>Künstlername - bis wohin?
Erst einmal danke für die rasche Antwort.
Nur zweierlei ist mir jetzt schleierhaft:
Zum einen nennt Herr Schmitz sich ja Walter S.
Und zwar genauso, mit Abkürzung.
Walter Schöngeist wiederum tritt als solcher auf und ist als Sänger, Moderator und Schauspieler hinreichend bekannt.
In meinen Augen besteht da nicht einmal im Ansatz eine Verwechslungsgefahr - wäre dem so, dann dürfte ein Künstler sich in meinen Augen auch nicht "Klaus W." nennen - wollte er nicht als Berliner Bürgermeister gefragt werden, oder eine Band mit Namen "The B." würde ad hoc mit den Beatles gleichgesetzt. Von daher habe ich schon von vornherein ein Problem mit Herrn Schöngeist, der um eine Verwechslung fürchtet.
Zum anderen: Im Zusammenhang mit dem Schutzbereich der Marke, was Ihre Antwort anging: Herr Schmitz (gebürtig) will aktuell als Walter S. auftreten. Herr Walter Schöngeist hingegen hat eben dieses Pseudonym "Walter Schöngeist" als Marke eintragen lassen. Von daher verstehe ich nicht ganz Ihre Antwort bezüglich Prioritäten. Letztendlich ist die Frage nach der Verwechslung beider Personen die maßgebende und da sehe ich aus meiner Sicht - als Laie - eine solche nicht gegeben.
Vielleicht war meine Frage - nach nochmaligem Lesen - auch nicht ganz klar formuliert, denn derjenige, der nun auf die Verwechslungsgefahr hinauswill, ist der Herr Schöngeist ...
Ich danke für jede Antwort!
von stader14 am 15.06.2012 15:36
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