Hallo,
bis jetzt bin ich nur stiller Mitleser gewesen und habe eine Menge gelernt, jetzt habe ich aber selbst ein Problem. Mein Vermieter hat mir gestern eine Kündigung mit folgendem Wortlaut in die Hand gegeben:
Zitat:Betr. Vertragsgemäße Kündigung zum 30.06.2017
Sehr geehrter Mieter,
aufgrund des Hausverkaufes und der damit verbundenen Totalsanierung sehe ich mich veranlasst das Mietvertragsverhältnis zum 30-06-2017 bzw. nach Mietvertrag evtl. 30-09-17 vertragsgemäß zu kündigen.
Ich habe mich schon etwas schlau gemacht und weiß, dass die Kündigung so auf jedenfall nicht haltbar ist, da a) Hausverkauf kein Grund ist (Kauf bricht Miete nicht) b) Nicht mein Vermieter sondern sein Nachbesitzer renovieren will. c) zwei verschiedene Kündigungsfristen drin stehen?
Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dass die Kündigung nicht gültig ist? Weil der dann eine Chance hätte mich gemäß §573a zu kündigen, da ich in einer Einliegerwohnung wohne (sofern er rausbekommt, dass es das gibt). Ich denke, da ist es taktisch schlauer einfach wohnen zu bleiben und dann ggf. sich von dem neuen Vermieter kündigen zu lassen, oder? Ob der neue Vermieter wieder ins Haus einziehen wird ist mir nicht bekannt. Und wenn dieser renovieren will, muss er doch mir kündigen und nicht mein jetziger Vermieter.
Danke für eure Meinungen dazu...