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Kündigungsschutz seit 1.1.2004

Von Rechtsanwältin Sabina Funke
15.1.2004 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 71148 Aufrufe
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Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht

Zum 1.1.2004 ist das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (vom 24.12.2003, BGBl. I 2003, 3002) in Kraft getreten. Das Gesetz wurde als Teil des so genannten Reformpaketes am 19.12.2003 verabschiedet.

Ziele der Neuregelung sind:

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Sabina Funke
Hannover

Europarecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, spanisches Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht

  • Abbau von Einstellungshemmnissen

  • größere Planungssicherheit für Arbeitgeber

  • größere Rechtssicherheit im Arbeitsrecht

  • Verringerung von Prozess- und Kostenrisiken der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Diese Ziele sollen auf fünf Wegen erreicht werden:

  • Der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wird reduziert;

  • die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung wird vereinfacht;

  • eine gesetzliche Abfindungsregelung soll die Zahl von Kündigungsschutzklagen verringern;

  • es wird eine einheitliche Klagefrist bei Kündigungen eingeführt;

  • Existenzgründer erhalten weitere Erleichterungen bei Neueinstellungen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Kündigungsschutz seit 1.1.2004
Seite 2: Reduzierter Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Seite 3: Vereinfachte Sozialauswahl bei Kündigungen
Seite 4: Gesetzliche Abfindungsregelung
Seite 5: Einheitliche Klagefrist
Seite 6: Erleichterungen für Existenzgründer

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