Kündigungsfrist bei Onlineangebot

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Green_Milk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Onlineangebot

Hallo,

Ich habe mich am 6.8. bei einem Onlineangebot registriert, das eine 7-tägige verbilligte Testzeit einräumt. Da ich mich über eine bestimmte Seite angemeldet habe bekam ich weitere 5 Tage kostenlos. Weiterhin macht das Angebot einen Alterscheck notwendig, weswegen man nochmals mit einem Klick um 3 Tage verlängern konnte, um die Wartezeit bis zur Verifikation zu überbrücken.

Am 15.08. habe ich eine E-Mail geschrieben, daß ich mich abmelden möchte, und bekam eine Antwort:

"den 7-Tage-Testzugang können Sie zu jeder Zeit kündigen, den regulären Zugang (30 Tage) kündigen Sie bei Bedarf 14 Tage vor Ende der gewünschten Laufzeit. Bei ungekündigtem Vertragsverhältnis folgt eine monatliche Verlängerung!

Jede Kündigung erfolgt gemäß den AGBs Ihrer Mitgliedschaft schriftlich an:"

Also habe ich am selben Tag noch eine schriftliche Kündigung per Einschreiben abgeschickt, die bei der Post auch sofort mit dem 15.08. gestempelt wurde.

Heute (17.8.) bekam ich eine E-Mail:
"Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft mit dem
Benutzernamen XXXXXXX bei XXXXX zum 20.09.2006."

Diese Mail kam Punkt zum Ende der Hotlinezeiten, so daß ich nicht einmal mehr persönliche Rücksprache halten konnte.

Auch bei angestrengter Suche konnte ich auf der entsprechenden Webpräsenz keine AGB finden. Zudem ist heute der 17.8., also noch weit mehr als 30 Tage vor Ende der angeblichen Laufzeit.

Wie ist das da mit Kündigungszeiten - hätte ich tatsächlich vor Ablauf der 7 Tage kündigen müssen, oder sollte es ausreichen, vor Beginn der kostenpflichtigen Verlängerung zu kündigen (schließlich hatte ich noch gar keinen sogenannten "regulären Zugang", den ich hätte kündigen können)? Welchen Stellenwert haben die nicht auffindbaren AGB bzw. das "gut getimete" Verschicken der E-Mails und die Briefpflicht zur Abmeldung? Gilt im Allgemeinen der Poststempel bei Kündigungen?

In Kurzform: Ist das rechtens, daß mir eine Verlängerung bis zum 20.9. aufgedrückt wurde?

Grüße und vielen Dank schonmal, ich stehe da etwas im Wald... :(

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gilt im Allgemeinen der Poststempel bei Kündigungen?

Nein, es gilt das Datum des Zugangs. Wenn der Brief gar nicht erst zugeht, sagt der Poststempel gar nichts aus.

Man müßte nun genauer prüfen, wie das mit den ganzen kostenlosen Tagen und Verlängerungen aussieht.

Ich verstehe grundsätzlich schon mal 6.8. plus 7 Tage 'Testzeit' plus 3 Tage Verlängerung = 16.8.
Nun muß man gucken, wie die '5 kostenlosen Tage' zu verstehen sind - 5 Tage mehr 'Testzeitraum' oder werden lediglich von, sagen wir, 2 vollen Monaten Nutzung = 60-61 Tagen dann nur 55-56 berechnet?
Im letzteren Fall wäre bei Zugang der Kündigung am 17.8. in der Tat der Kündigungszeitpunkt für den August schon überschritten und eine Kündigung erst zu Ende September möglich.

Dann könnte man hilfsweise noch gucken, ob der Anbieter überhaupt ausreichend über das Widerrufsrecht informiert hat, sodaß man evtl. über die Schiene noch weiter kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Green_Milk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, die 5 Tage wurden tatsächlich kostenlos zur Verfügung gestellt, bevor der gesondert kostenpflichtige Zeitraum beginnt.

Ist es erlaubt, einen Link auf die Seite zu posten, damit man sich ein Bild von der Anmeldeseite machen kann?
Ich habe jedenfalls immer noch keine AGB gefunden, dafür aber folgenden Text per Google:

"AGB sind nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender die andere Vertragspartei ausdrücklich oder durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit gibt, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen."
Quelle: BMWi

Wenn ich die Schritte nochmal gehe, die mich zur Anmeldung geführt haben, so stehen sie tatsächlich in einem kleinen drei Buchtaben langen Link in hellblauer Schrift auf der drei Bildschirmseiten großen Anmeldeseite, direkt über einem wirklich fetten Button "Anmelden". Diese Anmeldeseite ist jedoch unter einer anderen Domain zu finden als die Dienstleistung selbst und auch nicht von dort verlinkt.

In den AGB steht übrigens, daß eine Kündigung per E-Mail, Telefon etc. ausdrücklich jederzeit möglich ist, und nicht nur mit zwei Wochen Vorfrist per Postbrief. Als ich per E-Mail kündigen wollte wurde mir ja gesagt, ich müsse dies unbedingt mit einem Brief tun.

1x Hilfreiche Antwort

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