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Kündigungsfrist ohne Mietvertrag

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Kündigungsfrist ohne Mietvertrag

Ich habe ein Problem, wohne mit meinen Mann und den 3 Kindern bei meinen Schwiegereltern im Haus, haben dort mit einen Baukredit den Umbau finanziert...und dem zu Folge keinen Mietvertrag. Nach Streitigkeiten müssen wir nun dort raus, vie verhält sich das? Können die uns so einfach rausschmeißen? Bzw. wielange müssen sie uns die Frist setzen, sie meinte 3 wochen...zu dem läuft der Kredit ja noch...Miete und diesen zahlen wird wohl nicht funktionieren...kann uns jemand einen Rat geben???


von Andrea1104 am 13.07.2012 12:03
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6863 weitere Beiträge zum Thema "Mietvertrag".


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>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
Auch bei mündlichen Mietverträgen gilt lt. BGB die übliche 3-monatige Kündigungsfrist. Jedoch sind hier die Infos etwas mager. Der Vermieter kann den Mieter nicht so ohne weiteres kündigen. Wer hat was finanziert und was hat das mit dem Fehlen eines Mietvertrags zu tun? Was ist das für ein Haus? Zweifamilienhaus?

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von Anjuli123 am 13.07.2012 12:19
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
den Baukredit zahlen wir monatlich ab...und haben uns damit eine kleine 4-zimmer-wohnung gebaut, das haus gehört den eltern großeltern

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von Andrea1104 am 13.07.2012 12:24
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
Und die Wohnung ist in dem Haus? Aber obwohl ihr sie finanziert habt, gehört sie euch nicht? So ganz kann ich noch nicht folgen.
Und nochmals: WAS für ein Haus ist das?

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von Anjuli123 am 13.07.2012 12:39
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
Nein, so einfach geht das nicht.
Das widerspricht dem Grundsatz "nach Treu und Glauben".
Warten Sie die gerichtliche Kündigung ab und erheben Sie Widerspruch.
Es war schließlich vereinbart, dass Sie zumindest solange
dort wohnen können, bis der Kredit abgewohnt ist.
Zu empfehlen wäre auch, den zuständigen Schiedsmann mit
ins Boot zu nehmen.

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von xxsirodxx am 13.07.2012 12:54
Status: Unsterblich (1630 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
es ist ein dreifamilienhaus...ja du hast jetzt wir finanzieren diese wohnung über einen kredit, in einem haus welches seinen eltern und großeltern gehört

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von Andrea1104 am 13.07.2012 13:19
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
Dann würde ich nicht ausziehen. Alternative: Die Eltern/Großeltern zahlen euch aus.

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von Anjuli123 am 13.07.2012 13:32
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht...aber wie die rechtslage da genau aussieht, weißt du das?

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von Andrea1104 am 13.07.2012 13:40
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
quote:
das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht

Was hattet Ihr denn mündlich abgemacht?

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"


von Felicia Absahn am 13.07.2012 15:11
Status: Legende (252 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
quote:
das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht..

Na und? Sollen sie doch versuchen euch rauszuklagen. Das dürfte nicht so leicht sein und es dürfte ihnen ins Geld gehen.

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von Anjuli123 am 13.07.2012 18:35
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
quote:
quote:
das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht..
Na und? Sollen sie doch versuchen euch rauszuklagen. Das dürfte nicht so leicht sein und es dürfte ihnen ins Geld gehen.

von Anjuli123 am 13.07.2012 18:35

Tolle Empfehlung...

Nach dem hier vorliegenden Sachstand gibt es kein Mietverhältnis. Der Eigentümer kann also jederzeit die Herausgabe seines Eigentums verlangen.

Dass die Nutzer der Wohnung einen Kredit in Anspruch genommen hat, kann zunächst keinen Anspruch gegen den Eigentümer begründen.

Alles andere hätte der Wohnungsnutzer in einem Prozess zu beweisen. Dies könnte nach dem hier vorliegenden Informationsstand mit beträchtlichen Problemen verbunden sein. Es könnte also durchaus sein, dass der Eigentümer zwar vorschießen muss, der Fall aber für den Wohnungsnutzer ins Geld gehen wird.

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von RMHV am 14.07.2012 09:10
Status: Philosoph (523 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 22 User(n) bewertet)


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