Bestehen Chancen für den Verkauf eines Pleitebetriebes, ist für entlassene Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage sinnvoll. Damit können sie eventuell ihren Arbeitsplatz retten oder eine Abfindung erstreiten, lautet die Konsequenz eines am Donnerstag verkündeten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. (Az: 8 AZR 766/08)
"Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen einander aus", urteilte das BAG. Wird ein Betrieb verkauft, der eigentlich schon stillgelegt werden sollte, trete daher der Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern ein, wie sie im Zeitpunkt des Übergangs bestanden haben. In der Konsequenz gilt dies auch für Kündigungsschutzklagen noch gegen den alten Arbeitgeber. Diese müssen in diesem Fall aber rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen eingereicht werden.
Im konkreten Fall hatten allerdings nicht Arbeitnehmer, sondern die Bundesagentur für Arbeit Erfolg. Nachdem eine Metzgerei mit Partyservice Insolvenz angemeldet hatte, war die BA für die Löhne der entlassenen Mitarbeiter eingesprungen. Die Metzgerei fand dann doch noch einen neuen Besitzer. Der war als Nachfolger für die Löhne zuständig und muss deshalb der BA ihre Ausgaben erstatten, urteilte das BAG.
22. Oktober 2009 - 16.39 Uhr
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