Der Kunde bringt seinen Hund zur Einäscherung. Es wird darüber ein Vertrag geschlossen.
Dann sucht sich der Kunde eine Urne aus. Aus Pietätgründen sage ich natürlich nicht gleich in dieser Trauerphase den Preis der Urne. Es ist doch klar, dass die Urne was kostet.
Nun stelle ich die Rechnung über die Einäscherung und über die Urne. Die Einäscherung hat der kunde bezahlt, die Urne nicht. Er schreibt:
Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt sind wir gem. Auftrag nicht dazu verpflichtet einen Mehrbetrag i.H.v. 145,- € zu leisten. Laut Ihrem Auftrag haben wir eine Einzeleinäscherung und die in Ihrem Verkaufsraum ausgestellte Urne bestellt. Wie bereits schon geschrieben, haben Sie uns zu keiner Zeit über anfallende Mehrkosten informiert, noch waren Ihren Urnen im Verkaufsraum mit Preisen ausgezeichnet. Aus diesem Grund ist der Auftrag für uns bindend gewesen.
Sie als Gewerbetreibender sind gem. PAngV verpflichtet, den Kunden über die einzelnen Entgelte, Umsatzsteuer und alle sonstigen -auch einmaligen- Kosten in Kenntnis zu setzen, so dass von vornherein klar ist, wieviel Geld der Letztverbraucher für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung bezahlen muss.
Ich habe dem Kunden angeboten, die Urne zurück zu nehmen und ihm die Asche seines Hundes in einem kostenlosen Behälter zu übergeben, aber darauf geht er nicht ein.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, die Urne wieder zu bekommen bzw. das Geld dafür zu fordern?
Danke im voraus für Eure Hilfe
Kunde bei Tierbestattung will nicht bezahlen
31. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2012 | 08:04
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde bei Tierbestattung will nicht bezahlen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Oktober 2012 | 08:21
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Das kommt auf die Gestaltung des Vertrages drauf an. Wenn es so gestaltet ist, dass ein Komplettpreis/ Komplettangebot vorliegt, dann hat der Kunde durchaus Recht. Pietät hin oder her, dass man einfühlsam vorgehen muss, weil Haustiere oft wie eigene Kinder gesehen werden, ist ein Grund, aber kein Grund, Kosten komplett zu verschweigen.
Wurde klar gesagt, dass die Urne selbst extra berechnet wird und war nur die Höhe unklar, kann sich der Kunde nicht rausreden.
Sind im Besprechungsraum die Urnen mit Preisschildern versehen?
-----------------
""
#2
Antwort vom 31. Oktober 2012 | 10:53
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Sie als Gewerbetreibender sind gem. PAngV verpflichtet, den Kunden über die einzelnen Entgelte, Umsatzsteuer und alle sonstigen -auch einmaligen- Kosten in Kenntnis zu setzen, so dass von vornherein klar ist, wieviel Geld der Letztverbraucher für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung bezahlen muss.
Das ist zwar richtig; allerdings hat ein Verstoß gegen PAngV lediglich wettbewerbsrechtliche Folgen, hilft aber dem Kunden nichts.
Ansonsten schließe ich mich mepeisen vollumfänglich an.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten