Kündigungsfrist - teilmöbliertes zimmer

21. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
easy73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - teilmöbliertes zimmer

Hallo an Alle,
ich bin vor 10 Jahren in ein im Mietvertrag als 1-Zimmer-Appartment bezeichnetes Zimmer in einem Haus mit 20 Mietparteien gezogen. Im Zimmer befindet sich ein Waschbecken und ein Küchencenter, Schreibtisch und Schränke. Klo und Dusche werden pro Etage von 4 Mietern gleichzeitig genutzt. Es gab einen Eigentümerwechsel. Nun soll saniert werden und alle müssen raus. Obwohl in meinem Mietvertrag nach 10 Jahren, die seit der Überlassung der Mietsache vergangen sind, 12 Monate Kündigungsfrist festgesetzt sind, beruft sich der neue Eigentümer auf die Teilmöblierung und nimmt für sich eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen in Anspruch. Er versucht jetzt die einzelnen Mieter zu Aufhebungsverträgen zu überreden. Viele sind schon ausgezogen. Ist er im Recht, oder sollte ich mich nicht auf eine Aufhebung einlassen und die dann wahrscheinlich erfolgende Kündigung anfechten?
Vielen Dank für Euren Rat.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Für die kurze 14-tägige Kündigungsfrist mus das Zimmer nicht nur möbliert, es muss auch innerhalb der Wohnung des Vermieters liegen. Das ist hier nicht der Fall.

Es gilt hier also in jedem Fall die normale Kündigungsfrist, die aktuell aber maximal 9 Monate beträgt, selbst wenn das Appartement voll möbliert vermietet worden wäre.

Daneben ist auch sehr zweifelhaft, ob der Vermieter hier überhaupt kündigen darf. Das kann man aber ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht abschließend beurteilen.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ganz sicher, daß das kein Wohnheim ist ?

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Zählt nicht letztlich das was im Mietvertrag steht?
Eine verlängerte Küdnigungsfrist laut Vertrag ist doch für den Vermieter bindend und für den Mieter nicht oder?

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#4
 Von 
easy73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh
danke für die schnelle Antwort. nun weiß ich erstmal, dass das mit den zwei wochen kündigungsfrist quatsch ist. geht wohl auf dummenfang der gute.

@mortinghale
als wohnheim wurde das nie bezeichnet.der alte besitzer bestand darauf, dass das alles einzelappartementes wären. als solche sind sie auch im mietvertrag bezeichnet.

@Catlady
davon gehe ich ja eigentlich auch aus. ich als laie habe nicht viel ahnung, jedoch dürften doch wohl vom vertragspartner eingebrachte nichtige klauseln, für mich nicht zum nachteil ausgelegt werden. ich denke ja auch: vertrag ist vertrag. dafür spricht ja auch, dass der neue besitzer noch keine einzige ordentliche kündigung ausgesprochen hat, sondern nur aufhebungsverträge anstrebt und ansonsten mit fristloser kündigung droht, weil es angeblich nicht zulässig wäre, dass wir ihn an der wirtschaftlichen nutzung seiner immobilie hindern. sei´s drum...ich gehe im neuen jahr gleich mal zum mieterschutzbund.

danke bis hierher.

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