Kunden von Versicherer Clerical Medical dürfen hoffen
AFP VOM 2.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 921 Aufrufe Mehr zum Thema:Clerical Medical, Schadenersatz, Versicherer
Britisches Finanzhaus zahlt vor BGH-Urteil 254.500 Euro
Hunderte Kunden des britischen Versicherers Clerical Medical können auf Schadenersatz hoffen. Das Finanzhaus nahm im Streit um seine Kapitallebensversicherung "Wealthmaster Noble" seine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurück und erkannte den Anspruch der geschädigten Klägerin an, wie der BGH am Donnerstag mitteilte. Das Unternehmen verwies aber darauf, dass der vorliegende Fall besonders gelagert sei. (Az: IV ZR 269/10)
Im Streit um die fondsgebundene Kapitallebensversicherung "Wealthmaster Noble", sind laut BGH bundesweit hunderte Fälle vor Gericht anhängig. Gestritten wird um die Frage, in welchem Maß erzielte Renditen an die Kunden weitergegeben werden müssen.
Das Versicherungsmodell besteht aus einer Zinswette: Die Policen werden mit einer Einmalzahlung per Kredit finanziert. In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2002 eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die mit einem Darlehen über 247.500 Euro als Einmalprämie vorab finanziert wurde. Die Zinsen für das Darlehen in Höhe von 6,5 Prozent sollten laut Vertrag aus den Ausschüttungen des Fonds finanziert werden. Im März 2012 sollten zur Rückzahlung des Darlehens 254.500 Euro ausgeschüttet werden.
Wegen der Finanz- und Bankenkrise blieben die Renditen in vielen Fällen hinter den Versprechen zurück: Die Klägerin etwa sollte zwar weiter 6,5 Prozent Kreditzinsen zahlen, bekam in den beiden ersten Jahren aber nur drei Prozent sowie 1,5 Prozent aus dem Fonds. Die Frau stieg deshalb aus dem Vertrag aus. Den ihr vom Landgericht Chemnitz wegen Prospektmängeln zugesprochenen Schadenersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten 254.500 Euro akzeptierte der britische Versicherer nun und zog seine Klage zurück.
Clerical Medical betonte, dass aus dem Einzelfall keine Rückschlüsse auf andere noch anhängige Fälle gezogen werden könnten. Das Unternehmen habe den vorliegenden Fall nicht vor dem BGH austragen wollen, weil er von besonderen Umständen geprägt sei, erklärte der Leiter der Rechtsabteilung von Clerical Medical Deutschland, Carsten Hennicke. "Der Vermittler war nicht hinreichend ausgebildet. Es gab wohl eine eindeutige Falschberatung." Das Unternehmen verfolge nicht die Strategie, sich in allen Fällen zu vergleichen.
Unter den vielen bundesweit anhängigen Verfahren geht es nicht nur um Schadenersatz. Etliche Betroffene klagen auf Vertragserfüllung und Auszahlung der in den Prospekten versprochenen Renditen. Manche mit Erfolg: So verurteilte etwa das Oberlandesgericht Stuttgart den Versicherer im vergangenen Jahr "zur Erfüllung des im Versicherungsschein ausgewiesenen Auszahlungsplans ohne jede Einschränkung". Beim BGH sind mittlerweile 30 Verfahren anhängig, für die demnächst Verhandlungstermine festgesetzt werden.
02.02.2012 - 18:00 Uhr
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