Kunde Widerspricht Rechnung für Kostenvoranschlag

8. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
ffb0815
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 6x hilfreich)
Kunde Widerspricht Rechnung für Kostenvoranschlag

Sehr geehrte Forumsmitglieder:
Ich habe einen Kundenbesuch abgestattet um einen Kostenvoranschlag für eine neue Satellitenanlage zu erstellen. Da es sich in letzter Zeit zur Mode macht, einen Fernsehtechniker für einen KV anzufordern um danach die Sachen selbst zu bestellen, wo was angebracht wird bespricht man ja beim Besuch vor Ort, verlangen wir 25€ für einen nicht ausgeführten KV!

Folgenden E-Mail Verlauf möchte ich euch kurz (lang) zeigen:
Meine Frage: Was kann ich tun? Kunde verweigert die 25€ zu bezahlen, ich bin ja selber Schuld...warum habe ich es nicht Bar kassiert!
Mein Plan - Rechnung noch einmal per Post verschicken, Mahnung schreiben - Aber was dann Rechtsanwalt (Kosten?)
Mahnverfahren (Kosten?)

Widerspruch Kunde mit falscher Aussage:
Unten erste Mail - oben letzte Mail

Sehr geehrter Herr ****,
Ihre Rechnung kann ich leider nicht anerkennen.
Gegenüber der Absprache, dass ich mich nach Ihrem Besuch (25.04.) nochmal melde und ggf. ein Angebot anfordere,
haben Sie einen detaillierten Kostenvorschlag, bzw. das Angebot bis dahin unaufgefordert erstellt.
Sollte es nötig werden, wende ich mich gerne wieder an Sie.
Mit freundlichen Grüßen
****



Mit Dieser E-Mail Rechnung verschickt:

Hallo Herr ****,

dass ist natürlich sehr schade!
Sollte es wiedererwarten zu Problemen kommen, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden!
Die Pauschale für den Kostenvoranschlag rechnen wir gerne bei einem neuen von uns gekauften TV-Gerät der Marken Loewe, Technisat, Metz in den nächsten 6 Monaten an.

Mit freundlichen Grüßen

****

Antwort Kunde auf Angebot:
Gesendet: Dienstag, 06. Mai 2014 um 17:20 Uhr

Hallo Herr ****,
Leider kommen wir nicht ins Geschäft .
Habe Angebot (regionaler Fachhandel), deutlich niedriger.
Danke
MfG
****

Antwort auf Fragen des Kunden:
Am 30.04.2014 um 17:04 schrieb

Hallo Herr ****,

wir verbauen die Kathrein CAS 80 mit 75cm.
Endlosen können gerne abgeklemmt werden. Durchgangsdosen / ausgebaut und Leitungen werden verbunden, leider ist dann ein Loch in der Wand wg. Fehlender Dose.
Österreich: es gibt Möglichkeit, sind aber nur persönlich /telefonisch klärbar. Dazu ist ein anderer Receiver nötig.

Bitte beachten Sie beim Vergleich mit dem Internet das Sie bei uns von Fachpersonal beraten werden und auf die von uns gekauften Teile eine vor Ort Garantie haben.

Mit freundlichen Grüssen
****






Antwort von Kunden auf Erhalt des Angebots:

Am 30.04.2014 um 12:13
>:

Vielen Dank für Ihr Angebot.
Ich melde mich am Montag/Dienstag bei Ihnen um das ein oder andere noch zu klären.
(z.B. nur max 5 Dosen, Antenneneingang direkt durch die Nordwand in die Dose, Schüsselgröße, Österreich TV(?) etc.)
MfG
****


Angebot nach Besichtigung verschickt:

Sent: Wednesday, April 30, 2014 7:28 AM


Guten Morgen Herr ****,

anbei erhalten Sie ihr Angebot zur Umrüstung von Kabel-TV auf digital Satellit!
Das Angebot basiert auf 10 Antennendosen in Ihrem Hause - diese müssen leider komplett getauscht werden.

Nicht inkludiert ist der Satellitenreceiver, ein einfacher ausreichender HD Receiver mit analogem Signalausgang kostet zusätzlich 80,- €!
Bitte teilen Sie mir mit wie viele Receiver Sie benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
****



Terminbestätigung:

Gesendet: Freitag, 25. April 2014 um 11:09 Uhr

Betreff: Re: Umsrüstung Kabel TV auf Satellit/Anfrage
Danke für die Rückmeldung.
Heute ab 17:00 Uhr wäre i.O.
Vorher bitte vorher kurz anrufen.
MfG
****

















Antwort mit dem Verweis auf die voraussichtlich bevorstehenden Kosten:

From:
Sent: Thursday, April 24, 2014 11:28 PM

Hallo Herr ****,

Ich habe Ihre Mail erhalten.
Gerne komme ich vorbei - morgen später Nachmittag?
Bitte beachten Sie, das wir 25€ für einen nicht ausgeführten Kostenvoranschlag berechnen müssen.

In der Regel ist eine Umrüstung kein Problem - wir nutzen dazu eine Einkabellösung.
Preis: Man muss je nach vorhandener Erdung zwischen 1800-2500€ rechnen.

Melde mich morgen telefonisch

Mit freundlichen Grüssen
Antenne - Fernsehen - Satellit

Von meinem Mobilphone gesendet

Am 24.04.2014 um 14:58 schrieb
-----------------
""

-- Editiert ffbcm112 am 08.05.2014 07:42


Editiert wegen Nennung von Klarnamen

-- Editiert von Moderator am 08.05.2014 18:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Generell gilt:

quote:<hr size=1 noshade>§ 632 BGB - Vergütung

(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. <hr size=1 noshade>


Eine Berechnung für die Erstellung eines KV greift nur, wenn ihr das dem Kunden unmissverständlich vor der Durchführung des KV mitgeteilt habt. Es quasi vereinbart wurde.

quote:<hr size=1 noshade>von ffbcm112 am 08.05.2014 07:40

Gerne komme ich vorbei - morgen später Nachmittag?
Bitte beachten Sie, das wir 25€ für einen nicht ausgeführten Kostenvoranschlag berechnen müssen. <hr size=1 noshade>

Die Bedingung wurde unmissverständlich genannt, es ist ein Angebot eurerseits ein KV für 25€ zu erstellen..

quote:<hr size=1 noshade>von ffbcm112 am 08.05.2014 07:40

Danke für die Rückmeldung.
Heute ab 17:00 Uhr wäre i.O.
Vorher bitte vorher kurz anrufen. <hr size=1 noshade>

Das Angebot einen KV für 25€ zu erstellen wurde angenommen.



quote:<hr size=1 noshade>von ffbcm112 am 08.05.2014 07:40

Vielen Dank für Ihr Angebot. <hr size=1 noshade>

Ich denke, dass der Kunde als Angebot den KV meint. Der ist also erstellt und dem Kunden übermittelt worden. Somit wurde die Leistung erbracht und ist zu vergüten.

quote:<hr size=1 noshade>von ffbcm112 am 08.05.2014 07:40

Ihre Rechnung kann ich leider nicht anerkennen.
Gegenüber der Absprache, dass ich mich nach Ihrem Besuch (25.04.) nochmal melde und ggf. ein Angebot anfordere,
haben Sie einen detaillierten Kostenvorschlag, bzw. das Angebot bis dahin unaufgefordert erstellt.
Sollte es nötig werden, wende ich mich gerne wieder an Sie. <hr size=1 noshade>

Die Argumentation des Kunden kann ich nicht nachvollziehen.


quote:<hr size=1 noshade>von ffbcm112 am 08.05.2014 07:40

Mein Plan - Rechnung noch einmal per Post verschicken, Mahnung schreiben - Aber was dann Rechtsanwalt (Kosten?)
Mahnverfahren (Kosten?) <hr size=1 noshade>

Dein Plan ist Mist. Siehe oben. Buch die Rechnung aus und wenn der sich meldet sag ihm, dass er sich einen anderen suchen soll.
Die Kosten musst du vorstrecken. Ausgang und somit Kostenübernahmen ungewiss. Endet meist in viel Lärm für nichts.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dein Plan ist Mist. Siehe oben. Buch die Rechnung aus und wenn der sich meldet sag ihm, dass er sich einen anderen suchen soll.
Die Kosten musst du vorstrecken. Ausgang und somit Kostenübernahmen ungewiss. Endet meist in viel Lärm für nichts. <hr size=1 noshade>

Ganz so pessimistisch würde ich da nicht sehen.
Die Rechtslage ist doch klar und wer ein Haus mit 10 Antennendosen hat, wird auch nicht gerade insolvent sein, so dass das Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben, gering ist.
Aber die Zeit und Nerven, die ein Rechtsstreit (außer Geld) auch kosten, ersetzt einem niemand.
Ob sich das für 25€ lohnt, muss man für sich selbst entscheiden.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ffb0815
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten!

Das hat mir schon sehr weitergeholfen - das mit den Zeit und Nerven stimmt.....aber ich habe gerade gar keine Lust diesen Kunden so einfach davonkommen zu lassen.

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""

2x Hilfreiche Antwort

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