Hallo, meine Kündigungsfrist war immer 6 Wochen zum Quartalsende. Jetzt scheint es aber so zu sein, dass wenn man 8 Jahre in einer Firma ist, sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate verlängert ( von der Arbeitgeber Seite falls er kündigt). Werden diese 3 Monate jetzt auch vom Quartalsende gerechnet oder ab Datum der Kündigung?
Viele Grüße
Kündigungsfrist nach 8 Jahren zum Quartalsende?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
§ 622 BGB
........
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
......
......
Und offenbar hast du eine Klausel in deinem AV, dass sich die K-Fristen für AN verlängern wie sie sich für AG verlängern
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Und offenbar hast du eine Klausel in deinem AV, dass sich die K-Fristen für AN verlängern wie sie sich für AG verlängern
Nein. Es ging mir darum, zu wann der AG kündigen kann. Demnächst wohl 3 Monate zum Monatsende.
Nein. Es geht rein um die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Als zu wann ich gekündigt werden darf. Im Vertrag steht, von beiden Seiten aus, 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich jetzt aber schon seit 2009 dort beschäftigt bin, müsste sich die Kündigungsfrist ja von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert haben. Daher war jetzt meine Frage, ob die 3 Monate vom Quartalsende oder Monatsende gerechnet werden.
Meiner Ansicht nach ist "zum Quartalsende" vertraglich vereinbart. Daher ändert sich daran nichts.
Nur die ursprünglichen 6 Wochen sind halt kürzer als gesetzlich vorgesehen (heißt nicht erlaubt), daher werden es 3 Monate.
Also Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende.
ZitatNein. Es geht rein um die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Als zu wann ich gekündigt werden darf. Im Vertrag steht, von beiden Seiten aus, 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich jetzt aber schon seit 2009 dort beschäftigt bin, müsste sich die Kündigungsfrist ja von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert haben. Daher war jetzt meine Frage, ob die 3 Monate vom Quartalsende oder Monatsende gerechnet werden. :
Da für den AG hier die gesetzlichen Fristen greifen, würde ich 3 Monate zum Monatsende sagen.
Allerdings wäre auch noch die Frage, ob es einen Tarifvertrag gibt der gilt.
Zitat:ZitatNein. Es geht rein um die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Als zu wann ich gekündigt werden darf. Im Vertrag steht, von beiden Seiten aus, 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich jetzt aber schon seit 2009 dort beschäftigt bin, müsste sich die Kündigungsfrist ja von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert haben. Daher war jetzt meine Frage, ob die 3 Monate vom Quartalsende oder Monatsende gerechnet werden. :
Da für den AG hier die gesetzlichen Fristen greifen, würde ich 3 Monate zum Monatsende sagen.
Allerdings wäre auch noch die Frage, ob es einen Tarifvertrag gibt der gilt.
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