Kündigung wegen fehlendem Krankenschein

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
holle1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen fehlendem Krankenschein

Hallo,

will es kurz machen:

Ich bin Arbeitgeber.
Eine Mitarbeiterin ist seit 7 Wochen krank.
Aktueller gültiger Krankenschein ist Mitte dieser Woche ausgelaufen. Bisher habe ich keinen weiteren Krankenschein erhalten. Auf Anrufe oder SMS reagiert die Mitarbeiterin nicht. Was ist zu tun?
Abmahnung, fristgerechte Kündigung oder fristlose Kündigung?

Danke für Unterstützung.

holle

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Es gibt Leute die z.B im Koma liegen, die gehen auch nicht ans Telefon. Was du meist ist wohl eine fehlende Krankmeldung, bzw Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das geeignete Mittel ist eine Abmahnung per Einschreiben Rückschein. Ich würde für die Tage an denen keine Krankmeldung vorliegt auch kein Gehalt zahlen.

Kommt auch weiter keine AU kann man fristlos kündigen

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nach sieben Wochen zahlt er ohnehin kein Gehalt. Setz Dich mit der Krankenkasse in Verbindung.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das spielt keine Rolle. Nur er kann den Mitarbeiter kündigen um sich einen Neuen zu suchen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Kommt auch weiter keine AU kann man fristlos kündigen


"Kann" kann man immer, ob diese Kdg. dann Bestand hat, ist jedoch die Frage. Fristlos ist immer gefährlich. Ob hier wirklich die Weiterbeschäftigung unzumutbat ist, ist die Frage, hier kommt es sicherlich auf den Einzelfall an.

Wenn der AN bewusst nicht zur Arbeit erscheint, weil die Arbeit verweigern will, mag das sein, ist jedoch schwer nachweisbar, insbesondere wenn vorher eine längere Krankheit offensichtlich vorgelegen hat. Wenn er beispielsweise einfach ohne Erlaubnis nach der Krankschreibung in Urlaub gefahren ist, was der AG zu beweisen hat, könnte eine fristlose zumindest eine fristgerechte Kdg. berechtigt sein.

Wenn der AN so weit - beispielsweise durch eine schwere Depression - seelisch runter ist, dass er sich nichtmal mehr aufraffen kann zum Arzt zu gehen, dürfte eine fristlose und vermutlich auch eine ordentliche höchstwahrscheinlich nicht berechtigt sein, denn dann ist er einfach krank.

All das muss das Gericht bei der Interessenabwägung berücksichtigen. Vortragspflicht sind jedoch immer die Parteien, eine Ermittelung von Amts wegen erfolgt in Zivilprozessen nicht.

Es gibt eben einfach keine klaren Regeln, was der aktuelle 1.30€-Fall wieder mal gezeigt hat.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 19.06.2010 12:59

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#5
 Von 
multikulti08
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 32x hilfreich)

was den Mitarbeiter zur Zeit an der Kontaktaufnahme hindert, ist hier niemandem bekannt,
viele Ärzte stellen nach 6 wochen keine AU mehr aus,
sollte die Person in der Klinik liegen, ist sie aufgrund der Vorschriften dort per Handy nicht erreichbar,

jetzt zu kündigen könnte nach Hinten losgehen

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#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Eine Mitarbeiterin ist seit 7 Wochen krank.


Na da haben wir es doch, der Arzt stellt in der Regel nur 6 Wochen eine AU aus. Nach den 6 Wochen erhält der AN ja auch keine Lohnfortzahlung mehr vom AG sondern bekommt Krankengeld. Die Krankenkasse ist also zuständig. Hat der AN denn angerufen und Dir Mitgeteilt das er weiter Krank ist ? Wenn ja, ist doch alles klar !?



-- Editiert am 19.06.2010 13:14

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#7
 Von 
holle1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Mitarbeiterin war am Mittwoch, dem letzten offiziellen Krankheitstag bei mir und hat gesagt, dass sie noch mal zum arzt geht und sich dann meldet. jetzt versuche ich sie seit 3 tagen zu erreichen, ohne erfolg.

