Kündigungsfrist nach 8 Jahren zum Quartalsende?

13. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nach 8 Jahren zum Quartalsende?

Hallo, meine Kündigungsfrist war immer 6 Wochen zum Quartalsende. Jetzt scheint es aber so zu sein, dass wenn man 8 Jahre in einer Firma ist, sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate verlängert ( von der Arbeitgeber Seite falls er kündigt). Werden diese 3 Monate jetzt auch vom Quartalsende gerechnet oder ab Datum der Kündigung?

Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)



Da müsste man mal den genauen Wortlaut der Klausel kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

§ 622 BGB
........
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
......
......

Und offenbar hast du eine Klausel in deinem AV, dass sich die K-Fristen für AN verlängern wie sie sich für AG verlängern

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#3
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Und offenbar hast du eine Klausel in deinem AV, dass sich die K-Fristen für AN verlängern wie sie sich für AG verlängern


Nein. Es ging mir darum, zu wann der AG kündigen kann. Demnächst wohl 3 Monate zum Monatsende.

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#4
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Es geht rein um die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Als zu wann ich gekündigt werden darf. Im Vertrag steht, von beiden Seiten aus, 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich jetzt aber schon seit 2009 dort beschäftigt bin, müsste sich die Kündigungsfrist ja von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert haben. Daher war jetzt meine Frage, ob die 3 Monate vom Quartalsende oder Monatsende gerechnet werden.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5549 Beiträge, 2499x hilfreich)

Meiner Ansicht nach ist "zum Quartalsende" vertraglich vereinbart. Daher ändert sich daran nichts.
Nur die ursprünglichen 6 Wochen sind halt kürzer als gesetzlich vorgesehen (heißt nicht erlaubt), daher werden es 3 Monate.

Also Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende.

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#6
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Zitat (von exseniors):
Nein. Es geht rein um die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Als zu wann ich gekündigt werden darf. Im Vertrag steht, von beiden Seiten aus, 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich jetzt aber schon seit 2009 dort beschäftigt bin, müsste sich die Kündigungsfrist ja von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert haben. Daher war jetzt meine Frage, ob die 3 Monate vom Quartalsende oder Monatsende gerechnet werden.


Da für den AG hier die gesetzlichen Fristen greifen, würde ich 3 Monate zum Monatsende sagen.
Allerdings wäre auch noch die Frage, ob es einen Tarifvertrag gibt der gilt.

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#7
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Zitat (von exseniors):
Nein. Es geht rein um die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Als zu wann ich gekündigt werden darf. Im Vertrag steht, von beiden Seiten aus, 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich jetzt aber schon seit 2009 dort beschäftigt bin, müsste sich die Kündigungsfrist ja von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert haben. Daher war jetzt meine Frage, ob die 3 Monate vom Quartalsende oder Monatsende gerechnet werden.


Da für den AG hier die gesetzlichen Fristen greifen, würde ich 3 Monate zum Monatsende sagen.
Allerdings wäre auch noch die Frage, ob es einen Tarifvertrag gibt der gilt.


Ein Tarifvertrag besteht nicht

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#8
 Von 
exseniors
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Tarifvertrag besteht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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