Hallo!
Ist der Kündigungsausschluss bis zum 30.04.2007 wirksam?
In meinem Mietvertrag findet sich der folgende Passus:
...
§ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2005.
1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter
oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind, auf 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre verstrichen sind.
Erfolgt die Kündigung bis zum 3. Werktag des Kalendermonats, wird dieser Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
Hinsichtlich des Kündigungsrechts des Vermieters gelten im übrigen weitere gesetzliche Bestimmungen.
Die Kündigung ist jedoch frühestens zum 30.04.2007 zulässig.
Das Vorstehende gilt nicht, wenn Ziffer 2 ausgefüllt ist.
2. (entfällt)
§ 3 Außerordentliches Kündigungsrecht
Hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechts des Vermieters und Mieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
...
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Kündigungsausschluss wirksam?
1. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2006 | 16:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsausschluss wirksam?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2006 | 16:52
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Ja, der Kündigungsausschluss ist m.E. wirksam. Eine vorzeitige Kündigung wäre somit nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Gruss,
Axel
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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "
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