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Kündigung vor Besitzerwechsel

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Kündigung vor Besitzerwechsel

Hallo liebe User,

ich wende mich an Euch, da ich dringend Hilfe benötige und bedanke mich schonmal im Vorraus für hilfreichende Antworten.

Meine Sachlage ist wie folgt:
Ich möchte zum 1.9.2012 eine neue Wohnung anmieten. In einem Gespräch mit meinem noch jetzigen Vermieter, haben wir ausgemacht, dass meine Kündigungsfrist statt 3 Monate bis zum 31.08.2012 verkürzt wird.
Nun wird das Haus zum 1.9.2012 verkauft und der neue Besitzer verlangt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nun stellt sich die Frage, ob der neue Hausbesitzer vor dem 1.9.2012 das Recht hat in Mietangelegenheiten bzw Kündigungen einzugreifen!? Oder hat unser jetziger Vermieter noch die Entscheidungen zu treffen?
Ich möchte noch betonen, dass es noch nicht offiziell ist, dass das Haus an diesen Besitzer verkauft wird. Die Miete geht auch bis zum 01.08.2012 auf das Konto des jetzigen Vermieters.
Zudem habe ich dem vorraussichtlichen Käufer angeboten, bis zum 01.09.2012 einen Nachmieter zu suchen. Doch dies lehnt er strikt ab und sagt, dass er das nicht möchte und das es das "Nachmietergesetz" nicht mehr gilt oder gibt.
Ich hoffe auf schnelle Hilfe und bedanke mich nochmals!

MfG

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von KEKLE am 09.07.2012 20:54
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10043 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


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>Kündigung vor Besitzerwechsel
Dein Vertragspartner ist einzig und allein der jetzige Vermieter.
Wenn du dich mit dem (nachweislich!! also am besten schriftlich) auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.8.12 einigst, kann DIR der vermutlich neue Besitzer nichts.

Der kann sich an den jetzigen Vermieter wenden und versuchen Schadenersatz geltend zu machen.

Wieso allerdings ein neuer Hausbesitzer unbedingt noch einen Mieter in der Hütte haben will, der eh nach einem Monat auszieht, kann ich nicht wirklich nachvollziehen (tut aber nichts zur Sache).

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von hiphappy am 09.07.2012 21:23
Status: Philosoph (607 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Kündigung vor Besitzerwechsel
Nach seiner aussage soll es was mit dem Kredit der Bank zu tun haben.

Es sei Ihm aber auch egal ob nach mit die Wohnung einem Monat frei steht oder nicht.

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von KEKLE am 09.07.2012 21:42
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kündigung vor Besitzerwechsel
Ein "Nachmietergesetz" hat es noch nie gegeben.

Laß dir doch von deinem jetzigen Vermieter schriftlich das Mietende zum 31.07.2012 bestätigen. Dann kann dich der neue Vermieter kreuzweise.

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von Anjuli123 am 09.07.2012 22:06
Status: Unsterblich (1470 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kündigung vor Besitzerwechsel
Naja, vielleicht gibts das in der juristischen Fachzeitschrift "Das goldene Blatt". Ansonsten natürlich nicht.

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von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 09.07.2012 22:10
Status: Unsterblich (1183 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Kündigung vor Besitzerwechsel
quote:
Nach seiner aussage soll es was mit dem Kredit der Bank zu tun haben.

Banken sind der Meinung bei vermieteten Wohnungen höhere Kredite geben zu können.


Lass dir die verkürzte Kündigungsfrist vom Vermieter schriftlich geben. Schnellstens!

Der potentielle Käufer hat bei dir nichts zu melden, erst wenn er Eigentümer ist, kann er was sagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 12.07.2012 23:08
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Kündigung vor Besitzerwechsel
Und das ist er erst, wenn er im Grundbuch steht. Und was kann durchaus dauern.

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von Anjuli123 am 12.07.2012 23:15
Status: Unsterblich (1470 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)


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