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das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht
quote:Na und? Sollen sie doch versuchen euch rauszuklagen. Das dürfte nicht so leicht sein und es dürfte ihnen ins Geld gehen.
das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht..
quote:Tolle Empfehlung...Nach dem hier vorliegenden Sachstand gibt es kein Mietverhältnis. Der Eigentümer kann also jederzeit die Herausgabe seines Eigentums verlangen. Dass die Nutzer der Wohnung einen Kredit in Anspruch genommen hat, kann zunächst keinen Anspruch gegen den Eigentümer begründen. Alles andere hätte der Wohnungsnutzer in einem Prozess zu beweisen. Dies könnte nach dem hier vorliegenden Informationsstand mit beträchtlichen Problemen verbunden sein. Es könnte also durchaus sein, dass der Eigentümer zwar vorschießen muss, der Fall aber für den Wohnungsnutzer ins Geld gehen wird.
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das problem ist wir haben mit denen nichts schriftlich ausgemacht..
Na und? Sollen sie doch versuchen euch rauszuklagen. Das dürfte nicht so leicht sein und es dürfte ihnen ins Geld gehen. von Anjuli123 am 13.07.2012 18:35