Hallo,
ich habe im März 2008 in einer Firma angefangen zu arbeiten, die jedoch mit Ablauf des Jahres 2010 in Insolvenz gegangen ist. Daraufhin wurde eine neue Firma gegründet und der Arbeitsvertrag mit allen rechten und Pflichten übernommen.
Meine Frage ist nun, wie ist die Kündigungsfrist zu berechnen? Zählen beide Beschäftigungszeiten? Oder nur die neue? Was dann auch gleich die Frage nach der Beschäftigungszeit klären würde.
Kündigungsfrist nach Insolvenz mit Weiterbeschäftigung
23. August 2016
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Frage vom 23. August 2016 | 09:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nach Insolvenz mit Weiterbeschäftigung
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#1
Antwort vom 23. August 2016 | 10:38
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
/// ... mit allen Rechten und Pflichten übernommen.
Das beantwortet doch die Frage, oder?!
#2
Antwort vom 23. August 2016 | 10:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Also heißt das 1 Beschäftigungsverhältnis bei 2 Arbeitgebern, da 2 verschiedene Firmen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. August 2016 | 12:20
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ich vermute mal, dass der Insolvenzverwalter der ursprünglichen Arbeitgeberin das Betriebsvermögen an eine andere Gesellschaft im Rahmen eines sog. Asset-Deals veräußert hat. (Das wäre zumindest das übliche Vorgehen des Insolvenzverwalters.) Das ist dann ein klassischer Betriebsübergang nach § 613a BGB
. Die Beschäftigungszeit gilt dann seit dem Eintritt bei der insolventen ursprünglichen Arbeitgeberin.
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