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Künstlername für Dokumentarfilme

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Künstlername für Dokumentarfilme

Hallo,
ich möchte mehrere Kurzfilme und Dokumentarfilme unter einem anderen Namen, einen Pseudonym oder Künstlernamen, herausbringen.
Ich möchte unter diesem Pseudonym arbeiten, Internet-Domains kaufen, meine Werke verkaufen, und natürlich auch unter diesem Namen werben.
Geht das rechtlich gesehen? Und wenn ja, wie?

Muss ich den Namen im Personalausweis eintragen lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Fiona


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-- Editiert FionaDonne am 08.05.2012 15:24


von FionaDonne am 08.05.2012 15:23
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Künstlername für Dokumentarfilme
"Künstlernamen können in den Personalausweis eingetragen werden." Müssen aber nicht. Einfach mal weiterlesen. Entscheidend ist, dass man glaubhaft machen kann, dass man das ist, wenn es zu Streitigkeiten kommt über Urheberrechte und Honorarforderungen.

In der Regel glaubt ein angerufenes Gericht dem Vortrag des Künstlers, bei Zweifel meist spätestens nach Aussage eines glaubwürdigen Zeugen, dass der Künstler "seit dem 1. 1. 2012 veröffentlicht als 'Peter Streuselsand'."

Siehe dazu auch UrhG §§ 10 und 13: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 11.05.2012 06:57
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