Kündigung und vorzeitiger Auszug

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 13:11:59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und vorzeitiger Auszug

Hallo,
ich habe mein Wohnung zum 31.12. gekündigt, werde aber bereits zum 31.10. ausziehen. und habe mich dahingehend ein wenig eingelesen.

1. Ist es richtig, wenn der Vermieter zum 31.10. die Schlüssel zurück verlangt, dies als Aufhebungsvertrag zu sehen ist?

2. Thema Nebenkosten, ich zahle ein Pauschale ohne Endabrechung. Kann ich diese nach Ende der Kündigungsfrist zurück verlangen?

3. Kann ich auf eigene Faust einen Untermieter für die zwei Monate suchen und ohne Absprache mit Vermieter einziehen lassen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von sk128):

1. Ist es richtig, wenn der Vermieter zum 31.10. die Schlüssel zurück verlangt, dies als Aufhebungsvertrag zu sehen ist?

Nein, das ist nicht richtig. Es kann so sein. Dazu waere aber der Wille des Vermieters zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags erforderlich. Durch die Rückgabe entfallen erst mal nur die Obhutspflichten des Mieters.

Zitat (von sk128):

2. Thema Nebenkosten, ich zahle ein Pauschale ohne Endabrechung. Kann ich diese nach Ende der Kündigungsfrist zurück verlangen?

Wie kommt man denn auf die Idee? Betriebskosten sind selbstverständlich bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen.

Zitat (von sk128):

3. Kann ich auf eigene Faust einen Untermieter für die zwei Monate suchen und ohne Absprache mit Vermieter einziehen lassen?

Können vielleicht, dürfen auf keinen Fall.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sk128):
Ist es richtig, wenn der Vermieter zum 31.10. die Schlüssel zurück verlangt, dies als Aufhebungsvertrag zu sehen ist?

Nein, dem ist nicht so.
Kann sein, muss aber nicht.
Aus Beweisgründen sollte so ein Aufhebungsvertrag auch nachweisbar sein (Schriftstück, Zeugen, ...).



Zitat (von sk128):
ich zahle ein Pauschale ohne Endabrechung. Kann ich diese nach Ende der Kündigungsfrist zurück verlangen?

Klar. Sogar inklusive der Miete. Denn Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.
Das bekommen des Verlangten ist oft das große Problem.
Und da man hier 0,0 Rechtsgrundlage hat um das "verlangen" durchzusetzen, wird es hier mit dem "bekommen" nichts werden. Womit man dann auch gleich das "verlangen" sein lassen kann.



Zitat (von sk128):
Kann ich auf eigene Faust einen Untermieter für die zwei Monate suchen und ohne Absprache mit Vermieter einziehen lassen?

Kann man.
Da es aber ohne Erlaubnis des Vermieter nicht erlaubt ist, kann das richtig teuere Probleme geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich schliesse mich den Ausführungen an.

Eine Schlüsselübergabe ist keine Aufhebung. Meist wird es auch gemacht, um die Verpflichtung neuen Interessenten die Wohnung zu zeigen, dann los zu sein. Da der Vermieter das dann terminungebunden machen kann.

Eine befristete Untervermietung der kompletten Wohnung ist immer genehmigungspflichtig. Und auch nicht besonders klug, denn wenn der Untermieter nicht aus zieht können immense Schadensersatzforderungen kommen (Hotel, Möbelzwischenlagerung usw.)

Bei den Verbrauchskosten könnte man über eine Teil-Rückzahlung der verbrauchsabhängigen Kosten reden, insbesondere beim Wasser. Eine Mindestbeheizung ist eh nötig, wegen der Schimmelgefahr.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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