Kündigungsfristen - nach 13 Jahren Arbeitsverhältnis?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
highspeedfilm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen - nach 13 Jahren Arbeitsverhältnis?

Welche Kündigungsfristen gelten, wenn im Arbeitsvertrag
eine Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende steht, das
Beschäftigungsverhältnis aber inzwischen 13 Jahre andauert.
Gilt dann die im BGB §622 längere Kündigungsfrist von
5 Monaten zum Monatsende automatisch?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wer will kündigen? Arbeitgeber? Arbeitnehmer?

Und was steht im Wortlaut im Vertrag zur Kündigungsfrist?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und mal weiterlesen im bgb. dort - Par. 622 - heißt es dann:

>(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen [das sind u.a. die Fristen] können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine <font color="red">kürzere</font> als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;

2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. <


-- Editiert von blaubär49 am 07.01.2007 12:55:02

-- Editiert von blaubär49 am 07.01.2007 12:56:40

-- Editiert von blaubär49 am 07.01.2007 12:57:55

-- Editiert von blaubär49 am 07.01.2007 12:58:55

-- Editiert von blaubär49 am 07.01.2007 13:06:15

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
highspeedfilm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Reaktionen.
Also: es steht momentan keine Kündigung bevor. Ich möchte nur wissen, ob automatisch die längeren Kündigungsfristen im BGB§622 gelten, auch wenn nicht die Kündigungszeiten im anfänglichen Arbeitsvertrag angepasst (verlängert) wurden. Ansonsten bezieht sich die Frage auf eine evt. Kündigung durch den Arbeitgeber.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Im Normalfall gilt die längere Kündigungsfrist. In Deinem Fall gilt also eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende bei einer Kündigung durch den AG. Wenn Du selbst kündigst, würden die 6 Wochen zum Quartalsende gelten.

Die Ausnahmen davon sind in § 622 Abs. 4 und 5 beschrieben, den blaubär49 bereits zitiert hat.

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