Kündigungsschutz seit 1.1.2004

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Zum 1.1.2004 ist das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (vom 24.12.2003, BGBl. I 2003, 3002) in Kraft getreten. Das Gesetz wurde als Teil des so genannten Reformpaketes am 19.12.2003 verabschiedet.

Ziele der Neuregelung sind:

Sabina Funke
Rechtsanwältin
Georgplatz 9-10
30159 Hannover
Tel: (0511) 32660-0
Web: http://www.roemermann.com
E-Mail:
Europarecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, spanisches Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht

  • Abbau von Einstellungshemmnissen

  • größere Planungssicherheit für Arbeitgeber

  • größere Rechtssicherheit im Arbeitsrecht

  • Verringerung von Prozess- und Kostenrisiken der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Diese Ziele sollen auf fünf Wegen erreicht werden:

  • Der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wird reduziert;

  • die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung wird vereinfacht;

  • eine gesetzliche Abfindungsregelung soll die Zahl von Kündigungsschutzklagen verringern;

  • es wird eine einheitliche Klagefrist bei Kündigungen eingeführt;

  • Existenzgründer erhalten weitere Erleichterungen bei Neueinstellungen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Kündigungsschutz seit 1.1.2004
Seite  2:  Reduzierter Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Seite  3:  Vereinfachte Sozialauswahl bei Kündigungen
Seite  4:  Gesetzliche Abfindungsregelung
Seite  5:  Einheitliche Klagefrist
Seite  6:  Erleichterungen für Existenzgründer
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