Die Mitarbeiterin hat nach eigener aussage etwas mit ihrem arm (kein bruch).

Es sollte also eigentlich kein Hindernis geben einen Anruf zu tätigen bzw. entgegen zu nehmen.

gruß holle und danke für eure meinungen

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Abmahnen, kurze Frist setzen wieder anzufangen oder eine Krankmeldung zu bringen, Danach fristlos entlassen. Gab es einen sinnvollen Grund kann man immer noch zurück rudern.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#9
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kommt Ihr Mitarbeiter der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige seiner Arbeitsunfähigkeit nicht nach, können Sie nicht sofort verhaltensbedingt kündigen. Es bedarf der vorherigen Abmahnung . Erst im Wiederholungsfall kommt eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen in Betracht.
<hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Von der Anzeigepflicht , wonach Ihr Mitarbeiter Ihnen seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen muss, ist die Nachweispflicht zu unterscheiden. Danach ist Ihr Mitarbeiter verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Unter besonderen Umständen kann die Verletzung dieser Pflicht einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mitarbeiters liefern. Nach der Formulierung des Bundesarbeitsgerichts bedarf es dazu der „Feststellung erschwerender Umstände des Einzelfalls " (BAG, Urteil vom 15.01.1986, Aktenzeichen: 7 AZR 128/83 ; in: NZA 1987, Seite 93 ). Diese Voraussetzung ist also nur in Extremfällen gegeben.
<hr size=1 noshade>


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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Danach fristlos entlassen. Gab es einen sinnvollen Grund kann man immer noch zurück rudern.


Solche Arbeitgeber hat man gerne.

Wenn ich so etwas von meinem zu Gehör bekommen würde, würde ich mich nach Alternativen umschauen, denn solchen die gleich mit einer fristlosen ankommen, ist nicht zu trauen

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.06.2010 00:06

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#11
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Eine Arbeitssstelle ist doch kein Schulausflug! Man sollte schon wissen, welche Rechte und Pflichten man als Arbeitnehmer hat und dementsprechend handeln!

Ich sehe hier auch sämtliche Forderungen auf der Seite des AG.


Wenn hier schon eine Krankschreibung von 6 Wochen vorgelegen hat, ist es offensichtlich, dass es sich hier nicht einfach um eine leichte Sache gehandelt haben kann. 6 Wochen schreiben Ärzte einen nicht so ohne weiteres krank.

Etwas Fingerspitzengefühl von Seiten des Arbeitgebers ist hier in einem solchen Fall daher angebracht. Hier gleich nach einer Abmahnung mit einer kurzen Frist eine fristlose Kdg. auszusprechen, wie hier in diesem Forum vorgeschlagen wurde, die mit größter Wahrscheinlichkeit unter den schon hier bekannten Umstanden unwirksam sein dürfte, ist hier m.E. der vollkommen falsche Rat.

Hier muss man berücksichtigen, dass der AG nach diesen 6 Wochen auch keine Lohnfortzahlung mehr zu leisten hat sondern der AN Leistungen von der Krankenkasse erhält. Und die zahlt auch nur bei einem Vorliegen einer Krankheit. Somit muss für den AG klar sein, dass der AN höchstwahrscheinlich immer noch krank sein dürfte.

Sicherlich hat der AN die Pflicht, dem AG mitzuteilen, das er nach wie vor krank ist und bis wann er wieder gesund ist, aber letzteres weiß er höchstwahrscheinlich selber nicht. Die Pflicht der Meldung, dass der AN weiterhin krank ist, ist er nicht nachgekommen, aber gerade vor dem Hintergrund einer schweren Krankheit sollte man hier nicht nur nach Rechten und Pflichten des AN sehen, sondern auch Menschlichkeit zeigen.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.06.2010 01:12

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#13
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo

