Kündigung verschiebt sich seitens Altanbieter um mehrere Monate

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung verschiebt sich seitens Altanbieter um mehrere Monate

Hallo,

folgendes Problem. Im Mai diesen Jahres läuft mein Entertain-Paket bei der Telekom aus. Ich hatte auch schon fristgerecht über meinen Neuanbieter gekündigt und die Portierung zum 16.5 wurde auch seitens der Telekom zunächst bestätigt. Wenige Tage später wurde ich dann darüber informiert, dass die Telekom aufgrund eines technischen Problems derzeit keine Anschlussübernahme für Entertain-Kunden gewährleisten kann und sich mein Portierungstermin nun auf 1. August verschiebt.
Selbstverständlich schickt mir die Telekom aber noch fleißig Rechnungen (Mai und Juni) für den Vollpreis des Entertain-Pakets. Ich möchte nun schnellstmöglich aus dem Vertrag raus, denn ich nutze den Umfang des Pakets nicht mal ansatzweise aus und mein Neuanbieter wäre auch wesentlich preisgünstiger. Muss ich hier also die Mehrkosten für die Unfähigkeit der Telekom tragen, wenn ich mich als Kunde völlig korrekt und vertragstreu verhalten habe?
Wie gehe ich hier sinnhaftigerweise weiter vor? Erst mal beim Support anrufen und auf Kulanz hoffen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Weiterversorgung ist gesetzlich im TKG geregelt und grundsätzlich eine vernünftige Sache. Das die Weiterversorgung für das Komplettpaket gilt, ist die logische Konsequenz, insbesondere wenn man nicht Optionen und Mehrwertdienste fristgerecht kündigt. Also erst mal prüfen inwieweit noch Zusatzpakete sinnvoll kündbar sind vor einem Wechsel.

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#2
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: An der Situation hat sich nichts geändert. Ich habe vorgestern eine weitere Terminverschiebung auf den 1.9. bekommen und bin damit folglich gezwungen, das Entertain-Paket mittlerweile 3,5 Monate über Vertragsende hinaus weiter abzunehmen. Darüber hinaus hänge ich als Kunde völlig in der Luft. Keine der beiden Parteien liefert konkrete oder verlässliche Informationen über Ursachen oder Verantwortlichkeiten und ich habe nicht mal juristisch verwertbare Dokumente vorliegen, weil ja alles bei meinem Neuanbieter liegt. Anfangs hatte ich mal eine entgegenkommende Hotline-Mitarbeiterin der Telekom an der Strippe, die sehr verständnisvoll reagiert und zugesichert hat, dass ich die Zusatzmonate erstattet bekomme, wenige Tage später kam dann aber eine E-Mail, dass das geprüft worden sei und sämtliche Verfehlungen meinem Neuanbieter anzulasten wären, selbstverstädnlich völlig konträr zu dessen Ausführungen.
Wie gehe ich hier weiter vor? Ich hänge als Kunde hoffnungslos zwischen den Stühlen. Ich sehe nicht ein, dass ich hier die Kosten für Verfehlungen anderer tragen soll. Ich will es jetzt mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur versuchen, bin aber auch dafür auf die Zusendung von Dokumenten angewiesen.
Wäre es anzuraten, der Telekom die Einzugserlaubnis zu entziehen und möglicherweise auch rückwirkend über meine Bank Abbuchungen rückgängig zu machen?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wo ist das Problem? Grundsatz für die Weiterversorgung:

Zitat:
die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren.


Näheres hier: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html

Diese Klausel wird wohl recht selten in Anspruch genommen und ist daher weitgehend unbekannt. Hier ist vorteilhaft bereits einen Termin zu haben, der nach hinten verschoben wird.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vielleicht mal in Form einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden und mit Bitte aufgrund der gegenseitigen Beschuldigungen mal aufzuklären, welcher der beiden Provider nun das Problem tatsächlich verursacht.

Und die Klärung auch insbesondere deswegen herbei zu führen, weil die Telekom sich weigert, §46 TKG (also Versorgung zum halben Preis) einzuhalten.

Und sobald man das alles geklärt bekommen hat von der Bundesnetzagentur, würde ich mich an den jeweiligen Provider wegen Schadensersatz wenden.

