Kündigungstermin und Weihnachtsgeldanspruch IG Metall

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
AG_1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungstermin und Weihnachtsgeldanspruch IG Metall

Hallo miteinander,

ich habe vor am 31.10.2017 mein Arbeitsverhältnis auf 31.12.2017 zu kündigen.
Das tarifliche Weihnachtsgeld wird am 30.11.2017 ausgezahlt.

Ich komme mit folgender IG-Metall BW Klausel nich ganz klar bzgl. Sonderzahlungen:

§ 2
Sonderzahlungen
2.1 Beschäftigte, die jeweils am Auszahlungstag in einem Arbeitsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen 6 Monate angehört haben, haben je nach Kalenderjahr einen Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen.

Ausgenommen sind die Beschäftigten, die zu diesem Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben.

-> Verstehe ich das richtig, dass ich NICHT gekündigt haben darf um das Weihnachtsgeld zu erhalten? Sondern erst nach dem Auszahlungstag 30.11.2017?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Grüße AG_1979

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... du verstehst korrekt.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
hat mich auch schon mal eine Stange Geld gekostet.....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kai1997
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Und wie sieht es aus wenn man vor dem 30.11 vom Betrieb die Kündigung erhält.

Also beispielsweise zum 15.11 erhält man zum 31.12 die Kündigung.

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es gibt keinen Tarifvertrag, in dem steht, dass bei Kündigung durch den Arbeitgeber die Sonderzahlung entfällt.

-- Editiert von altona01 am 14.10.2017 00:44

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.080 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen