Liebe Community,
die AGB eines Energielieferanten sagen folgendes aus:
Zitat:Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung. Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats,
in dem der 12. Belieferungsmonat endet.
und weiter:
Zitat:Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss in Textform der xxx GmbH fristgerecht zugehen. Die Kündigung sollte an die Fax-Nr. 11111, an die E-Mail-Adresse service@xxxGmbH.com oder per Briefpost an die xxxGmbH, Adresse yyyy gerichtet werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Belieferung begann am 01.12.2016
Da ich aber die erste Klausel oben nicht so ganz interpretieren kann, hier meine Frage:
Wann muss die Kündigung dem Unternehmen spätestens zugegangen sein, um als fristgerecht zu gelten? Von welchem Datum also rechnet man die 6 Wochen zurück? 30.11. oder 01.12. (Belieferungsbeginn)?