Kündigungsfrist für Azubis

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2017 12:07:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist für Azubis

Hallo miteinander. Meine Tochter und ihr ex Verlobter haben eine Wohnung gemietet. Da aber sie sich zwischenzeitlich getrennt haben, werden Sie die Wohnung nicht mehr benötigen. Die Wohnung wurde somit gekündigt. Er ist beim Bosch tätig. Meine Tochter macht eine Ausbildung. Da ist jetzt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie möchte so schnell wie möglich, einen Nachmieter finden. Er ist damit nicht einverstanden und stellt sich aus trotz dagegen, damit Sie auch quasi "blutet" und die Hälfte der Miete mit zahlt. Nun zu meinen Fragen:
- ist Sie zahlungspflichtig ? (weil Sie Azubi ist und einen geringen Gehalt hat)
- darf Sie auch, ohne seine Einwilligung, Nachmieter suchen und beim Vermieter vorstellen?
Danke im Voraus für die Hilfe

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb473340-9):
- ist Sie zahlungspflichtig ? (weil Sie Azubi ist und einen geringen Gehalt hat)

Wenn sie volljährig ist, ist sie auch zahlungspflichtig.



Zitat (von fb473340-9):
- darf Sie auch, ohne seine Einwilligung, Nachmieter suchen und beim Vermieter vorstellen?

Klar, darf sie.
Nur muss der Vermieter die nicht nehmen.

Wenn der Ex sich dann aber weigert und der Weitervermietung nicht zustimmt und keinen gutenGrund dafür hat, dann dürfte er ab dem Zeitpunkt der Weigerung zu 100% zahlungspflichtig sein.
Muss man dann nur notfalls einklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb473340-9):
- ist Sie zahlungspflichtig ? (weil Sie Azubi ist und einen geringen Gehalt hat)

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, sind beide zahlungspflichtig.
Ohne Mitwirkung des Ex ist nichts möglich.
Zitat (von fb473340-9):
- darf Sie auch, ohne seine Einwilligung, Nachmieter suchen und beim Vermieter vorstellen?

Dazu müsste man gegen den Ex klagen, nur dauert das auch seine Zeit.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Dazu müsste man gegen den Ex klagen, nur dauert das auch seine Zeit.

Nein, muss man nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb473340-9):
Die Wohnung wurde somit gekündigt


Na hoffentlich von beiden.

Bis dahin sind beide als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflcihtet und würden bei Verzug auch beide verklagt werden.

Um den Ärger zu vermeiden sollte die Tochter die drei Monate ihren Anteil zahlen und hoffen, dass der Bube zum gegebenen Zeitpunkt auch wirklich auszieht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb473340-9):
- ist Sie zahlungspflichtig ? (weil Sie Azubi ist und einen geringen Gehalt hat)


Ob ein Mieter Azubi oder z. B. gut verdienender Zahnarzt ist, ist völlig irrelevant. Der Vertrag ist einzuhalten.

Zitat (von fb473340-9):
darf Sie auch, ohne seine Einwilligung, Nachmieter suchen und beim Vermieter vorstellen?


Das kann ihr keiner verbieten. Nur muß der Vermieter keine einzigen der vorgeschlagenen Kandidaten akzeptieren. Falls doch kann er mit diesem auch einen Vertrag abschließen der im Anschluß an die Kündigungsfrist von Tochter und Ex beginnt.

Tochter und Ex haben hoffentlich den Vertrag gemeinsam gekündigt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.08.2017 12:07:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)



Ob ein Mieter Azubi oder z. B. gut verdienender Zahnarzt ist, ist völlig irrelevant. Der Vertrag ist einzuhalten.

Ist mir natürlich auch bewusst
Aber, das würde dann bedeuten, in ihrem Fall, ca. 500.- von einem 600.- Gehalt. Das könnte Sie garnicht aufbringen.

Tochter und Ex haben hoffentlich den Vertrag gemeinsam gekündigt?[/

Ja. Wurde von beiden gekündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.08.2017 12:07:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von fb473340-9):
Die Wohnung wurde somit gekündigt


Na hoffentlich von beiden.

Bis dahin sind beide als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflcihtet und würden bei Verzug auch beide verklagt werden.

Um den Ärger zu vermeiden sollte die Tochter die drei Monate ihren Anteil zahlen und hoffen, dass der Bube zum gegebenen Zeitpunkt auch wirklich auszieht.[/

Er hat die Wohnung auch gekündigt.
Falls er weiter wohnen sollte, hat das ja mit meiner Tochter nichts mehr zu tun?!
Dann müsste man doch einen neuen Mietvertrag setzten..?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb473340-9):
- ist Sie zahlungspflichtig ? (weil Sie Azubi ist und einen geringen Gehalt hat)

Wenn sie volljährig ist, ist sie auch zahlungspflichtig.



Zitat (von fb473340-9):
- darf Sie auch, ohne seine Einwilligung, Nachmieter suchen und beim Vermieter vorstellen?

Klar, darf sie.
Nur muss der Vermieter die nicht nehmen.

Wenn der Ex sich dann aber weigert und der Weitervermietung nicht zustimmt und keinen gutenGrund dafür hat, dann dürfte er ab dem Zeitpunkt der Weigerung zu 100% zahlungspflichtig sein.
Muss man dann nur notfalls einklagen.


So auch nicht richtig!

Frage: Wer unterschrieb den Mietvertrag. Wenn beide, dann müssen Beide auch kündigen. Ist das auch der Fall gewesen, dann muss die Dame bis dahin auch zahlen. Dem Ex ist nicht zuzumuten einen Nachmieter für 3 Monate zu tolerieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.08.2017 12:07:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Mietvertrag wurde von Beiden unterschrieben.
Es wurde auch nur nach seinem Verdienst geschaut. Meine Tochter hätte alleine die Wohnung niemals bekommen -zu recht auch.
Er wird auch nicht dort wohnen, sondern weiterhin bei seinen Eltern.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Aber, das würde dann bedeuten, in ihrem Fall, ca. 500.- von einem 600.- Gehalt. Das könnte Sie garnicht aufbringen. Dann entsteht ein Phänomen, das häufig vorkommt und unter dem Namen "Schulden" bekannt ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Falls er weiter wohnen sollte, hat das ja mit meiner Tochter nichts mehr zu tun?!
Dann müsste man doch einen neuen Mietvertrag setzten..?

nach der 3-monatigen Kündigungsfrist: ja
aber das ist doch eh irrelevant, weil:
Er wird auch nicht dort wohnen, sondern weiterhin bei seinen Eltern.
oder was stimmt denn nun? (irgendwie scheinst du dich nun selbst in deinen Argumenten zu verstricken)

Jedenfalls sind Azubi/kein Geld keine Argumente, seinen freiwillig eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen. Vielmehr klingt das hier
Aber, das würde dann bedeuten, in ihrem Fall, ca. 500.- von einem 600.- Gehalt. Das könnte Sie garnicht aufbringen.
arg danach, dass die Azubi-Tochter noch längst nicht so erwachsen ist, wie sie sich fühlt.
Das hätte ja selbst dann nicht gutgehen können, wenn beide zusammen geblieben und zusammen eingezogen wären. Es sei denn sie hatte erwartet, dass der Ex für sie zahlt ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.08.2017 12:07:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Falls er weiter wohnen sollte, hat das ja mit meiner Tochter nichts mehr zu tun?!
Dann müsste man doch einen neuen Mietvertrag setzten..?

nach der 3-monatigen Kündigungsfrist: ja
aber das ist doch eh irrelevant, weil:
Er wird auch nicht dort wohnen, sondern weiterhin bei seinen Eltern.
oder was stimmt denn nun? (irgendwie scheinst du dich nun selbst in deinen Argumenten zu verstricken)

Jedenfalls sind Azubi/kein Geld keine Argumente, seinen freiwillig eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen. Vielmehr klingt das hier
Aber, das würde dann bedeuten, in ihrem Fall, ca. 500.- von einem 600.- Gehalt. Das könnte Sie garnicht aufbringen.
arg danach, dass die Azubi-Tochter noch längst nicht so erwachsen ist, wie sie sich fühlt.
Das hätte ja selbst dann nicht gutgehen können, wenn beide zusammen geblieben und zusammen eingezogen wären. Es sei denn sie hatte erwartet, dass der Ex für sie zahlt ...[/

Ob das gut gehen konnte oder nicht, geht Sie nichts an. Bleiben Sie bitte sachlich.
Aber damit jetzt keine weiteren Missverständnisse aufkommen: Sie waren verlobt und die Hochzeit sollte im Oktober stattfinden. Sie hatten die Wohnung gefunden und gemietet und wollten nach der Hochzeit da einziehen.
Sprich: keiner von beiden wohnt in der Wohnung.
Von beiden wurde die Wohnung gekündigt.
Aber er könnte es sich ja anders überlegen und doch die Wohnung behalten wollen. Das kann ich ja nicht wissen..?!
Im übrigen, ja, er hätte finanziell für vieles aufkommen müssen/sollen. Weil er der Mehr Verdiener ist. Bis meine Tochter mit ihrer Lehre fertig wäre und einen Job hätte. Hätte auch andersrum sein können. So wie es in einer Ehe auch sein sollte.
Oder zahlen Sie alles fifty-fifty und haben auch noch getrennte Betten?!

Darum geht's nicht. Wenn Sie zahlungspflichtig ist, wird Sie natürlich zahlen.
Ich dachte nur, vielleicht gibt's ne Lösung, dass Sie nicht die Hälfte der Miete zahlen muss oder Ratenzahlung...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Dem Ex ist nicht zuzumuten einen Nachmieter für 3 Monate zu tolerieren.

Zum einen wird der Nachmieter denknotwendigerweise nicht nur fü 3 Monate sondern eher für unbefristet gesucht.
Zum anderen fällt mir echt kein Grund ein, weshalb das für den Ex unzumutbar sein sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb473340-9):
Darum geht's nicht. Wenn Sie zahlungspflichtig ist, wird Sie natürlich zahlen.
Ich dachte nur, vielleicht gibt's ne Lösung, dass Sie nicht die Hälfte der Miete zahlen muss oder Ratenzahlung...

Ja sie kann die restliche Miete in Raten bezahlen, jeweils monatlich. Man muss ja nicht bei Kündigung die Restsumme auf einmal bezahlen.
Zitat (von fb473340-9):
Sie waren verlobt und die Hochzeit sollte im Oktober stattfinden. Sie hatten die Wohnung gefunden und gemietet und wollten nach der Hochzeit da einziehen.

Dann war es von der Kostenseite her doch besser, das es jetzt zu Ende ist.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb473340-9):


Ob das gut gehen konnte oder nicht, geht Sie nichts an. Aber damit jetzt keine weiteren Missverständnisse aufkommen: Sie waren verlobt und die Hochzeit sollte im Oktober stattfinden. Sie hatten die Wohnung gefunden und gemietet und wollten nach der Hochzeit da einziehen.
Sprich: keiner von beiden wohnt in der Wohnung.
Von beiden wurde die Wohnung gekündigt.
Aber er könnte es sich ja anders überlegen und doch die Wohnung behalten wollen. Das kann ich ja nicht wissen..?!
Im übrigen, ja, er hätte finanziell für vieles aufkommen müssen/sollen. Weil er der Mehr Verdiener ist. Bis meine Tochter mit ihrer Lehre fertig wäre und einen Job hätte. Hätte auch andersrum sein können. So wie es in einer Ehe auch sein sollte.
Oder zahlen Sie alles fifty-fifty und haben auch noch getrennte Betten?!

Darum geht's nicht. Wenn Sie zahlungspflichtig ist, wird Sie natürlich zahlen.
Ich dachte nur, vielleicht gibt's ne Lösung, dass Sie nicht die Hälfte der Miete zahlen muss oder Ratenzahlung...


Wir sind sachlich.[GELÖSCHT]

Fakt ist: Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Bis zur Kündigung müssen beide zahlen. Ob deine Tochter nun schuld macht oder nicht ist nicht das Problem des Vermieters und des Ex. Wieso sollte er denn noch bezahlen, nachdem eben schluss ist? Nur weil er mehr verdient, heißt nicht, dass er nach eine Beziehungsende weiterhin zahlen muss. Wären die verheiratet, wäre das was anderes.
[GELÖSCHT]

Ansonsten ist die Kündigung bereits mitgeteilt worden. Und da kann er sich umentscheiden. Aber das geht dir oder der Tochter nichts mehr an, da das ein neues Vertragsverhältnis erfordert.

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 29.08.2017 14:19

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Dem Ex ist nicht zuzumuten einen Nachmieter für 3 Monate zu tolerieren.

Zum einen wird der Nachmieter denknotwendigerweise nicht nur fü 3 Monate sondern eher für unbefristet gesucht.
Zum anderen fällt mir echt kein Grund ein, weshalb das für den Ex unzumutbar sein sollte.


1.: Die Wohnung wurde als Paar angemietet.
2.: Du weisst natürlich, dass es eine 5 Zimmerwohnung ist...Bei einer 2 Zimmerwohnung oder gar 3, wird der Nachmieter wohl kaum in das ehemalige Ehebett steigen (bzw. der Ex es wollen). Zumindest, wenn die Person nicht weiblich und Topmodel ist... :devil:
3.: Die Wohnung wurde von beiden gekündigt. Die 3 Monate muss die Ex durchhalten. Ich kenne kein einziges Urteil, bei dem der Expartner einen Untermieter für die Kündigungsfrist holen konnte. Umgekehrt kenne ich ein Urteil.

Es kommt auf die Gesamtumstände an.

Gegenfrage: wieso soll es für die Ex unzumutbar sein 3 Monate Miete zu zahlen gemäß Mietvertrag? Darüber hinaus gibt es a) keinen Vertrag zwischen beiden Exen, dass ein Nachmieter erlaubt wäre und b) haben wir keine Info, ob dies gemäß Mietvertrag erlaubt wäre. Ist das nicht der Fall und der Vermieter erlaubt es trotzdem, muss der Ex weiterhin zustimmen, da er auch Vertragspartner ist.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von fb473340-9):
Darum geht's nicht. Wenn Sie zahlungspflichtig ist, wird Sie natürlich zahlen.
Ich dachte nur, vielleicht gibt's ne Lösung, dass Sie nicht die Hälfte der Miete zahlen muss oder Ratenzahlung...

Ja sie kann die restliche Miete in Raten bezahlen, jeweils monatlich. Man muss ja nicht bei Kündigung die Restsumme auf einmal bezahlen.
Zitat (von fb473340-9):
Sie waren verlobt und die Hochzeit sollte im Oktober stattfinden. Sie hatten die Wohnung gefunden und gemietet und wollten nach der Hochzeit da einziehen.

Dann war es von der Kostenseite her doch besser, das es jetzt zu Ende ist.


Das sagst du als Vermieter? Dürfen also deine Mieter in Raten zahlen? Nonsense.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
guest-12329.08.2017 12:07:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von fb473340-9):


Ob das gut gehen konnte oder nicht, geht Sie nichts an. Bleiben Sie bitte sachlich.
Aber damit jetzt keine weiteren Missverständnisse aufkommen: Sie waren verlobt und die Hochzeit sollte im Oktober stattfinden. Sie hatten die Wohnung gefunden und gemietet und wollten nach der Hochzeit da einziehen.
Sprich: keiner von beiden wohnt in der Wohnung.
Von beiden wurde die Wohnung gekündigt.
Aber er könnte es sich ja anders überlegen und doch die Wohnung behalten wollen. Das kann ich ja nicht wissen..?!
Im übrigen, ja, er hätte finanziell für vieles aufkommen müssen/sollen. Weil er der Mehr Verdiener ist. Bis meine Tochter mit ihrer Lehre fertig wäre und einen Job hätte. Hätte auch andersrum sein können. So wie es in einer Ehe auch sein sollte.
Oder zahlen Sie alles fifty-fifty und haben auch noch getrennte Betten?!

Darum geht's nicht. Wenn Sie zahlungspflichtig ist, wird Sie natürlich zahlen.
Ich dachte nur, vielleicht gibt's ne Lösung, dass Sie nicht die Hälfte der Miete zahlen muss oder Ratenzahlung...


Wir sind sachlich. Nur du nicht, weil du einfach blind wirst, wenn es um das Prinzesschen geht.

Fakt ist: Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Bis zur Kündigung müssen beide zahlen. Ob deine Tochter nun schuld macht oder nicht ist nicht das Problem des Vermieters und des Ex. Wieso sollte er denn noch bezahlen, nachdem eben schluss ist? Nur weil er mehr verdient, heißt nicht, dass er nach eine Beziehungsende weiterhin zahlen muss. Wären die verheiratet, wäre das was anderes. Aber da ist es gut für den Ex gut, dass es nicht bis dahin gekommen ist. Vielleicht lernt er auch dazu, dass man eben keine Frauen sich aussucht, die auf Geld aus sind.

Ansonsten ist die Kündigung bereits mitgeteilt worden. Und da kann er sich umentscheiden. Aber das geht dir oder der Tochter nichts mehr an, da das ein neues Vertragsverhältnis erfordert.

P.S.: Deine altertümlichen Vorstellungen einer Ehe in allen Ehren: wir sind im mittlerweile zivilisiert und es gilt mittlerweile auch Gleichberechtigung ;-)[/

Erstens: SIE. Kann mich nicht erinnern, Ihnen das per du angeboten zu haben.
Zweitens: Da hat ja einer ganz schön ne aufgestaute Wut gegenüber Frauen?!
Ihre Erfahrungen mit Frauen, die "nur auf das Geld aus sind" geht mich nichts an und interessiert mich nicht im geringsten.
Drittens: Meine Tochter als "Prinzesschen" zu bezeichnen, obwohl Sie sie nicht persönlich kennen, zeigt nur, wie Sie selber sind!
Viertens: Es mag sein, dass Sie andere Ansichten von einer Ehe haben. Respektiere ich. Genau so, wie Sie es auch sollten. Aber anscheinend haben Sie damit ein Problem?!
Sie wissen nicht, was für Sitten wir haben. Genau so nicht, dass erwartet wird, dass der Mann für alles aufkommen muss. Wie ich auch geschrieben hatte, dass es auch andersrum hätte sein können.
Fünftens: Sie möchte einen Nachmieter finden. Damit beide nicht "umsonst" zahlen müssen. Er ist dagegen, aus trotz, obwohl er selber nicht in der Wohnung wohnt bzw. muss. Hätte er jetzt z.B: Schwierigkeiten, eine Bleibe zu finden, durch den Rückzug meiner Tochter, dann würde Ich das natürlich verstehen und würden versuchen, ihn zu "unterstützen". Aber der einzige Grund ist, dass er Ihr versucht eine reinzuwürgen.
Und zuletzt, wenn Sie schon keine sinnvollen Ratschläge geben können, ohne persönlich zu werden, dann halten Sie bitte doch ihre Finger still und schreiben nicht mehr.
Damit ist keinem geholfen.
Ach und ohne Vorurteile lebt sich's besser.
In diesem Sinne, schönen Tag noch!

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.08.2017 12:07:33):
Sie möchte einen Nachmieter finden. Damit beide nicht "umsonst" zahlen müssen. Er ist dagegen, aus trotz, obwohl er selber nicht in der Wohnung wohnt bzw. muss.


Nur mal so: Beide haben den Mietvertrag unterschrieben und haften deshalb gesamtschuldnerisch. Was bedeutet, dass sich der Vermieter von wem auch immer die Miete holen kann. Also wenn der Ex nicht zahlt, kann der Vermieter sogar an die Tochter herantreten. (Vermutlich wird er es eher bei dem Ex-Verlobten probieren, weil der ja Geld hat.

Dann muss der Zahlende versuchen sich das Geld von dem anderen EX zurückholen (notfalls auf dem Klageweg).

Und wenn der Vermieter diese unvermietete und geräumte Wohnung schon früher vermieten kann, dann ist das umso besser.

Wenn die erst im Oktober einziehen wollten, ist die Bude jetzt noch garnicht übergeben? Man kann auch früher kündigen, dann ist man die Zahlungsverpflichtung ab dem 30.11.17 ohnehin los.

Zitat (von asd1971):
Das sagst du als Vermieter? Dürfen also deine Mieter in Raten zahlen?


Nicht dem Vermieter, sondern dem Ex.

Nur mal so eine Frage: Was ist mit der Kaution? Wurde die schon gezahlt?

Und dem Vermieter kann man Nachmieter vorschlagen, das kann der Ex nicht verbieten. Nur der Vermieter muss die nicht nehmen.

2x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Es kommt auf die Gesamtumstände an.

Genau.

Dein ganzes Gefasel mit "zumutbarkeit" und "ich kenne kein Urteil" etc. hättest Du dir sparen können, würdest du das mit dem "lesen und verstehen" mal anwenden.
Der Ex benötigt die Wohnung nicht, steht schon im Eingangsposting und wird in #9 noch mal wiederholt.

Wenn er die Wohnung nicht benötigt, wäre es missbrächlich sich aus reiner Schikane gegen die vorzeitige Weitervermietung zu wehren. Man könnte ihn also zumindest auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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