Guten Tag,
ich würde gerne Mitte Februar eine neue Stelle beginnen.
Ich arbeite nun schon 4 Jahre unbefristet in meinem alten Unternehmen.
In meinem Arbeitsvertrag steht: "Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen."
1. Das bedeutet doch meine Kündigungsfrist wäre 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende, ist das richtig?
Dann müsste die Kündigung allerspätestens am 18.01. eingehen, oder?
2. Ich habe auch noch 4 Tage Resturlaub vom Jahr 2016. Würde für Januar noch ein Urlaubstag dazu kommen?
3. Wenn ich zB am 15. Januar kündige, könnte mein alter Betrieb das Weihnachtsgeld, das nur als "Bonus" deklariert ist, wieder zurückfordern? Dazu steht nirgendwo etwas im Vertrag.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht und bedanke mich im voraus!
Ulla
-- Editier von UllaK am 20.12.2016 11:51
Kündigungsfrist und Weihnachtsgeld
20. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2016 | 11:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist und Weihnachtsgeld
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 13:16
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6501x hilfreich)
Zu 1 und 2: ja
Zu 3: ohne eine rechtliche Grundlage wohl nicht. Zumal, wenn als 'bonus' gekennzeichnet, denn ein Bonus bezieht sich auf vergangene Zeit und Leistung.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 23:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
zu 2.: Eigentlich müssten sogar 2 Urlaubstage dazu kommen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 12:27
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
ZitatDann müsste die Kündigung allerspätestens am 18.01. eingehen, oder? :
Warum bis zum 18.01. ?
gruß charly
beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Und jetzt?
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