Hallo! Kann mir jemand weiterhelfen und erklären wie ich eine Klage beim Arbeitsgericht einreiche?
Es ist so: in zwei Wochen fahre ich zur Kur für 6 Wochen. Ich erwarte von meinem Chef ( meine Vermutung) eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung. Abmahnung bekam ich letzte Woche! Muß er nun die Kündigung zur Kuradresse schicken? Oder muß ich jemand beauftragen meine Post durchzusehen?
Muß ich dann die Klage persönlich einreichen oder reicht es schriftlich aus dem Kurort? Wie sollte ich mich am Besten verhalten? Ich danke für jede Antwort!!
Loana
Kündigungsschutzklage einreichen
7. Februar 2005
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Frage vom 7. Februar 2005 | 14:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsschutzklage einreichen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2005 | 16:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Für den Erhalt Ihrer Post unter Ihrer Meldeadresse sind Sie selber verantwortlich, also besser jemanden nachschauen lassen.
Klage muß schriftlich eingereicht werden, Einschreiben mit Rückschein erfüllt meines Wissens diese Voraussetzung.
Noch eins: Eine Kündigung aufgrund eines Vorfalls, wegen dem Sie schon abgemahnt wurden, ist rechtswidrig.
Und jetzt?
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