Kunde bei Tierbestattung will nicht bezahlen

31. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bespitzelter
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde bei Tierbestattung will nicht bezahlen

Der Kunde bringt seinen Hund zur Einäscherung. Es wird darüber ein Vertrag geschlossen.

Dann sucht sich der Kunde eine Urne aus. Aus Pietätgründen sage ich natürlich nicht gleich in dieser Trauerphase den Preis der Urne. Es ist doch klar, dass die Urne was kostet.

Nun stelle ich die Rechnung über die Einäscherung und über die Urne. Die Einäscherung hat der kunde bezahlt, die Urne nicht. Er schreibt:

Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt sind wir gem. Auftrag nicht dazu verpflichtet einen Mehrbetrag i.H.v. 145,- € zu leisten. Laut Ihrem Auftrag haben wir eine Einzeleinäscherung und die in Ihrem Verkaufsraum ausgestellte Urne bestellt. Wie bereits schon geschrieben, haben Sie uns zu keiner Zeit über anfallende Mehrkosten informiert, noch waren Ihren Urnen im Verkaufsraum mit Preisen ausgezeichnet. Aus diesem Grund ist der Auftrag für uns bindend gewesen.

Sie als Gewerbetreibender sind gem. PAngV verpflichtet, den Kunden über die einzelnen Entgelte, Umsatzsteuer und alle sonstigen -auch einmaligen- Kosten in Kenntnis zu setzen, so dass von vornherein klar ist, wieviel Geld der Letztverbraucher für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung bezahlen muss.



Ich habe dem Kunden angeboten, die Urne zurück zu nehmen und ihm die Asche seines Hundes in einem kostenlosen Behälter zu übergeben, aber darauf geht er nicht ein.

Gibt es eine Möglichkeit für mich, die Urne wieder zu bekommen bzw. das Geld dafür zu fordern?

Danke im voraus für Eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das kommt auf die Gestaltung des Vertrages drauf an. Wenn es so gestaltet ist, dass ein Komplettpreis/ Komplettangebot vorliegt, dann hat der Kunde durchaus Recht. Pietät hin oder her, dass man einfühlsam vorgehen muss, weil Haustiere oft wie eigene Kinder gesehen werden, ist ein Grund, aber kein Grund, Kosten komplett zu verschweigen.
Wurde klar gesagt, dass die Urne selbst extra berechnet wird und war nur die Höhe unklar, kann sich der Kunde nicht rausreden.

Sind im Besprechungsraum die Urnen mit Preisschildern versehen?

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#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Sie als Gewerbetreibender sind gem. PAngV verpflichtet, den Kunden über die einzelnen Entgelte, Umsatzsteuer und alle sonstigen -auch einmaligen- Kosten in Kenntnis zu setzen, so dass von vornherein klar ist, wieviel Geld der Letztverbraucher für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung bezahlen muss.


Das ist zwar richtig; allerdings hat ein Verstoß gegen PAngV lediglich wettbewerbsrechtliche Folgen, hilft aber dem Kunden nichts.

Ansonsten schließe ich mich mepeisen vollumfänglich an. :)

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