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Künstlername - bis wohin?

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Künstlername - bis wohin?

Einen interessanten Telefonanruf hatte ich gerade und kratze mir nun die verbliebenen Haare auf dem Kopf.

Angenommen, es gäbe einen Künstler, der schon seit Jahren unter seinem Pseudonym unterwegs ist - nennen wir ihn mal Walter Schöngeist (Pseudonym als eingetragene Marke).
Weiterhin angenommen, es gibt einen weiteren, unbekannten Künstler, der im realen Leben Walter Schmitz heisst und sich nun auf der Bühne Walter S. nennt - inwieweit kann der Herr Schöngeist den Herrn Schmitz nun zwingen, sich NICHT mehr Walter S. zu nennen? Er beruft sich da auf Verwechslungsgefahr ...
Mich würde Eure Meinung schon brennend interessieren.
Schöne Grüsse!!




von stader14 am 15.06.2012 14:24
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Künstlername - bis wohin?
quote:
inwieweit kann der Herr Schöngeist den Herrn Schmitz nun zwingen, sich NICHT mehr Walter S. zu nennen

Wenn Herr Schmitz nicht den Schutzbereich der Marke verletzt (etwa weil er als Comedian auftritt und Herr Schöngeist als Motivationstrainer), gar nicht.

Ansonsten kommt es auf die Prioritäten an - wenn Herr Schmitz sich schon länger Schöngeist nennt als die Marke besteht (und mit diesem Namen Verkehrsgeltung in der Zielgruppe erreicht hat), dann hat er die prioritätsälteren Rechte, auch ohne Markeneintragung, §13 MarkenG.



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von Khryztynna am 15.06.2012 15:16
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Künstlername - bis wohin?
Erst einmal danke für die rasche Antwort.

Nur zweierlei ist mir jetzt schleierhaft:
Zum einen nennt Herr Schmitz sich ja Walter S.
Und zwar genauso, mit Abkürzung.

Walter Schöngeist wiederum tritt als solcher auf und ist als Sänger, Moderator und Schauspieler hinreichend bekannt.

In meinen Augen besteht da nicht einmal im Ansatz eine Verwechslungsgefahr - wäre dem so, dann dürfte ein Künstler sich in meinen Augen auch nicht "Klaus W." nennen - wollte er nicht als Berliner Bürgermeister gefragt werden, oder eine Band mit Namen "The B." würde ad hoc mit den Beatles gleichgesetzt. Von daher habe ich schon von vornherein ein Problem mit Herrn Schöngeist, der um eine Verwechslung fürchtet.

Zum anderen: Im Zusammenhang mit dem Schutzbereich der Marke, was Ihre Antwort anging: Herr Schmitz (gebürtig) will aktuell als Walter S. auftreten. Herr Walter Schöngeist hingegen hat eben dieses Pseudonym "Walter Schöngeist" als Marke eintragen lassen. Von daher verstehe ich nicht ganz Ihre Antwort bezüglich Prioritäten. Letztendlich ist die Frage nach der Verwechslung beider Personen die maßgebende und da sehe ich aus meiner Sicht - als Laie - eine solche nicht gegeben.
Vielleicht war meine Frage - nach nochmaligem Lesen - auch nicht ganz klar formuliert, denn derjenige, der nun auf die Verwechslungsgefahr hinauswill, ist der Herr Schöngeist ...
Ich danke für jede Antwort!


von stader14 am 15.06.2012 15:36
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Künstlername - bis wohin?
Denkfehler:
Walter S. und Walter Schöngeist sind schon mal beide Künstler und gehören somit schon mal der gleichen Branche an.

Der Künstler 'Klaus W.' und der Berliner Bürgermeister 'Klaus W.' gehören unterschiedlichen Branchen an.



Die entscheidene Frage wäre also welcher Tätigkeit Walter S. und Walter Schöngeist innerhalb ihrer Branche nachgehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 16.06.2012 19:19
Status: Tao (21055 Beiträge)
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