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Kündigungsschutz - 2/4
afi vom 13.09.2000   |   154986 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Wer wird geschützt? - Nicht jeder ist Begünstigter

Die zwei entscheidenden Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um auf Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzrechts zurückgreifen zu können, sind:

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, die besonders schutzbedürftig sind, z.B. Schwangere oder Schwerbehinderte, besteht zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz.

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