In einem Kleinstunternehmen hat man als AG nicht immer die Möglicherkeit Güte und Wärme über den AN auszuschütten.
Was die Ärzte betrifft, so gibt es jede Menge, die dich ohne Weiteres 6 Wochen krank schreiben.
Nicht umsonst gibt es die Möglichkeit des AG´s, das er ein Attest eines Amtsarztes einfordert.
Ist es von hoher Wahrscheinlichkeit, dass der AN durch seine Krankheit nie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, so kann es durchaus zu einer Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag kommen.
Man sollte auch immer den Arbeitgeber verstehen, der vielleicht nur 2 Angestellte hat und es für ihn ein ernstes wirtschaftliches Problem darstellt, wenn einer ausfällt.
Auch wenn in Kleinstunternehmen die KK, von Anfang an, einspringt, so muss der AG sich trotzdem um Ersatz kümmern und was passiert, wenn der AN nicht mehr krank ist.
Den Ersatzmann feuern, damit der einen verklagt?
Menschlichkeit zu erwarten, erfordert auch Zuverlässigkeit, wenn das (wie vermutlich im vorliegenden Fall) nicht vorhanden ist, so ist eine Kündigung gerechtfertigt.
...und das fristlos, ohne Abmahnung.
Ich hatte einen ähnlichen Fall in meiner Firma, habe genauso gedacht: erst abmahnen, dann kündigen.
FALSCH:
Hätte ich den AN sofort gekündigt, wäre alles reibungslos verlaufen.
Durch die Abmahnung habe ich mir die Kündigung verbaut, da eine Abmahnung eine Verwahnung ist und ich den AN die Möglichkeit zur Besserung geben muss.
Nur wie, wenn er krank ist.
Ich würde noch einige Tage warten und dann kündigen.
Bei solchen Verstößen, schützt auch eine Arbeitsunfähigkeit nicht vor der Kündigung.
Unmenschlich wäre das, wenn er wirklich im Koma liegt, aber dass sollte sich doch rausfinden lassen.

Ingo

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-- Editiert am 20.06.2010 02:28

-- Editiert am 20.06.2010 02:30

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Amtsarzt für private Arbeitgeber? Das war mal vor langer Zeit.
Hier ist doch Fakt, dass die Arbeitnehmerin über 6 Wochen krank ist. Da sollte sich der AG jetzt mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Von dort erhält er die erwünschten Auskünfte (über Dauer der Krankheit).

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Was die Ärzte betrifft, so gibt es jede Menge, die dich ohne Weiteres 6 Wochen krank schreiben.


Was heißt hier "Ohne weiteres", ein Grund muss hier jedenfalls vorliegen.

quote:
Hätte ich den AN sofort gekündigt, wäre alles reibungslos verlaufen.


Das glaube ich weniger, auch im Kleinbetrieb müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Wenn beispielsweise der AN gar nicht in dere Lage gewesen wäre dem AG mitzuteilen, dass er krank ist, dürfte eine solche Kündigung auch in einem Kleinbetrieb, welche sich allein auf diesen Grund stützt, unwirksam sein.

Außerdem ging es mir hier auch um den Auspruch einer fristlosen Kdg. und diese ist hier m.E. offensichtlich unverhältnismäßig. Die Interessenabwägung dürfte höchstwahrscheinlich zum Nachteil des AG ausfallen.

In dem vorliegenden Fall reagiert der AN weder auf das Telefon noch auf eine SMS, ist also höchstwahrscheinlich gar nicht zu Hause. Es ist daher möglich dass er sich in stationärer Behandlung aufhält, all das wissen wir hier nicht.

Bei einem solchen AG, welcher unter diesen Umständen dem AN eine Abmahnung mit einer kurzen Frist schickt und und ihn dann fristlos kündigt, möchte ich nicht arbeiten, auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt.

Wie Sie schreiben kann der AG in einem Kleinbetrieb auch wegen den betrieblichen Störungen kündigen, welche durch eine längere Krankheit entstehen, dass ist dann jedoch eine ordentliche und für den AN nicht so von Nachteil wie eine fristlose.

Außerdem wissen wir hier nicht, ob es sich hier im vorliegenden Fall überhaupt um einen Kleinbetrieb handelt.

Gerade in Arbeitsverhältnissen ist das Zwischenmenschliche ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Nur mit Paragraphen kann man ein Unternehmen nicht führen. Mit solchen Holzhammermethoden - wie fristlose Kdg. - wird daher ein AG nicht unbedingt für ein gutes Betriebsklima sorgen.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.06.2010 09:35

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)

Nicht das der am Ende noch was passiert ist. An solche Faktoren denkt dann natürlich keiner. Das Mitarbeiter dann spurlos verschwinden oder dann irgendwo als Leiche in einer Ecke liegen, aber hier sieht es mir a uch ein wenig sehr suspekt aus, aber das mit den 6 Wochen stimmt dann schon. Diese Frage müsste ich mir in naher Zukunft auch stellen, wenn ich mal mein Kleinunternehmen auf Mitarbeiter erweitern möchte, obwohl ich bislang hier noch alleine alles auf die Beine stelle....!

Gruß Bauzer

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"Bauzer3004"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

@Bauzer:
Der erste Mitarbeiter gilt immer am schwierigsten.

Überlege Dir eine einmonatige Kündigungsfrist in den Vertrag zu schreiben. Dann gilt das auch für langjährige Mitarbeiter, die sonst längerfristige Kündigungsfristen genießen.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Überlege Dir eine einmonatige Kündigungsfrist in den Vertrag zu schreiben. Dann gilt das auch für langjährige Mitarbeiter, die sonst längerfristige Kündigungsfristen genießen. <hr size=1 noshade>


Nein, allenfalls kommen hier die Ausnahmen gemäß § 622 BGB Absatz 5 in Frage, die jedoch nur eine Ausnahme bezogen auf § 622 BGB Absatz 1 darstellen. Bei langjährigen Mitarbeitern ist die Küpndingungsfrist durch § 622 BGB Absatz 2 bestimmt, so dass eine solche Klausel mit einer einmonatigen Kündigungsfrist für langjährige Mitarbeiter unwirksam ist

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.06.2010 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Der sogenannte "gelbe Schein", auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, endet nach 6 Wochen (nämlich dann, wenn die Gehalts- oder Lohnfortzahlung endet). Fall der Arzt mit Computer arbeitet, bringt der eine Meldung, dass die 6 Wochen um sind. Habe ich so erlebt.

An die Stelle treten dann die Auszahlungsscheine der gesetzlichen KV, die regelmässig vom behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden.

Alles kann sein, alles, was hier so anschaulich beschrieben wird.

Warum kann der AG nicht einen Brief (von mir aus per Einschreiben/Rückschein) schicken mit der Aufforderung sich umgehend zu melden? Vielleicht wäre es ja auch eine Möglichkeit, nach vorheriger Ankündigung einen Krankenbesuch zu machen.

Icvh finde, dass der Vorgang unnötig aufgebauscht wird. Kann man doch einfacher klären.

Fakt ist, dass der AN seiner Verpflichtung, sich sofort nach seinem Arztbessuch bei seinem AG zu melden und mitzuteilen, wie es aus Sicht seines Behandlers weitergeht (weiter AU oder vielleicht arbeitsfähig), nicht nachgekommen ist und damit geltendes Recht verletzt hat. Die Gründe dafür kennt hier allerdings niemand. Alles, rein spekulativ.

sternchen08

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Sternchen,

nach 6 Wochen muss man sich nicht mehr krank melden. Ich wiederhole mich: es ist Sache des Arbeitgebers, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Ein Telefonat, ist das wirklich zu viel?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
nach 6 Wochen muss man sich nicht mehr krank melden.


Wo hast Du denn die Info her ? Natürlich muß man den Arbeitgeber weiter über seine
AU unterrichten.

quote:
Ein Telefonat, ist das wirklich zu viel?


Das könnte man den AN ja mal fragen !?



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
nach 6 Wochen muss man sich nicht mehr krank melden.


Ab dem Tag spielen die AG dann AN zählen mit der Pusteblume

Er kommt - er kommt nicht - er kommt - er kommt nicht......

Klar muss man sich weiter krankmelden das macht man mit einer AU, oder wie soll das sonst gehen . Hier gehts nicht ob und wer den AN bezahlt, sondern ob der Arbeitsplatz besetzt wird.

K.



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