Kündigung trotz Umzugspaket möglich?

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
mario1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung trotz Umzugspaket möglich?

Hi, ich habe folgendes Szenario: Ich bin vor einiger Zeit innerhalb des Unternehmens von Deutschland nach London gezogen und habe hierfür ein Umzugspaket vom Unternehmen bezahlt bekommen. Im Vertrag steht folgende Klausel: "The expectation is that your employment with company ABC shall continue for a period of at least 2 years." Es gibt keine Rückzahlungsklausel oder ähnliches über diesen Betrag. Inzwischen ist ein Jahr um und ich habe ein sehr gutes Angebot von einem ähnlichen Unternehmen bekommen. Darf ich vor der Frist von 2 Jahren kündigen? In dem Satz steht "expectation" also Erwartung .. ist deshalb nicht bindend, korrekt? Falls mehr Infos benötigt werden, bitte melden. Danke, Mario

-- Editier von mario1985 am 17.09.2017 16:05

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die "expectation" ist die Verpflichtung. Ist verbindlich, arbeitsrechtlich gesehen. Wie so häufig, hilft die Übersetzung eines einzigen Wortes nicht weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mario1985):
Darf ich vor der Frist von 2 Jahren kündigen?


Ja natürlich.

Berry

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Natürlich kann er kündigen. Die einzige Frage ist, wie das Umzugspaket behandelt wird.

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn da nun nur eine Erwartung im Vertrag geregelt ist dann sieht das erstmal doch sehr gut aus. Aber zu fragen ist, ob im britischen Arbeitsrecht aus dieser expectation eben ein Anspruch herzuleiten ist. Das gibt es ja hier eher nicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das ist die kultivierte Ausdrucksweise von Verpflichtung, im britischen Arbeitsrecht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mario1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für eure superschnellen antworten. unterm strich heißt es,

dass ich kündigen kann, aber wohl einen Teil des Umzugspaketes zurückzahlen muss. Hier kommt es dann auf das goodwill des Arbeitgebers an, korrekt?
lg
mario

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, das ist richtig. Verhandlungssache, wenn das im Vertrag nicht genau geregelt ist.

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