Kündigungsschutz seit 1.1.2004
Von Rechtsanwältin Sabina Funke 15.1.2004 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 71148 Aufrufe Mehr zum Thema:Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht
Zum 1.1.2004 ist das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (vom 24.12.2003, BGBl. I 2003, 3002) in Kraft getreten. Das Gesetz wurde als Teil des so genannten Reformpaketes am 19.12.2003 verabschiedet.
Ziele der Neuregelung sind:
Sabina Funke
Hannover
Europarecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, spanisches Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
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Abbau von Einstellungshemmnissen
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größere Planungssicherheit für Arbeitgeber
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größere Rechtssicherheit im Arbeitsrecht
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Verringerung von Prozess- und Kostenrisiken der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese Ziele sollen auf fünf Wegen erreicht werden:
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Der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wird reduziert;
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die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung wird vereinfacht;
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eine gesetzliche Abfindungsregelung soll die Zahl von Kündigungsschutzklagen verringern;
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es wird eine einheitliche Klagefrist bei Kündigungen eingeführt;
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Existenzgründer erhalten weitere Erleichterungen bei Neueinstellungen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Kündigungsschutz seit 1.1.2004Seite 2: Reduzierter Anwendungsbereich des KündigungsschutzgesetzesSeite 3: Vereinfachte Sozialauswahl bei KündigungenSeite 4: Gesetzliche AbfindungsregelungSeite 5: Einheitliche KlagefristSeite 6: Erleichterungen für Existenzgründer



