Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Kündigungsschutzklage kann auch nach Betriebspleite den Job retten - 1/1
AFP vom 22.10.2009   |   1993 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Kündigungsschutzklage kann auch nach Betriebspleite den Job retten

BAG: Erwerber tritt auch bei Insolvenz in alle Pflichten ein

Bestehen Chancen für den Verkauf eines Pleitebetriebes, ist für entlassene Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage sinnvoll. Damit können sie eventuell ihren Arbeitsplatz retten oder eine Abfindung erstreiten, lautet die Konsequenz eines am Donnerstag verkündeten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. (Az: 8 AZR 766/08)

Mehr zum Thema:
Kündigung  

"Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen einander aus", urteilte das BAG. Wird ein Betrieb verkauft, der eigentlich schon stillgelegt werden sollte, trete daher der Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern ein, wie sie im Zeitpunkt des Übergangs bestanden haben. In der Konsequenz gilt dies auch für Kündigungsschutzklagen noch gegen den alten Arbeitgeber. Diese müssen in diesem Fall aber rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen eingereicht werden.

Im konkreten Fall hatten allerdings nicht Arbeitnehmer, sondern die Bundesagentur für Arbeit Erfolg. Nachdem eine Metzgerei mit Partyservice Insolvenz angemeldet hatte, war die BA für die Löhne der entlassenen Mitarbeiter eingesprungen. Die Metzgerei fand dann doch noch einen neuen Besitzer. Der war als Nachfolger für die Löhne zuständig und muss deshalb der BA ihre Ausgaben erstatten, urteilte das BAG.

22. Oktober 2009 - 16.39 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94215
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Dipl. Jur. Jan B. Heidicker
Heidicker

Bewertungen: 20
Schwerpunkte: Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internetrecht, Urheberrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal