Hallo,
ich bin seit über 10 Jahren in meinem jetzigen Job/Betrieb - habe also eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem halben Jahr.
Jetzt möchte mich mein Chef in einer seiner anderen Firmen anstellen, ich würde aber weiterhin dieselbe Arbeit hauptsächlich auch für die alte Firma weiterleisten.
Durch den neuen Arbeitsvertrag würde meine Beschäftigungsdauer allerdings ja wieder auf Null "resettet".
Kann man vertraglich verankern, dass ich meine Betriebszugehörigkeit "übernehme", so dass das im Kündigungsfalle auch rechtskräftig ist?
Eine Möglichkeit wäre, eine Kündigungsfrist im Vertrag festzuschreiben - diese würde dann ja aber nicht "mitwachsen" mit den Jahren...
Danke und Gruß
R.
Kündigungsfrist/Betriebszugehörigkeit "mitnehmen"
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was für eine Rechtsform haben den die beiden Unternehmen des AG bzw. sind es überhaupt getrennte Unternehmen?
Ansonsten kann man natürlich in den Vertrag reinschreiben, das die Betriebszugehörigkeit des alten Vertrages auf den neuen Vertrag angerechnet wird (und dann auch mitwächst).
Danke Harry,
beides eigene GmbHs.
Gruß
R.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Kann man vertraglich verankern, dass ich meine Betriebszugehörigkeit "übernehme", so dass das im Kündigungsfalle auch rechtskräftig ist?
Ja. Das kann man.
Preisfrage ist halt, ob der Arbeitgeber das auch will.
Wenn er nicht will, kann man ihn nämlich nicht dazu zwingen.
Zitat:Jetzt möchte mich mein Chef in einer seiner anderen Firmen anstellen, ich würde aber weiterhin dieselbe Arbeit hauptsächlich auch für die alte Firma weiterleisten.
Durch den neuen Arbeitsvertrag würde meine Beschäftigungsdauer allerdings ja wieder auf Null "resettet".
Dann sagen Sie halt Ihrem Chef, dass Ihre Erwartung ist, dass die Beschäftigungsdauer nicht resettet wird. Wenn er Sie da gerne hätte wäre er ja dumm, wenn er das nicht macht.
Oder kann es sein, dass er Sie kostengünstiger entlassen will nach der Umsetzung?
-- Editiert von altona01 am 26.07.2015 23:04
Danke an alle,
mein Chef und ich sind uns da einig.
Aber wer weiß was in Zukunft ist, und dann soll dieser "Teil" des neuen Vertrages auch rechtsgültig sein...
Danke und Gruß
R.
Es geht in solchen Fällen ja nicht nur darum, sich die verlängerte Kündigungsfrist zu erhalten, sondern insgesamt um die Übernahme der Besitzstände. Dazu gehört nicht nur die verlängerte Kündigungsfrist, sondern insbesondere auch der mögliche Abfindungsanspruch nach einer zukünftigen Kündigung, der sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
Deshalb wäre es in doppelter Hinsicht nachteilig, in dem neuen Arbeitsvertrag nur eine verlängerte Kündigungsfrist einzubauen.
Ich empfehle deshalb folgende Formulierung im neuen Arbeitsvertrag:
„ Dieser Arbeitsvertrag beginnt mit dem ....... zu laufen und schließt an den Vertrag vom ...... mit der XY-GmbH (aktueller Arbeitgeber) an. Die Betriebszugehörigkeit aus dem vorangegangenen Vertrag wird anerkannt. Damit gilt der .......(Vertragsbeginn aktueller Vertrag) als Eintrittsdatum"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten