Kündigungsfrist eingehalten? Spätestes Zugangsdatum?

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Kündigungsfrist eingehalten? Spätestes Zugangsdatum?

Liebe Community,

die AGB eines Energielieferanten sagen folgendes aus:

Zitat:
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung. Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats,
in dem der 12. Belieferungsmonat endet.


und weiter:

Zitat:
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss in Textform der xxx GmbH fristgerecht zugehen. Die Kündigung sollte an die Fax-Nr. 11111, an die E-Mail-Adresse service@xxxGmbH.com oder per Briefpost an die xxxGmbH, Adresse yyyy gerichtet werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.


Die Belieferung begann am 01.12.2016
Da ich aber die erste Klausel oben nicht so ganz interpretieren kann, hier meine Frage:

Wann muss die Kündigung dem Unternehmen spätestens zugegangen sein, um als fristgerecht zu gelten? Von welchem Datum also rechnet man die 6 Wochen zurück? 30.11. oder 01.12. (Belieferungsbeginn)?

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5 Antworten
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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Auf den 31.12. wäre ich nun gar nicht gekommen. Wie kommst du darauf?

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo und danke.

Du meinst also gestern, der 19.10. wäre der letzte Tag gewesen (=dann wäre meine Kündigung wahrscheinlich zu spät).

Zählt denn der Tag des Zugangs und/oder der letzte Tag der Vertragslaufzeit nicht mit?
Wenn ich nämlich vom 30.11. 42 Tage (= 6 Wochen) zurückzähle, dann komme ich beim 20.10 an, also heute (= somit meine Kündigung doch noch pünktlich)



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