Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Reiserecht » 

Reiserecht

15.6.2000 | Ratgeber - Reiserecht | 25901 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Reiserecht, Reisevertrag, Kündigung

Kündigung wegen höherer Gewalt

Der Reisende kann auch dann kündigen, wenn nicht voraussehbare höhere Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Dasselbe Recht hat übrigens auch der Reiseveranstalter.

Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn es sich bei der die Reise beeinträchtigenden Situation um ein von außen einwirkendes Ereignis handelt, das weder vorhersehbar ist noch mit angemessenen und zumutbaren Mitteln aus der Welt geschafft werden kann. Muster

Beispiele dafür sind Erdbeben, Kriege, Seuchen, Tornados etc.

 


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Kündigung
Seite 2: Kündigung wegen Mangels
Seite 3: Kündigung wegen höherer Gewalt
Seite 4: Welche Folgen hat die Kündigung?
Seite 5: Wie kündigt man?

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97923
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Galina Rolnik
Berlin
Schadensersatzrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Mietrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?