Hallo zusammen.
Ich arbeite seit einem Jahr in einer Cafeteria/Mensa. Probezeit ging 6 Monate.
Nun bin ich seit 6 Tage Krankgeschrieben und meine Krankschreibung läuft noch einen Tag und wäre in 2 Tagen auch wieder gegangen.
Krankschreibung auf Grund von Bandscheibenvorfall.
Meine Krankenschein hat meine Arbeitgeberin nach gemeinsamer Absprache, 2 Tage nach der Krankschreibung bekommen. Alles Fristgemäß.
Nun bekam ich gestern schon meine Kündigung obwohl ich auch laut Arbeitsvertrag alle Fristen eingehalten habe. Grund der Kündigung ist, das ich meiner Arbeitgeberin kein Attest zukommen lassen habe ( wie gesagt, Krankschreibung hat sie erhalten) wo drin steht das ich erst mal nicht schwer heben darf. Aber sie hat doch meine Krankschreibung und mein Arzt stellt auch kein Attest aus, solang ich Krankgeschrieben bin.
Kann mein Arbeitgeber mich deshalb kündigen?
Kann mein Arbeitgeber Krankschreibung und zusätzlich ein Attest verlangen?
-----------------
""
Kündigung trotz Fristgerechter Krankschreibung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kann mein Arbeitgeber mich deshalb kündigen?
Nö, natürlich nicht. Erheben Sie Kündigungsschutzklage!
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ist das ein kleiner Betrieb? Wieviel Beschäftigte?
Der Grund steht schriftlich in der Kündigung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich stochere mal im Nebel. Könnte die Kündigung vielleicht ausgesprochen worden sein, weil Du wegen des Bandscheibenvorfalls den Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kannst?
wirdwerden
-----------------
""
Ich schließe mich der Stocherei im Nebel an:
Hast du dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass du nach Ende der Krankschreibung nicht mehr die Arbeiten übernehmen kannst/willst, die du vor der Krankschreibung übernommen hattest?
Oder könnte der Arbeitgeber von selbst auf die Idee gekommen sein, dass du nach Ende der Krankschreibung nur noch mit Einschränkungen arbeiten kannst?
Grundsätzlich kann(!) es schon ein Kündigungsgrund sein, wenn man langfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Aufgaben erfüllen kann, die im Arbeitsvertrag genannt sind (und auch keine Hoffnung besteht, dass sich das in absehbarer Zeit bessert).
Wenn man also dem Arbeitgeber (wie auch immer) zu erkennen gegeben hat, dass man langfristig nicht mehr das arbeiten kann, was man laut Arbeitsvertrag arbeiten müsste, dann könnte das ein Fehler gewesen sein.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten