Hi, ich habe folgendes Szenario: Ich bin vor einiger Zeit innerhalb des Unternehmens von Deutschland nach London gezogen und habe hierfür ein Umzugspaket vom Unternehmen bezahlt bekommen. Im Vertrag steht folgende Klausel: "The expectation is that your employment with company ABC shall continue for a period of at least 2 years." Es gibt keine Rückzahlungsklausel oder ähnliches über diesen Betrag. Inzwischen ist ein Jahr um und ich habe ein sehr gutes Angebot von einem ähnlichen Unternehmen bekommen. Darf ich vor der Frist von 2 Jahren kündigen? In dem Satz steht "expectation" also Erwartung .. ist deshalb nicht bindend, korrekt? Falls mehr Infos benötigt werden, bitte melden. Danke, Mario
-- Editier von mario1985 am 17.09.2017 16:05
Kündigung trotz Umzugspaket möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die "expectation" ist die Verpflichtung. Ist verbindlich, arbeitsrechtlich gesehen. Wie so häufig, hilft die Übersetzung eines einzigen Wortes nicht weiter.
wirdwerden
ZitatDarf ich vor der Frist von 2 Jahren kündigen? :
Ja natürlich.
Berry
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Natürlich kann er kündigen. Die einzige Frage ist, wie das Umzugspaket behandelt wird.
wirdwerden
Wenn da nun nur eine Erwartung im Vertrag geregelt ist dann sieht das erstmal doch sehr gut aus. Aber zu fragen ist, ob im britischen Arbeitsrecht aus dieser expectation eben ein Anspruch herzuleiten ist. Das gibt es ja hier eher nicht.
Das ist die kultivierte Ausdrucksweise von Verpflichtung, im britischen Arbeitsrecht.
wirdwerden
vielen dank für eure superschnellen antworten. unterm strich heißt es,
dass ich kündigen kann, aber wohl einen Teil des Umzugspaketes zurückzahlen muss. Hier kommt es dann auf das goodwill des Arbeitgebers an, korrekt?
lg
mario
Ja, das ist richtig. Verhandlungssache, wenn das im Vertrag nicht genau geregelt ist.
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