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#5
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, ich bin auch gerade dabei, bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einzureichen. Das Problem ist nur, dass ich im Endeffekt überhaupt keine Dokumente vorliegen habe außer dem von mir ausgefüllten Teil des Portierungsantrags an meinen Neuanbieter. Seltsamerweise weigert sich mein Neuanbieter auch partout, mir die Dokumente zuzusenden. An der telefonischen Hotline der BNA hat man mir aber schon gesagt, dass man den Antrag auch ohne Dokumente stellen kann, wenn man schriftlich darauf Hinweist, dass sie von beteiligten Parteien unter Verschluss gehalten werden.
Was ich mich zusätzlich noch frage: Da die Telekom weiterhin den Entertin-Vollpreis von meinem Konto abbucht, macht es an dieser Stelle Sinn bis zur klärung das SEPA-Mandat (rückwirkend) zumindest für die Monate Juni-August zu entziehen oder bewege ich mich da rechtlich auf Glatteis?

Und da noch die Frage kam, was mich an der Weiterversorgung stört: Ich habe mir das Entertain-Paket damals nur aufgrund einer essentiellen Fehlinformation meines Wohnungsmaklers bestellt und es auch über ein Sonderangebot mit gestaffelten Preisen bezogen, d.h. 50% des Preises im ersten Jahr, 75% im nächsten halben Jahr, 100% im letzten halben Jahr. Darum ärgert es mich jetzt besonders, zumal ich das Paket in seinem vollen Umfang nie ausgereizt habe, dass ich hier um Monate gezwungen werde, es weiter abzunehmen. Mein neuer Tarif wird ungefähr die Hälfte kosten.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
oder bewege ich mich da rechtlich auf Glatteis?

Das Problem ist eher die Frage, wer nun verantwortlich ist.
Wenn die Telekom verantwortlich ist, kann man von ihr Schadensersatz verlangen.
Wenn der neue Provider verantwortlich ist, dann begibt man sich auf dünnes Eis, denn Schadensersatz muss man von dem neuen verlangen.

Solange die sich gegenseitig die Schuld zuschieben, hängt man in der Luft. Daher auch mein Vorschlag, die Bundesnetzagentur das mal klären zu lassen, wer nun tatsächlich Schuld am Problem hat.

Zitat:
Ich habe mir das Entertain-Paket damals nur aufgrund einer essentiellen Fehlinformation meines Wohnungsmaklers bestellt

Du hättest es im dritten Jahr wieder kündigen können. Hast du aber nicht. Und die Fehlinfo kannst du womöglich nicht nachweisen. Zudem ist das auch nichts, was irgendwie für dein aktuelles Problem relevant ist.

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#7
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das Problem ist eher die Frage, wer nun verantwortlich ist.
Wenn die Telekom verantwortlich ist, kann man von ihr Schadensersatz verlangen.
Wenn der neue Provider verantwortlich ist, dann begibt man sich auf dünnes Eis, denn Schadensersatz muss man von dem neuen verlangen.


Ja, richtig. In dem Link von Mr. Cool zur Bundesnetzagentur steht aber auch, dass der Altanbieter in diesem Fall die Nachweispflicht über die Schuldigkeit des Wechsel-Scheiterns erbringen muss. Dadurch erhoffe ich mir, Druck gegenüber der Telekom aufzubauen, die ganze Sache dann auch endlich mal aufzuklären.
Wie dem auch sei, ich warte jetzt auch Stellungnahme der BNA.

Zitat:
Du hättest es im dritten Jahr wieder kündigen können. Hast du aber nicht. Und die Fehlinfo kannst du womöglich nicht nachweisen. Zudem ist das auch nichts, was irgendwie für dein aktuelles Problem relevant ist.


Du hast mich falsch verstanden: Der Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit Preisstaffelung von 50% in den ersten zwei Halbjahren, 75% im 3. Halbjahr und 100% im 4. Mit Auslauf der Mindestvertragslaufzeit, also zum frühestmöglichen Zeitpunkt, habe ich auch gekündigt. Ich bestreite auch gar nicht, dass die Tatsache keine juristische, sondern allenfalls für mich persönlich emotionale Relevanz hat.

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#8
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: Die Bundesnetzagentur hat meinen Antrag abgewiesen, weil keine Versorgungsunterbrechung vorliegt/vorlag. Sie haben zwar auch noch mal darauf hingewiesen, dass mein Altanbieter zwischen Vertragsende und tatsächlichem Wechsel nur Anspruch auf 50% der Anschlussentgelte hat, aber wie man das als Kunde durchsetzen soll... keine Ahnung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
aber wie man das als Kunde durchsetzen soll... keine Ahnung.

1. Per Einschreben darauf hinweisen und zur Korrektur der entsprechenden Rechnungen auffordern, das ganze mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens)
2. Nach fristablauf ohne reaktion: Rückbunchung veranlassen und nur reduzierten Betrag überweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ist doch schön das Statement mit den 50% von amtlicher Seite zu haben. Das Schreiben könnte sogar die unwissenden Sachbearbeiter beeindrucken! Vorgehen hat Harry beschrieben.

