Kündigungsfrist bei Arbeitnehmerseitigen Kündigung

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
DerRechtlaie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Arbeitnehmerseitigen Kündigung

Hallo,

ich habe einen neuen Arbeitgeber gefunden und möchte dort zum 01.04.2010 anfangen.

Derzeit bin ich noch beschäftigt:
01.08.2003 - 20.01.2006 Ausbildung
20.01.2006 - unbefristet

In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von "4 Wochen zum Quartalsende" angegeben. "Eine Verlängerung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragsparteien" ist zusätzlich angemerkt.

Morgen am 30.11.2009 habe ich einen Termin bei dem potientiellen neuen Arbeitgeber - nun stellt sich mir die Frage: Bis wann müsste ich kündigen?

Zum Ende Februar oder evtl. doch schon morgen???


Vielen Dank für eine schnelle Hilfe im Voraus!

MfG..

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Hey, ich beschäftige mich gerade selbst mit solchen Themen. Also gebe ich mal meine Meinung dazu ab:
"4 Wochen zum Quartalsende" klingt auf jedenfall schon mal gut. Wenn Du Dir morgen den Eingang Deiner Kündigung bestätigen lässt bist Du zum 31.12.09 da raus.

Der zweite Satz bezieht sich meiner Meinung nach auf §622 BGB . Nach Abs. 2 können bei längeren Arbeitsverhältnissen durchaus längere Kündigungsfristen als die vereinbarte ergeben. Bei knapp vier Jahren dürfte Dich das aber noch nicht betreffen, da das BGB da eine Kündigungsfrist von einem Monat vorsieht.

Nur meine Meinung. Ich bin kein Anwalt ;)

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#2
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Im übrigen solltest Du ja auch schon "morgen" zum 01.03.2010 kündigen können. Vier Wochen vorher sollten es ja nur minimal sein ;)

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#3
 Von 
DerRechtlaie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bluemirko,
danke für deine Antwort. Ja, das Thema Kündigungsrecht ist glaube ich nicht so einfach.
Ich möchte näturlich spätmöglichst kündigen, da das Verhältnis durch die Kündigung bestimmt nicht einfacher wird.
Zählt eigentlich die Ausbildung bei der Beschäftigungsdauer mit?
Grüße...

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Kündigen sollte man nur, wenn man etwas neues unterschrieben hat.
4 Wochen zum Quartalsende hat für dich als Arbeitnehmer eine Bedeutung (also 4 Wochen zum 31.12., 31.3., 30.6, 30.9. . Die gesetzlichen Kündigungsfristen verändern sich nur für den Arbeitgeber - also z.B. bei 10 Jahren hat man 5 Monate zum Quartalsende.
Der Arbeitnehmer darf nie schlechtergestellt sein, wie der Arbeitgeber, in diesem Fall ist er aber immer besser gestellt und das ist auch erlaubt.

Aus eigener Erfahrung würde ich ca. 5 Wochen zum Quartalsende kündigen - also bloß nicht zu früh die Karten auf den Tisch und immer ordentlich bis zum letzten Tag arbeiten - man sieht sich immer zweimal im Leben.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRechtlaie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sika0304,
das hört sich gut an, ich glaube meine Frage ist beantwortet. Kann man den Gesetzestext irgendwo nachlesen? Hier ist das nicht explizit angegeben:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

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