Guten Abend!
In unserer WG gibt es folgendes Problem: wir haben zum 30.09.2016 einen Mietvertrag
mit der Klausel "Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht" unterschrieben. Dieser beiderseitige Kündigungsverzicht gilt für ein Jahr, also bis zum 30.09.2017. Einer von uns möchte vorzeitig ausziehen. Wir wissen schon, dass das schwierig und nur bei außerordentlichen Gründen möglich ist. Jetzt hat uns die Verwalterin, nachdem ihm der voraussichtlich Ausziehende seine Absicht eröffnet hat, gesteckt, dass sie das Mietverhältnis sowieso nicht verlängern wird. Es steht zwar folgender Satz unter der oben genannten Klausel: "Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitteilt, dass diese Verwendungsabsicht noch besteht." Allerdings suchen wir vergeblich nach einer klaren Angabe der Verwendungsabsicht (und die müsste doch meines Wissens klar benannt sein, z.B. Eigenbedarf), was doch bedeuten müsste, dass der Vertrag, sollte niemand kündigen (also vertragsbrüchig werden) der Vertrag unbestimmt ist, oder?!
Oder ist es notwendig und üblich nach Ablauf der Frist des Kündigungsverzichts einen neuen Vertrag aufzusetzen?
Danke schonmal!
Kündigungsverzicht Vertragsverlängerung
18. Januar 2017
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Frage vom 18. Januar 2017 | 22:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsverzicht Vertragsverlängerung
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#1
Antwort vom 18. Januar 2017 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
ZitatEiner von uns möchte vorzeitig ausziehen. Wir wissen schon, dass das schwierig und nur bei außerordentlichen Gründen möglich ist. :
Da is teuer Wissen falsch. Er darf jederzeit ausziehen, auch ganz ohne Grund.
Nur bei einer Kündigung des Mietvertrages wenn die vorzeitige Kündigung wirksam audgeschlossen wurde, kämen diese Gründe ins Spiel.
Ansonsten wäre der Wortlaut der gesamten Klausel als Diskussionsgrundlage relevant.
#2
Antwort vom 18. Januar 2017 | 23:45
Von
Status: Master (4358 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatDieser beiderseitige Kündigungsverzicht gilt für ein Jahr, also bis zum 30.09.2017. Einer von uns möchte vorzeitig ausziehen. :
Wenn nur einer ausziehen will, interessiert der Kündigungsverzicht doch eh nicht. Ihr könnt nur gemeinsam kündigen und nur dann ist die Klausel auf Kündigungsverzicht wichtig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2017 | 00:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:"Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht"
Da muss nichts verlängert werden, da so ein Vertrag gar nicht automatisch endet. Für eine Kündigung braucht die Vermieterin aber einen zulässigen Kündigungsgrund. Die Aussage der Vermieterin ist daher Unsinn.
#4
Antwort vom 19. Januar 2017 | 09:07
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatEiner von uns möchte vorzeitig ausziehen. Wir wissen schon, dass das schwierig und nur bei außerordentlichen Gründen möglich ist. :
Wieso ist ausziehen schwierig? Packen, Möbeltransport organisieren, alles aus der alten Wohnung raus und in die neue rein, fertig.
ZitatJetzt hat uns die Verwalterin, nachdem ihm der voraussichtlich Ausziehende seine Absicht eröffnet hat, gesteckt, dass sie das Mietverhältnis sowieso nicht verlängern wird. :
Muß es ja auch nicht. Denn der Mietvertrag läuft über den Kündigungsverzicht hinaus unverändert weiter.
ZitatEs steht zwar folgender Satz unter der oben genannten Klausel: "Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitteilt, dass diese Verwendungsabsicht noch besteht." :
Das klingt aber eher nach Befristung.
ZitatAllerdings suchen wir vergeblich nach einer klaren Angabe der Verwendungsabsicht (und die müsste doch meines Wissens klar benannt sein, z.B. Eigenbedarf), was doch bedeuten müsste, dass der Vertrag, sollte niemand kündigen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) (also vertragsbrüchig werden) der Vertrag unbestimmt ist, oder? :
So ist es. Außer es ist Wohnraum in einem Studentenwohnheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Da muß eine Befristung nicht begründet werden.
Zitat:Oder ist es notwendig und üblich nach Ablauf der Frist des Kündigungsverzichts einen neuen Vertrag aufzusetzen?
Nein.
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