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Kündigung und Nachmieter

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Kündigung und Nachmieter

Hallo zusammen,

wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 30.09.2012 gekündigt. Da wir die neue Wohnung schon zum 15.07 beziehen, haben wir die Vermieterin gefragt, ob wir einen Nachmieter stellen können, da unserer Nachbar die Wohnung ab dem 01.08.2012 nehmen würde. Die Vermieterin war einverstanden und teilte telefonisch mit, sollte es mit unserem Nachbar nicht klappen würde Sie die Wohnung sonst über einen Makler früher zu unseren Gunsten vermieten. Gestern teilte uns unserer Nachbar/Nachmieter mit, dass er alles mit unserer Vermieterin geklärt habe und sich beide auf einen Mietvertrag zum 1.10.2012 geeinigt hätten, der schon unterschrieben ist. Jetzt fühlen wir uns natürlich von beiden übergangen, da keiner sich an die mündlichen Abmachungen gehalten hat.
Lassen sich die Mietzahlungen für die gekündigte Wohnung im August und September noch irgendwie vermeiden, können wir uns auf die mündlichen Absprachen berufen?

Grüße
Ralf


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-- Editiert Ralf Kubitz am 03.07.2012 08:03


von Ralf Kubitz am 03.07.2012 08:03
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10043 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


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>Kündigung und Nachmieter

Ihr habt die Wohnung also zunächst fristgerecht gekündigt und

- danach mit der VM abgeklärt, dass ein evtl. Nachmieter früher einziehen würde?
- und die VM hat dann angeboten -sollte das nicht klappen- über einen Makler einen früher einziehenden Mieter zu finden?

Nun, beides hat nicht funktioniert:
Der Nachmieter will nicht früher, aber der Makler war auch nicht mehr notwendig, da ein Mieter gefunden ist - nur eben erst ab dem 1. Oktober.

Der einzige, der von der mündlichen Absprache abweicht, ist der Nachbar als Nachmieter, der statt des 1.8. nun erst zum 1.10. einziehen will. Dafür kann die VM natürlich nichts und somit habt ihr auch keinerlei Anspruch auf ein Entgegenkommen ihrerseits.

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von HeHe am 03.07.2012 08:28
Status: Unsterblich (4530 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 127 User(n) bewertet)

>Kündigung und Nachmieter
da unserer Nachbar die Wohnung ab dem 01.08.2012 nehmen würde.

Bei dem ganzen Nachmietergefasel vergisst du, dass der Nachbar schliesslich auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat.

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von werner_r am 03.07.2012 09:14
Status: Unsterblich (1918 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 68 User(n) bewertet)

>Kündigung und Nachmieter
Dann übergeben Sie die Schlüssel erst am 30.09.
Wenn nicht, und der Nachmieter zieht vorher ein, liegt eine Doppelvermietung, und damit eine unrechtmäßige Bereicherung des Vermieters vor.
Falls Sie das nachweisen können, steht Ihnen die Rückerstattung der Miete zu.

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von xxsirodxx am 03.07.2012 12:24
Status: Unsterblich (1635 Beiträge)
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