Reiserecht
15.6.2000 | Ratgeber - Reiserecht | 25901 Aufrufe Mehr zum Thema:Reiserecht, Reisevertrag, Kündigung
Kündigung wegen höherer Gewalt
Der Reisende kann auch dann kündigen, wenn nicht voraussehbare höhere Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Dasselbe Recht hat übrigens auch der Reiseveranstalter.
Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn es sich bei der die Reise beeinträchtigenden Situation um ein von außen einwirkendes Ereignis handelt, das weder vorhersehbar ist noch mit angemessenen und zumutbaren Mitteln aus der Welt geschafft werden kann. Muster
Beispiele dafür sind Erdbeben, Kriege, Seuchen, Tornados etc.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die KündigungSeite 2: Kündigung wegen MangelsSeite 3: Kündigung wegen höherer GewaltSeite 4: Welche Folgen hat die Kündigung?Seite 5: Wie kündigt man?


