Kündigungsfrist Werkstudentenjob ohne Arbeitsvertrag

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Kündigungsfrist Werkstudentenjob ohne Arbeitsvertrag

Moin moin,

vorgestern wurde mir sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme spontan und ohne auch nur mündliche Abmahnung wegen vermeintlich mangelnder Effizienz die Kündigung ausgesprochen. Wie es dazu kam, ist für mich so oder so nicht ersichtlich, aber das wird auch weniger relevant sein. Mein Problem ist - ich habe nie einen Arbeitsvertrag erhalten. Habe ich Anspruch auf eine zweiwöchige Kündigungsfrist? Da ich mich wegen mehrerer Erkrankungen in psychotherapeutischer Behandlung befinde und auf diesen Schlag mit psychosomatischen Beschwerden reagiere, habe ich mich krankschreiben lassen. Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch aus? Wann bekomme ich mein letztes Arbeitsentgelt?

Ach ja: Es war nie von einer "Probezeit" die Rede. Besteht die automatisch? Ich hatte nur eine Einarbeitung/ein Probearbeiten, bei der/dem ich eine "sehr schnelle Auffassungsgabe" bewiesen haben soll, woraufhin mir der Job zugesagt wurde.

Ich bedanke mich.

MfG

Flum2



-- Editier von Flum2 am 12.07.2017 17:18

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Jaja, die offenbar unausrottbare Mär von 'ohne Arbeitsvertrag' - von wegen: Du hast einen mündlichen Vertrag und der erweist sich nun als womöglich besser als ggf. ein schriftlicher, denn es gelten die für alle geltenden Gesetze.

Probezeit - muss ausdrücklich vereinbart worden sein - in deinem Fall offenbar nicht
Urlaubsanspruch - nach BUrlG für jeden vollen Monat - wahrscheinlich 2 volle Monate unter Einhaltung der K-Fristen
Kündigungsfristen - nach § 622 BGB 4 Wochen zum 15. oder zu Ultimo - UND: hast du die Kündigung schriftlich erhalten (du schreibst 'K ausgesprochen')?
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, hier ja, da du länger als 4 Wochen dort schaffst, bei Vorliegen der AU ggf. bis zum Ende der Beschäftigungszeit

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für deine ausführliche Antwort. Dass ein Arbeitsvertrag besteht, war mir bewusst, dass der vor Gericht auch eher zu meinen Gunsten ausgelegt würde, ebenso - aber es ist doch interessant, dass eine Probezeit ausdrücklich vereinbart werden muss. Das heißt, ich habe nicht nur einen Anspruch auf Auszahlung des gemäß der abgemachten Stundenanzahl mir bis zum 31. zustehenden Summe*, sondern sogar darüber hinaus, da bei Nichtvorliegen einer Probezeit von einer vierwöchigen Kündigungsfrist auszugehen ist, insofern ich arbeite oder regulär krankgeschrieben bin?
Meine Arbeitstage variierten, und der 14. fällt auf einen Montag, der 15. auf einen Dienstag (ich glaube, die Kündigung würde erst nach Auslaufen der Frist greifen, oder? Also nicht am letzten Tag?). Ist dafür anteilig etwas zu entrichten?
Muss ich ggf. noch Kosten für einen Amtsarzt übernehmen, wenn ich mich länger - ggf. bis zum Ende - krankschreiben lasse?
Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch, wenn nie etwas vereinbart wurde? Die regulären 20 Tage im Jahr bei Vollzeitarbeit, in meinem Fall (offiziell 20h/Woche, faktisch waren das 19, da manchmal irgendwas falsch kalkuliert wurde und/oder ich früher nach Hause geschickt wurde) also zehn Tage, da Teilzeitjob, davon wiederum ein Sechstel, da zwei Monate?
Oder geht das nach Arbeistagen? Ich arbeitete drei Tage pro Woche, scheinbar sind für eine 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage pro Jahr vorgesehen.
Die Kündigung erhielt ich bisher nur mündlich. Daher ist sie unwirksam, oder?
Edit: *kleiner Denkfehler, mein Arbeitgeber suggeriert mir nämlich gerade, dass von meiner Seite keine Ansprüche mehr bestünden
Sorry für die vielen Fragen, ich möchte mich nur intensiv informieren ;)

