Kündigungsfrist beim jahresvertrag

25. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
julelein
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist beim jahresvertrag

hallo an alle,

bin angestellt in einer großen firma als architektin auf ein jahr befristet. vertraglich ist eine kündigungszeit von 3 monaten zum monatsende geregelt (probezeit von 6 monaten ist vorbei). jetzt führe ich gespräche mit einem anderen arbeitgeber (bietet unbefristeten vertrag an), aber die wollen mich schnell haben.
arbeite gerade an einer dringender sache, mein chef braucht mich, er wird mich nicht ohne weiteres mit einem aufhebungsvertrag vorzeitig gehen lassen..
wie komme ich am schnellsten hier raus?
sind bei einem jahresvertrag solche kündigungszeiten überhaupt erlaubt?
danke für eure tipps,
jule

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Der entsprechende Passus im Teilzeit- und Befristungsgesetz lautet

'Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.'

Dementsprechend gilt die hier vereinbarte Kündigungsfrist auch - und das für beide Seiten. Ich seh hier auch nicht, dass der AN durch die Vereinbarung übermäßig benachteiligt werden würde und last but not least hat man sich selbst damit ja auch mal einverstanden erklärt und das Ganze so auch unterschrieben, nicht?

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben als das Gespräch mit dem Chef zu suchen und ihm (falls er sich sperrt) klar zu machen, dass ein Mitarbeiter, der gegen seinen Willen bleiben muss, seltenst die volle Motivation aufbringt und beiden Seiten nicht damit gedient wäre, das Arbeitsverhältnis über ein gewisses Maß hinaus fortzuführen. Mit ein bißl good will beider Seiten findet sich vielleicht ja auch ein Kompromiss für einen gewissen Zeitrahmen, mit dem der AG einverstanden sein wird.

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Suum cuique (Jedem das seine) "

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