Kündigungsfrist bei Änderungsvertrag?

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
bullgr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Änderungsvertrag?

Hallo,

Meine Frau arbeitet seit 3,5 Jahren als Reinigungskraft bei ein Hygiene-Service unternehmen.
Zuletzt hat sie ein Änderungsvetrag bekommen mit neue Bedingungen, Regeln, flexibleren Arbeitszeiten usw.

Im Änderungsvetrag steht das der alte Vertrag ab 31.10.2015 ungültig ist. Sie soll also laut der Firma das Änderungsvetrag unterschreiben und weiter arbeiten.

Das Änderungsvetrag hat meine Frau per Post am 15.11.2015 bekommen. Das Änderungsvetrag hat als Datum der Erstellung den 11.11.2015.

Meine Frau ist nicht einverstanden mit den Änderungsvetrag. Sie will aber auch nicht darüber diskutieren oder verhandeln. Sie will auf die Stelle kündigen.

Meine Frage lautet:
Gesetzlich ist meine Frau verpflichtet 1 Monat als Kündigungsfrist weiter zu arbeiten. Gilt jetzt nun November als Kündigungsfrist weil die Firma den alten Vertrag ab 31.10.2015 ungültig gemacht hat?

Vielen Dank im Voraus…

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Solange Deine Frau den neuen Vertrag nicht unterschrieben hat, bleibt der alte Vertrag mit allen Rechten und Pflichen bestehen. Die Aufhebung des alten Vertrages kommt erst mit Unterschrift des neuen Vertrages zustande. Eine einseitig erklärte Ungültigkeit des alten Vertrages ist unwirksam.

Daher kann sich Deine Frau bei ihrer Kündigung auf die Fristen des bestehenden (alten) Vertrages stützen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wobei eine Kündigung die so ziemlich dämlichste Reaktion wäre. Der alte Vertrag gilt weiter, also hat sich für Deine Frau erst einmal nichts geändert. Wenn der AG sie loshaben will, dann muss er kündigen... sofern ihm ein geeigneter Grund einfällt. Und selbst dann ist immer noch Spielraum für Verhandlungen über eine Abfindung.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

QJogyB,

Zitat:
Wobei eine Kündigung die so ziemlich dämlichste Reaktion wäre.

Woher willst du das wissen? :???:
Es scheint doch offensichtlich kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsvertrags zu bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn ich das oben nicht ganz falsch lese, dann soll die Kündigung erfolgen, weil man mit den Bedingungen des geänderten Vertrages nicht einverstanden ist und nicht darüber diskutieren will. Da die aber für einen gar nicht gelten und es hier auch nichts zu diskutieren gibt (evtl. ist eine Lohnklage nötig, die ist bei der Konstellation ein Selbstläufer), wäre das eine dämliche Reaktion. Nicht nur dass man dann ohne Job dasteht, man bekommt auch noch eine Sperrfrist beim ALG.

Die einzige Ausnahme wäre, wenn man schon einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen in der Hand hat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Genau.
Und da du doch gar nicht weißt, ob Alternativen vorhanden sind, was ja im Reinigungsbereich anzunehmen ist, finde ich eine Aussage wie, ein Handeln wäre "dämlich" unangemessen.

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