-- Editiert von Flum2 am 12.07.2017 18:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Ach ja, was ich vergaß:
Ich vermute, (Teil)Grund für die Kündigung wird sein, dass man mich bei meinem Quasi-Arbeitsvertrag von 20 Stunden (mehr darf ich im Studentenstatus ja nicht arbeiten) letzte Woche für vierzig Stunden einteilte, ich das aber erst am Donnerstag merkte und daraufhin von Freitag bis Sonntag nicht arbeiten zu können mitteilte, weil ich damit deutlich über meine 20h käme, was ja auch den Tatsachen entspricht, zum Ausgleich dessen hätte ich dann diese Woche komplett freinehmen müssen. Man teilte mir mit, es sei ein katastrophaler Fehler meinerseits, dass ich nicht rechtzeitig Bescheid gegeben habe - dabei habe ich nicht gewusst, dass ich überhaupt von Freitag bis Sonntag noch arbeiten sollte (arbeitete regulär im Callcenter und half bis Donnerstag in unserem Lager aus. Niemand hat mir gesagt, dass dadurch, dass ich dort aushelfe, die Callcenterstunden nicht wegfielen, was meines Erachtens kontraintuitiv ist, da ich eben nicht mehr als zwanzig Stunden arbeiten darf und diese Woche ebenfalls eingeplant war). Kann man mir daraus einen Strick drehen?

Weitere Ergänzung: Man plante mich sogar für 42h ein, auf sieben Tage verteilt. Ich hatte zuvor kategorisch ausgeschlossen, jemals mehr als vierzig Stunden zu arbeiten(/arbeiten zu können), da ich als Kranke/Behinderte nur bedingt belastbar bin und auch damit schon an die Grenzen meiner nervlichen Belastbarkeit gerate.

-- Editiert von Flum2 am 12.07.2017 19:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Das heißt, ich habe nicht nur einen Anspruch auf Auszahlung des gemäß der abgemachten Stundenanzahl mir bis zum 31. zustehenden Summe*


Ich habe in dem dicken Nebel des nicht schriftlich fixierten Arbeitsvertrages weder eine abgemachte Stundenzahl, noch einen Studenlohn größer Mindestlohn noch die Auszahlung am 31 d. Monats finden können.

Unklare Situationen sind teilweise von Vorteil, können teilweise aber auch nachteilig sein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Hm, bedeutet das, sie können mir auch einfach nichts ausbezahlen, wenn ich für die kommenden Wochen noch keine Arbeitszeiten hatte, indem sie mich einfach nicht einplanen? Fände ich heftig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Aber was den Stundenlohn angeht, gibt es keine Probleme, denn ich erhalte nur den Mindestlohn.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ziemlich viele Fragen - und reichlich unsortiert dazu.
Also:
Amtsarzt - nö. Wenn es Zweifel an deiner AU gibt, kann AG dir den Medizinischen Dienst ins Haus schicken. Mehr nicht.
Kündigung zum ... meint Arbeitsende dieses Tages, also 15. oder 30./31. Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Urlaubsanspruch besteht von Gesetzes wegen - da muss nur etwas vereinbart sein, wenn es besser ist, als das Gesetz vorsieht.

....
Wenn du dich intensiv informieren willst, solltest du deine Stichworte googeln.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke.
Arbeitgeber schickte mir nun Abrechnung. Da wurde ich für die letzte Zeit, in der ich krankgeschrieben war, bezahlt - aber vom Urlaub ist keine Rede. Sehe ich das richtig, dass ich darauf noch Anspruch erheben kann?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Urlaub steht dir für jeden vollen Monat deiner Beschäftigung zu. Monat ungleich Kalendermonat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Okay, gut zu wissen.

Noch eine kleine Verzwickung - wenn der Arbeitgeber mir meinen Urlaub nicht abgegolten hat, wie gehe ich dann vor?
Steht mir "Schadensersatz" zu, also Geld zu dem, das ich für den Urlaub selbst erhalte, weil es verspätet kommt? Soweit ich weiß, stehen einem ja 40€ zu, wenn der Lohn zu spät gezahlt wurde.
Könnte es problematisch werden, dass ich keinen AV habe? Es handelt sich natürlich um einen kleinen Betrag, aber für mich als Studentin ist auch das schon viel. Nur Klagen würde sich natürlich nicht lohnen, wenn ich nicht absolut sicher bin, dass ich gewinne.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Toll, ich las soeben, dass ich das ausdrücklich verlangen muss - das Arbeitsverhältnis ist seit einer Woche beendet, kann ich das Geld also vergessen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.742 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen