Kündigungsfrist/Betriebszugehörigkeit "mitnehmen"

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rud01f
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist/Betriebszugehörigkeit "mitnehmen"

Hallo,

ich bin seit über 10 Jahren in meinem jetzigen Job/Betrieb - habe also eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem halben Jahr.
Jetzt möchte mich mein Chef in einer seiner anderen Firmen anstellen, ich würde aber weiterhin dieselbe Arbeit hauptsächlich auch für die alte Firma weiterleisten.
Durch den neuen Arbeitsvertrag würde meine Beschäftigungsdauer allerdings ja wieder auf Null "resettet".

Kann man vertraglich verankern, dass ich meine Betriebszugehörigkeit "übernehme", so dass das im Kündigungsfalle auch rechtskräftig ist?

Eine Möglichkeit wäre, eine Kündigungsfrist im Vertrag festzuschreiben - diese würde dann ja aber nicht "mitwachsen" mit den Jahren...

Danke und Gruß
R.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Was für eine Rechtsform haben den die beiden Unternehmen des AG bzw. sind es überhaupt getrennte Unternehmen?

Ansonsten kann man natürlich in den Vertrag reinschreiben, das die Betriebszugehörigkeit des alten Vertrages auf den neuen Vertrag angerechnet wird (und dann auch mitwächst).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rud01f
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Harry,

beides eigene GmbHs.

Gruß
R.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Kann man vertraglich verankern, dass ich meine Betriebszugehörigkeit "übernehme", so dass das im Kündigungsfalle auch rechtskräftig ist?

Ja. Das kann man.
Preisfrage ist halt, ob der Arbeitgeber das auch will.
Wenn er nicht will, kann man ihn nämlich nicht dazu zwingen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Jetzt möchte mich mein Chef in einer seiner anderen Firmen anstellen, ich würde aber weiterhin dieselbe Arbeit hauptsächlich auch für die alte Firma weiterleisten.
Durch den neuen Arbeitsvertrag würde meine Beschäftigungsdauer allerdings ja wieder auf Null "resettet".


Dann sagen Sie halt Ihrem Chef, dass Ihre Erwartung ist, dass die Beschäftigungsdauer nicht resettet wird. Wenn er Sie da gerne hätte wäre er ja dumm, wenn er das nicht macht.
Oder kann es sein, dass er Sie kostengünstiger entlassen will nach der Umsetzung?


-- Editiert von altona01 am 26.07.2015 23:04

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Rud01f
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke an alle,

mein Chef und ich sind uns da einig.

Aber wer weiß was in Zukunft ist, und dann soll dieser "Teil" des neuen Vertrages auch rechtsgültig sein...

Danke und Gruß
R.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paulinchen1976
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Es geht in solchen Fällen ja nicht nur darum, sich die verlängerte Kündigungsfrist zu erhalten, sondern insgesamt um die Übernahme der Besitzstände. Dazu gehört nicht nur die verlängerte Kündigungsfrist, sondern insbesondere auch der mögliche Abfindungsanspruch nach einer zukünftigen Kündigung, der sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
Deshalb wäre es in doppelter Hinsicht nachteilig, in dem neuen Arbeitsvertrag nur eine verlängerte Kündigungsfrist einzubauen.

Ich empfehle deshalb folgende Formulierung im neuen Arbeitsvertrag:

„ Dieser Arbeitsvertrag beginnt mit dem ....... zu laufen und schließt an den Vertrag vom ...... mit der XY-GmbH (aktueller Arbeitgeber) an. Die Betriebszugehörigkeit aus dem vorangegangenen Vertrag wird anerkannt. Damit gilt der .......(Vertragsbeginn aktueller Vertrag) als Eintrittsdatum"

3x Hilfreiche Antwort

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