Hallo zusammen,
folgende Frage zur folgenden Situation:
Ich habe einen Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr und habe im ersten Quartal keinen dieser Tage genommen. Nun habe ich zum 1.4. einen neuen Arbeitsvertrag im selben Unternehmen (auch 30 Tage Anspruch) unterschrieben und mein Arbeitgeber sagt, es stehen mir nur noch 22,5 Tage zu. Begründen tut er dies mit der Tatsache, dass ich nun mehr verdiene als vorher. Mit meiner Abrechnung aus dem Monat März standen mir wie gesagt noch 30 Tage zu.
Ist das rechtens?
Vielen Dank schon mal für die Antwort,
Daniel B.
Kürzung der Urlaubstage aufgrund von Gehaltssteigerung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist natürlich Quatsch, was Ihr Arbeitgeber da sagt. Fragen Sie ihn mal nach der rechtlichen Grundlage seiner Behauptung.
ZitatDas ist natürlich Quatsch, was Ihr Arbeitgeber da sagt. Fragen Sie ihn mal nach der rechtlichen Grundlage seiner Behauptung. :
Gibt es denn aus meiner Sicht irgendwas worauf ich mich beziehen kann? Mal abgesehen davon, dass in beiden Verträgen 30 Urlaubstage geregelt sind. Aus meiner Sicht sollte das ja ausreichen.
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30 Tage sind 30 Tage. Wenn es so im Vertrag steht, dann gilt das auch. Auf was anderes als den Vertrag muss man sich auch nicht beziehen.
Zitat:Gibt es denn aus meiner Sicht irgendwas worauf ich mich beziehen kann?
Ihr Ansatz ist hier falsch. Der Arbeitgeber wäre in der Beweispflicht, dass seine Regelung zulässig ist. Und das ist sie eben nicht.
Deshalb sag ich ja: Fragen Sie den mal nach seiner Grundlage.
Es gibt keine.
Voraussetzung: du hast deinen alten AV mit der 30-Urlaubstage-Regelung noch und hast keinen neuen mit schlechteren Bedingungen unterschrieben.
Und ich habe ein logisches Problem: Was ist das für eine Gehaltserhöhung, die durch Minderung des U-Anspruchs wieder aufgefressen wird?
ZitatVoraussetzung: du hast deinen alten AV mit der 30-Urlaubstage-Regelung noch und hast keinen neuen mit schlechteren Bedingungen unterschrieben. :
Und ich habe ein logisches Problem: Was ist das für eine Gehaltserhöhung, die durch Minderung des U-Anspruchs wieder aufgefressen wird?
Alter sowie neuer Vertrag sehen beide jeweils 30 Tage Urlaub vor.
Um ehrlich zu sein Frage ich mich das auch. Die Argumentation war auch, dass die 7,5 Tage ja nun mehr wert sind. Bedeutet es soll nun gegen gerechnet werden und am Ende kommen dann halt weniger Tage raus. Doch auch das erscheint mir nicht rechtens wenn es nirgends schriftlich vermerkt und von beiden Seiten akzeptiert ist.
Zitat:Gibt es denn aus meiner Sicht irgendwas worauf ich mich beziehen kann?
Ja. Es nennt sich VERTRAG.
Ich denke der abstruse Gedankengang des AG ist, dass es insgesamt 30 Tage pro Jahr sind. Davon entfallen rechnerisch x Tage auf das erste Quartal mit weniger Gehalt. 30-x auf den Rest des Jahres mit mehr Gehalt.
Nun denkt wohl der AG, dass es ungerecht ist, wenn er im Endeffekt für die nichtgenommenen Urlaubstage aus dem ersten Quartal mehr zahlen muss, weil der AN sie erst ab dem zweiten Quartal nimmt.
Wenn er das nicht will, dann hätte er den AN auffordern müssen den bis zur Gehaltserhöhung erworbenen Urlaub vor dem 1.3. zu nehmen. Ob er damit durchgekommen wäre, würde ich bezweifeln, ebenso wie mit der Forderung nach weniger Urlaub
ZitatIch denke der abstruse Gedankengang des AG ist, dass es insgesamt 30 Tage pro Jahr sind. Davon entfallen rechnerisch x Tage auf das erste Quartal mit weniger Gehalt. 30-x auf den Rest des Jahres mit mehr Gehalt. :
Nun denkt wohl der AG, dass es ungerecht ist, wenn er im Endeffekt für die nichtgenommenen Urlaubstage aus dem ersten Quartal mehr zahlen muss, weil der AN sie erst ab dem zweiten Quartal nimmt.
Wenn er das nicht will, dann hätte er den AN auffordern müssen den bis zur Gehaltserhöhung erworbenen Urlaub vor dem 1.3. zu nehmen. Ob er damit durchgekommen wäre, würde ich bezweifeln, ebenso wie mit der Forderung nach weniger Urlaub
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Genau das stellt er sich vor.
Zitat:Genau das stellt er sich vor.
Seufz, soll er sich das so vorstellen. Seine Phantasien haben aber keine rechtliche Grundlage und der Urlaubsanspruch bleibt.
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