Hallo zusammen,
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. In meinem Bekanntenkreis trennen sich die Meinungen.
Ich habe vor meinen unbefristeten Arbeitsvertrag zu kündigen. Doch wie lang ist die Kündigungsfrist. 4 Wochen oder 3 Monate?
Es ist folgendermaßen formuliert: Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzlich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Beziehen sich die gesetzlich längeren Fristen nur auf den AG oder auch auf den AN. Das Wort "beiderseits " im Hauptsatz verunsichert mich.
Zu mir: ich bin 30 Jahre alt und seit 9 Jahren im der Firma. (Sollte mich der AGkündigen wären es 3 Monate)
In Arbeitsverträgen von Freunden ist die Formulierung sehr eindeutig.
Vielen Dank für die Hilfe
LG qwertzu123123
Kündigungsfrist unklar formuliert durch "beiderseits im Hauptsatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
4 Wochen. Für den AN sind gesetzlich keine längeren Fristen vorgesehen.
Und jede Unklarheit geht zu Lasten des AG
Hallo hiphappy,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst du mir auch sagen wozu dann im Vertrag auf die gesetzlich längeren Kündigungsfristen hingewiesen werden? Die würden ja für den AG sowieso gelten. Wieso sind sie dann Bestandteil des Passus?
Vielen Dank
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Zitat:Kannst du mir auch sagen wozu dann im Vertrag auf die gesetzlich längeren Kündigungsfristen hingewiesen werden? Die würden ja für den AG sowieso gelten. Wieso sind sie dann Bestandteil des Passus?
Die Frist von 4 Wochen zum Monatsende weicht vom Gesetz ab. Es ist daher eine Klarstellung erforderlich, dass ggf. längere gesetzliche Kündigungsfristen dennoch gelten, da andernfalls die gesamte Klausel zur Kündigungsfrist unwirksam wäre mit dem Ergebnis dass nicht nur zum Monatsende, sondern auch zum 15. eines Monats gekündigt werden könnte.
Ok danke. Und soll die verlängerte Kündigungsfrist für mich als AN gelten muss es klar formuliert sein. In etwa so: Das Arbeitsverhältnis kann beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sofern gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten sind diese auch vom AN einzuhalten .
Vielen Dank
/// Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzlich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind.
Ersetze 'beiderseits' durch 'von beiden Seiten' - wenn die Unklarheit daran hängt.
Demnach kannst du mit 4-Wochenfrist zum Monatsende kündigen (aber nicht zum 15.), der AG aber nicht (nicht mehr bei 9-jähriger Betriebszugehörigkeit des AN); für ihn gelten die längeren K-Fristen, denn nach § 622 BGB
gelten die längeren Fristen nur für den AG. Das 'Beiderseits' kann sprachlogisch nicht auf den Satzteil nach 'soweit ..' ausgedehnt werden, wenn es vielleicht auch so gedacht gewesen sein mag - dann hätte es etwa so formuliert werden müssen, wie zuvor schon beschrieben.
-- Editiert von blaubär+ am 21.07.2017 14:58
Vielen Dank für die Antwort. Ich glaube ich denke einfach zu kompliziert.
An dem beiderseits stört mich, dass ich es evtl auch in den zweiten Teil des satzes mitnehmen kann:
..., Sofern nicht ("beiderseits") die gesetzlich längeren Kündigungsfristen vorgesehen sind.
Vielen Dank für die Antwort. Ich glaube ich denke einfach zu kompliziert.
An dem beiderseits stört mich, dass ich es evtl auch in den zweiten Teil des satzes mitnehmen kann:
..., Sofern nicht ("beiderseits") die gesetzlich längeren Kündigungsfristen vorgesehen sind.
/// ... dass ich es evtl auch in den zweiten Teil des Satzes mitnehmen kann:
..., [Sofern nicht ("beiderseits") die gesetzlich längeren Kündigungsfristen vorgesehen sind.
Ich formulieren ein wenig um und stelle den Zusammenhang wieder her: "... mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, unter der Bedingung, dass nicht für beide Seiten gesetzlich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind.
Deine Sorge ist schon klar. Nur: Der Satz funktioniert mit eingeschmuggeltem 'beiderseits' nicht: 'Sofern' eröffnet einen Bedingungssatz, dessen Bedingung nicht erfüllt ist: - es gibt im Gesetz dort keine Fristen, die für beide Seiten gelten. Wollte AG die Fristen auch für den AN, müsste ganz anders formuliert werden.
Keine Frage von kompliziertem Denken oder so, sondern von Textverständnis und Sprachempfinden, scheint mir.
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