Kündigungsfrist möbliertes Zimmer

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464685-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist möbliertes Zimmer

Hallo zusammen,
ich wohne in einer von meinem Vermieter organisierten und möblierten WG. Diese befindet sich im Haus des Vermieters Und ist durch eine Tür (nicht abschließbar) von den Räumlichkeiten des Vermieters getrennt. Allerdings benutzt der Vermieter eines der nicht vermieteten Zimmer der WG als Zugang zum Garten, betritt unseren Wohnraum also täglich. Außerdem bewohnen seine Kinder bei Besuchen das nicht vermietete Zimmer sowie das Bad der WG. Meine Frage Ist, ob ich mich in diesem Falle auf die kürzere Kündigungsfrist berufen kann?
Beste Grüße
Sebastian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von go464685-74):
ich wohne in einer von meinem Vermieter organisierten und möblierten WG.


Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung mit eigenem Bad und eigener Küche?
Der Vermieter wohnt zwar selbst mit im Haus, aber in einer anderen in sich abgeschlossenen Wohnung?

Kannst Du beides mit ja beantworten beträgt deine Kündigungsfrist, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.

Das der Vermieter durch die Wohnung in den Garten geht oder seinen Besuch in dem freien Zimmer unterbringt, spielt keine Rolle.

Du hast doch nur ein Zimmer in der Wohnung gemietet, wenn ich das Recht verstehe.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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