Kündigung wegen Forderung nach Betriebsrat

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Aimme
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Forderung nach Betriebsrat

Hallo :)

Ich habe vor kurzem gelesen, dass eine großes Unternehmen angefangen hat, Mitarbeiter die die Forderung nach einem Betriebsrat laut ausgesprochen haben und die Gründung eines solchen verlangten, mit fadenscheinigen Begründungen gekündigt wurden.

Nun ist es so, dass ich ähnliche Anstrengungen bei mir im Unternehmen vornehme und auch schon Spitzen meiner Vorgesetzten zuhören bekommen habe...jetzt zu meiner Frage.
Darf mich mein Arbeitgeber wegen solcher Anstrengungen kündigen, vielleicht mit der Begründung ich würde damit den Betriebsfrieden stören - und hätte ich im Falle einer Kündigung (aus seltsamen Gründen) eine Chance vorm Arbeitsgericht, dass die Kündigung anuliert werden muss?

Grüße und vielen Dank im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JustiziMina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Huhu :augenroll:

also um einen Betriebsrat zu gründen haben AN ab einer bestimmten Betriebsgröße ein Recht und das solltest du eigentlich wissen, wenn du dich dafür einsetzt....siehe hier: http://www.anwalt.org/arbeitsrecht/#Betriebsverfassungsgesetz ....das steht nämlich im Betriebsverfassungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
Gekündigt werden darf man dafür natürlich nicht, im Gegenteil, soweit ich weiß bekommt dann sogar das Unternehmen ne Strafe! Es sei denn, sie gehen geschickt vor und finden nen anderen Grund zur Kündigung...trotzdem besteht das Recht auf einen Betriebsrat bei über 51 Mitarbeitern...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie kommst Du denn auf die Zahl 51?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Aimme,
bitte wenden Sie sich umgehend an die zuständige Gewerkschaft, auch wenn Sie nicht Mitglied sind, und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorbereitung der Gründung eines BR. Sie werden dann normalerweise gerne dabei unterstützt und erfahren, wie Sie sich taktisch richtig verhalten können. Natürlich ist Ihr AG nicht gerade begeistert und Sie sind evtl. auf der Abschussliste, das passiert bei sehr vielen Arbeitgebern, wenn Arbeitnehmer ihre Rechte einfordern. Es war schon sehr mutig oder auch leichtsinnig, Ihre Idee den Vorgesetzten mitzuteilen.
Deshalb sollten Sie sich zeitnah Rückendeckung der Gewerkschaft holen. Mit der Einleitung von BR-Wahlen hätten Sie, sind Sie dann im Wahlvorstand, Kündigungsschutz, wenn auch befristet.


@JustiziMina, Sie schreiben:

Zitat:
Huhu :augenroll:
also um einen Betriebsrat zu gründen haben AN ab einer bestimmten Betriebsgröße ein Recht und das solltest du eigentlich wissen, wenn du dich dafür einsetzt...

Sie rollen mit den Augen, so der von Ihnen verwendete Smiley. Und Sie machen indirekt die Unterstellung, der Fragesteller wisse nicht, dass Arbeitnehmer das Recht ab einer bestimmten Betriebsgröße haben, einen BR zu gründen.

Was soll das?
Aimme hat eine berechtigte und sachliche Frage gestellt und Sie blubbern ihn/sie an.
Das ist nicht der übliche Umgangston in diesem Forum.

Und 51 ist völliger Blödsinn. Vielleicht sollten Sie sich erstmal einen angemessenen Umgangston und dann auch noch die Fachkenntnisse aneignen, bevor Sie hier losblöken.






-- Editiert von altona01 am 27.11.2015 19:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JustiziMina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!
Ehrlich gesagt, fand ich nur den Smiley niedlich, deshalb habe ich ihn genommen - das sollte gar keine Beleidigung sein. Das mit den 51 Mitarbeitern hab ich von oben benannter Seite. Aber ich habe das wohl falsch verstanden. Ab 20 Mitarbeitern kann schon ein Betriebsrat gegründet werden, sehe ich das richtig? Einer Berichtigung dahingehend wäre ich nicht abgeneigt. Und ich bitte um Entschuldigung, aber ich finde gerade Ihren Umgangston mir gegenüber unangemessen. Ich wollte hier niemanden beleidigen, sondern nur versuchen weiterzuhelfen. Ich dachte, dafür wäre das Forum da?
Ein schönes Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie finden augenrollende Smileys niedlich, Fragesteller in Rechtsforen, so tippe ich mal, eher nicht.

Sie lassen ja die Augen rollen wegen dem, was Sie gelesen haben. Augenrollen steht für...... Das denkt man dann als Leser.
Und ist das die erste Reaktion, wenn man hier eine Frage gestellt hat, war das wohl die letzte Frage.

Zitat:
Ab 20 Mitarbeitern kann schon ein Betriebsrat gegründet werden, sehe ich das richtig?

Wieder falsch. Wie oft wollen Sie weiterraten? Und dann womöglich Fragen beantworten? :augenroll:

Zitat:
Ich wollte hier niemanden beleidigen, sondern nur versuchen weiterzuhelfen.

Dazu fehlt Ihnen aber gerade zu dieser Frage jede Sachkenntnis. Gefühltes Wissen hilft in diesem Forum nicht weiter.

Zitat:
Gekündigt werden darf man dafür natürlich nicht, im Gegenteil, soweit ich weiß bekommt dann sogar das Unternehmen ne Strafe!

Das ist z.b. auch Blödsinn. Da Aimme bisher (zumindest der Frage nach) nichts unternommen hat, um Wahlen einzuleiten, kann er/sie wie üblich gekündigt werden.


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