Hallo Community.... Kann ein Praktikum vom AG "im Rahmen der gesetzlichen Probezeit" gekündigt werden, wenn im Praktikumsvertrag KEINE Probezeit vereinbart wurde?
Kündigungsfrist im Praktikum
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Um was für ein Praktikum handelt es sich? Was ist sein Zweck?
Es handelt sich um ein 1-jähriges Vollpraktikum, vorbereitend auf eine Ausbildung.
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Wenn das Praktikum Bestandteil der Ausbildung ist, werden Sie mit der ausbildenden Einrichtung sprechen müssen, wenn das Praktikum bzw. dlie Stelle dem Ziel nicht dienlich ist.
Achtung, das Praktikum muss zwingender Bestandteil der Ausbildung sein. Bei einem Jahr scheint mir das eher unwahrscheinlich. Wenn nicht, dann ist das Praktikum ein ganz normales Arbeitsverhältnis und auch hinsichtich der Kündgungsfristen so zu behandeln.
wirdwerden
ZitatAchtung, das Praktikum muss zwingender Bestandteil der Ausbildung sein. Bei einem Jahr scheint mir das eher unwahrscheinlich. Wenn nicht, dann ist das Praktikum ein ganz normales Arbeitsverhältnis und auch hinsichtich der Kündgungsfristen so zu behandeln. :
wirdwerden
Und natürlich auch, was das Gehalt betrifft entsprechend zu entlohnen...
Berufs- oder Studienvorbereitungspraktika fallen nur dann nicht unter das Mindestlohngesetz, wenn sie als solche schriftlich definiert sind und auch die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb einen solchen sinnmachenden Einsatz bedeutet und eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten. Ansonsten wäre das "Praktikum" mit mind. 8,50 EUR/Stunde zu entlohnen.
Hat dein Praktikum einen besonderen Namen? Ist es durch die Arbeitsagentur gefördert?
Hast du einen Vertrag? Steht dort nichts zu Kündigungsfristen?
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