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Kündigungsmodalitäten im Kiga in Ordnung?

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Kündigungsmodalitäten im Kiga in Ordnung?

Hallo!
Wir sind Mitglieder in einer Elterninitiative, die unseren Dorfkindergarten führt (ca. 20 Kinder). Unser Sohn geht dort seit 9 Monaten hin und fühlt sich vom ersten Tag an unwohl; Gespräche mit der leitenden Erzieherin brachten keinen Erfolg, man hat für uns kein Verständnis und meint "das wird schon". Wir meinen das nicht. Außerdem kommen wir mit der Art und Weise, in der sich der Vorstand (= drei pädagogische Laien) an der Lösungsfindung bei pädagogischen Problemen oder der Meinungsbildung über den Entwicklungsstand einzelner Kinder beteiligt, nicht zurecht. Wir dachten, er wird nur bei organisatorischen und/oder konzeptionellen Fragen tätig. In unserer Elterninitiative ist er aber auch an - unserer Meinung nach sehr sensiblen - pädagogischen und die kindliche Psyche betreffenden Fragen beteiligt. Die leitende Erzieherin holt sich nach eigenen Worten "Rat", wenn sie überfordert ist. Bei solchen Sitzungen wird der Sachverhalt im übrigen nicht anonymisiert dargestellt.
Der Kindergarten des Nachbardorfes nimmt unser Kind nun zum 01. Juni auf. Wir haben zum 15. Mai gekündigt; lt. Satzung wird die Kündigung dann zum Ende des Monats gültig.
Nun gibt es in der Satzung aber folgenden Punkt:
"Ein Kind kann aus dem Kindergarten bis zum 15. eines Monats mit Wirkung zum Monatsende abgemeldet werden. Aus pädagogischen und betriebstechnischen Gründen kann einer Abmeldung oder Kündigung zum 31. Mai oder Juni nicht entsprochen werden."
Das kann ich nachvollziehen, wenn es a) um Vorschulkinder geht oder b) das Kind ganz aus dem Kindergartensystem ausscheidet. Unser Sohn wechselt jedoch nur den Kindergarten.
Die Frage ist nun, ob man auch von uns weitere Beitragszahlungen für Juni und Juli verlangen kann (das Kindergartenjahr geht bis zum 31.Juli) und wenn ja, ob wir eine Chance haben, hiergegen juristisch vorzugehen.
Und die nächste Frage wäre: Aus welchen Gründen ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
Danke für Einschätzungen!
Gruß
zorarossa


von zorarossa am 18.05.2009 08:54
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>Kündigungsmodalitäten im Kiga in Ordnung?
Grundsätzlich dürfte die Kündigungsvereinbarung wirksam sein (man hätte auch wesentlich längere Kündigungsfristen vereinbaren können, ohne daß das ein rechtliches Problem wäre).

Ob man "aus wichtigem Grund fristlos" kündigen kann, ist so nicht zu erkennen.


von IfYouSeekAmy am 18.05.2009 10:03
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