Hallo,
in meinem Vertrag steht dies:
Es wird eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart. Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist....
Potentieller neuer Arbeitgeber deutet dies so, dass ich bis zum Quartalsende (Ende September) gekündigt haben muss und den neuen Vertrag für 15.11.2016 unterschreiben kann.
Ist das definitiv korrekt?
Ich frage lieber nach, damit ich nicht am Ende eine böse Überraschung habe, da auch im Internet die Kündigungsfrist anders gedeutet wird.
Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
23. August 2016
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Frage vom 23. August 2016 | 17:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. August 2016 | 20:37
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Wenn der Satz: "....gilt diese verlängerte Frist " nicht zufällig damit weitergeht, dass diese auch für den Arbeitnehmer gilt, dann kann der Arbeitnehmer MItte November kündigen und ist Ende Dezember raus. ZUM Quartalsende bedeutet, dass bis MItte August zu Ende September und dann wieder bis MItte November zu Ende Dezember gekündigt werden kann. 15.11. passt da gar nicht außer als Datum auf der Kündigung.
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