Kündigungsfrist bei Verein

27. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
TaZi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Verein

Hallo

ich bin schon seit 2 Tagen auf der Suche nach Informationen zum Thema Kündigungsfristen im Vereinsrecht.

Folgendes Problem:

Mehrere Mitglieder möchten schnellstmöglichst aus einem Sportverein austreten da es zu massiven Problemen mit dem Vorstand und deren Arbeit gekommen ist.

Meines Wissen nach wenn ich das BGB richtig verstanden habe sollte in der Satzung erläutert werden wie es sich mit den Kündigungsfristen verhält. Bei der Satzung des betreffenden Vereins ist dies nicht nicht so. Auszug:

§ 3 Mitgliedschaft
4. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss. Ein Ausschluss kann aufgrund groben Verstoßes gegen Satzung oder Ordnungen des Vereins oder gegen die Grundsätze sportlichen Verhaltens erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag das Präsidium mit 2/3 Mehrheit. Ein Ausschluss muss nicht begründet werden.
§ 5 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im BGB steht:

§ 39 Austritt aus dem Verein (1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist, die Kündigungsfrist kann höchtens zwei Jahre betragen.

Laut Aussagen von anderen Vereinsmitgliedern soll die Kündigungfrist halbjährlich zum 31.12. betragen.
Nur was ist nun die Frist, wenn nichts dazu in der Satzung steht?

Im Fernseh war letzten ein Bericht das das Gesetz geändert wurde/wird zum Thema Kündigungsfristen auf 3 Monate zu beschränken. Ist dies schon durch? Wenn ja trifft dies auch auf das Vereinsrecht zu?

Ich hoffe ich hab es verständlich ausgedrückt. Sag schon mal Danke für Infos jedlicher Art.



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"LG Tanja"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Eindeutiger kann das nicht mehr sein!

quote:
§ 3 Mitgliedschaft
4. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.


Da steht doch, Geh wenn Du willst...

Keine Frist, dann sofort, und nix -bla bla- nur weil das Andere im Verein meinen; wenn Sie es belegen können, dann -Bitte, sollen sie es belegen, ansonsten ...Tschüss

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Oder die Kündigung wird erst nach Umzugsbeleg akzeptiert. Dazu mal in die AGBs schauen und versuchen den Brief des Unternehmens einsehen zu können.
Name des Anbieters kann auch helfen!

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Oder die Kündigung wird erst nach Umzugsbeleg akzeptiert. Dazu mal in die AGBs schauen und versuchen den Brief des Unternehmens einsehen zu können.
Name des Anbieters kann auch helfen!

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#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen
von Mr.Cool


:forum:

1x Hilfreiche Antwort

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