Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Mietrecht. Meine Tante (84) hat in ihrem Haus zwei Zimmer und Bad an eine Person vermietet. Eines der Zimmer ist möbliert. Die Wohnung ist nicht abgeschlossen, d.h. der Mieter geht durch die Wohnung meiner Tante, wenn er seine Räume (1.OG) betreten will.
Nun entpuppt sich dieser Mieter als äußerst unfreundlich, er beschimpft meine Tante. Sie will ihm nun kündigen, weiß aber nicht welche Fristen gelten und ob sie die Beleidigungen für eine Kündigung nachweisen muss. Braucht sie überhaupt einen Kündigungsgrund? Oder kann sie einfach so kündigen und wenn ja, mit welcher Frist?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort,
Irene
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Kündigungsfrist möblierte Zimmer
8. Oktober 2012
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Frage vom 8. Oktober 2012 | 10:54
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigungsfrist möblierte Zimmer
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2012 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Für möblierte Zimmer innerhalb der eigenen Wohnung kann eine Kündigung bis zum 15. eines Montas zum Monatsende ausgesprochen werden (§ 573c Abs. 3 BGB
). Die Kündigungsfrist beträgt also nur ca. 15 Tage.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich, da in diesem Fall der Mieter keinen Kündigungsschutz genießt (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
).
Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen (§ 568 BGB
) und sollte nachweisbar zugestellt werden (Übergabe mit Empfangsquittung).
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#2
Antwort vom 8. Oktober 2012 | 12:06
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 10x hilfreich)
Ganz herzlichen Dank, hh, für deine Antwort.
LG,
Irene
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