Es geht auch bei solchen Fällen um die Statistik. Selbst wenn ich manche Angelegenheit selber geregelt bekomme, sorge ich dafür das Anbieter für schikanöses Fehlverhalten einen Minuspunkt bekommen.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das Schreiben könnte sogar die unwissenden Sachbearbeiter beeindrucken! Vorgehen hat Harry beschrieben.

Und deswegen ruhig das Schreiben in Kopie mit dazu tun.
Die Rücklastschrift für den Fall der Weigerung ebenfalls ankündigen.

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#12
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gestern noch mal mit einem T-Com-Mitarbeiter gesprochen, der mit im Endeffekt zwar auch nur die sonst übliche magentafarbene Sicht auf die Dinge geschildert hat, mir aber dennoch wesentlich vertrauenswürdiger vorgekommen ist als alle anderen, mit denen ich bisher gesprochen habe. Er konnte in seinem System nachvollziehen, dass Easybell die insgesamt 3 Portierungstermine beantragt und auch das OK vom Netzbetreiber bekommen hat, anschließend jedoch zwei Terminverschiebungen eingereicht hat. Aus diesem Grund, also wenn die Portierung seitens meines Neuanbieters verschoben wird, trete auch nicht die zitierte Klausel der Bundesnetzagentur in Kraft. Gewissermaßen läuft mein Vertrag und Versorgungsanschluss dann einfach weiter, bis mein Neuanbieter mich als Kunden übernehmen kann.
Ich habe gefragt, ob ich das schriftlich haben kann, aber nein, das seien nur systeminternet Meldungen, über die es keine offiziellen Dokumente gebe. Selbst wenn ich seine Version insgesamt für glaubwürdig halte und mich jetzt zunächst eher an die Adresse Easybell wenden würde, habe ich wieder das Problem, dass ich nichts nachweisen kann. Ich bin mir sicher, von Easybell bekomme ich wieder deren Sicht auf die Dinge zu hören und habe am Ende für mich nach wie vor unwiderlegbar Aussage gegen Aussage stehen.

Und gegenüber Easybell würde es ja noch schwerer, irgendwelche Entschädigungen einzufordern, denn da hab ich ja noch nicht mal eine Klausel aus dem TKG auf meiner Seite.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde lieber den Altanbieter unter Druck setzen als den Neuanbieter.
Wenn die Telekom das nicht schriftlich geben will, dann ist es so. Dann würde ich das einfach ignorieren.

Im Endeffekt kann Easybell ja auch deswegen eine Verschiebung beantragt haben, weil die Telekom Probleme hatte. Dann sieht der Mitarbeiter der Telekom eventuell nur die Verschiebung, aber nicht die eigentliche Ursache.

In meinen Augen hat die Telekom, wenn man das Geld zurückholt und nur die Hälfte überweist, exakt 2 Möglichkeiten: Sie akzeptiert es, B) sie sperrt und klagt das Geld ein.
Bei B) müsste die Telekom aber die Hosen runter lassen und dann erklären, wieso sie laut Easybell technische Probleme verursacht bei der Portierung.
Sprich: Ich würde gar nicht mit der Terminverschiebung argumentieren, sondern mit den technischen Problemen, die da existieren sollen.

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was wird denn momentan für eine Leitung verwendet bzw. soll bei Easybell verwendet werden? VDSL oder ADSL? ODer welche Datenrate kann übertragen werden? Vielleicht lässt sich daraus etwas ableiten.

-- Editiert von Mr.Cool am 25.07.2016 10:28

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#15
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Philosoph: Grundsätzlich stimme ich dir voll zu. Ich bin nur auch nicht sonderlich gewillt, den Rechtsweg zu riskieren, weil eventuelle Anwalts- oder Verfahrenskosten derzeit nicht mal ansatzweise dem aktuellen Streitwert entgegenstehen. Rein aus Prinzipientreue würde ich das zwar sehr gerne tun, aber wenn ich meine Erfolgsaussichten so gar nicht abschätzen kann, machen solche Aktionen, wie rückwirkend das SEPA-Mandat zu entziehen, für mich keinen Sinn.

@Mr.Cool: Ich kenne mich da zwar nicht 100%ig aus, aber wenn ich nicht schwer daneben liege müsste beides ADSL2+ sein. Übertragen werden kann definitiv mehr, ich brauchte bisher aber nie mehr als DSL16k und habe das bei jeweils beiden Anbietern auch gebucht.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Rein aus Prinzipientreue würde ich das zwar sehr gerne tun, aber wenn ich meine Erfolgsaussichten so gar nicht abschätzen kann, machen solche Aktionen, wie rückwirkend das SEPA-Mandat zu entziehen, für mich keinen Sinn.

Ich schätze die Erfolgsaussichten auf ganz knapp unter 100% ein (Restrisiko gibt es immer).
Warum?
Einer von beiden ist ja Schuld, das ist eindeutig. Und wenn die sich gegenseitig die Schuld zuschieben, lügt einer.
Wenn die Telekom wirklich unschuldig ist, scheitert man vielleicht im ersten Moment. Aber in der Folge würde ich dann die Anwalts- und Gerichtskosten samt der zu viel gezahlten Grundgebühren als Schadensersatz vom neuen Anbieter verlangen. Mit Argument: Der neue Anbieter hat Schuld an dem Mist, er hat sich etwas zusammengelogen.

Problem sehe ich eigentlich nur, sollte der neue Anbieter wirklich die Probleme verursachen und herum lügen, dass man dann ein Vertrauensproblem zu diesem hat. Deswegen auch erst mal die Schuld beim alten suchen, wo man weg will.

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#17
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sagt mir mein logisches Verständnis auch, aber wie das letztlich juristisch bewertet wird und ob ich da mit einer Schadensersatzforderung gegen eine Seite durchkomme, ist dann ja noch mal eine ganz andere Frage oder zumindest eine, der ich mich ohne Rechtsbeistand nicht stellen will. Ich habe auch schon die Anwälte meiner Stadt durchtelefoniert: für den aktuellen Streitwert von ca. 60€ kann man das wohl vergessen. Alleine die Erstberatung kostet üblicherweise um die 190€ + MwSt. und mir haben eigentlich alle erzählt, dass es aus ökonomischer Sicht (leider) keinen Sinn macht, hier in den Rechtsstreit zu gehen.
Ich vermute, wenn ich der T-Com einfach das SEPA-Mandat entziehe, hab ich irgendwann noch ein Inkassoverfahren am Hals. Deprimiert mich nicht weniger, dass man als Endkunde hier nichts ausrichten kann, aber den Beinschuss aus reiner Prinzipientreue würde ich mir dann doch auch gerne ersparen.

Trotzdem vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Inkassos können nur Briefe schreiben. Wen interessiert das schon.
Die Entscheidung liegt bei dir. Ich sehe da wie gesagt kein Risiko, wenn man sich wehrt.

Juristisch ist es IMHO eindeutig. Es gibt Gesetze und an diese muss man sich halten (alter Anbieter).
Wenn man die Wahl hat, wem man glaubt, so wie du, und einer Seite vertraut (dem neuen Anbieter), dann daraufhin sich herausstellt, dass man von dieser Seite (neuer Anbieter) angelogen wurde, dann hat dieser lügende Anbieter den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
Und zwar limitiert auf den notwendigen Schaden. Dass man bei Weigerung der Telekom, das auf die Hälfte zu mindern, klagt, ist in Ordnung und eine angemessene Reaktion.

Hmmm. Vielleicht wäre es auch juristisch möglich, in einer Klage beide gesamtschuldnerisch auf Erfüllung des Leitungs-Umzugs zu verklagen und beide gesamtschuldnerisch auf den Schadensersatz (50% der aktuellen Grundgebühr entsprechend der Regelungen im TKG), da beide den Leitungs-Umzug schulden und nicht erfüllen und die beiden im Innenverhältnis untereinander nun klären müssen, wer tatsächlich nun den Schaden verschuldet. Ob das so funktioniert, weiß ich allerdings nicht.

-- Editiert von mepeisen am 03.08.2016 11:42

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#19
 Von 
Fratzlette
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: Laut easybell sind mehrere Telekom-Kunden von den Portierungsterminen betroffen, daher wird die Portierung in einem ausgewählten Testfall durchgegangen. Dabei ist es angeblich zu Verzögerungen seitens der Telekom gekommen -> Aufschub auf 1.10.

Sorry, klingt für mich nur noch nach Märchen. Ich habe auch bei der Telekom nachgefragt, ob ich für die Übergangszeit, die sich anscheinend ja noch bis 2017 hinziehen kann, wenigstens meinen Vertrag downgraden oder easybell mit Kündigung drohen kann. Davon hat man mir aber abgeraten, weil sich dann wohl mein geliebtes Entertain-Paket automatisch um 2 Jahre Laufzeit verlängert.

Lohnt sich für solche Vorfälle in Zukunft denn eine Rechtschutzversicherung? Da hat man doch auch fast immer Selbstbeteiligung bis 150€ oder ähnlichen Größenordnungen?!

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