Kündigung rechtens? Besteht eine Chance auf Abfindung?

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung rechtens? Besteht eine Chance auf Abfindung?

Hallo liebe Leser und Helfer,

nach langem Stöbern im Forum bin ich zum Entschluss gekommen meine Situation in einem eigenen Artikel zu erläutern. Es kann sein, dass sich so ein Artikel schon bereits im Forum befindet. Aber vielleicht ja doch nicht und wenn doch sicher mit einer anderen Ausgangsgegebenheiten.

Ich bin ledig, kinderlos und besitze kein Wohneigentum.
In der Firma wo ich gekündigt worden bin war ich 3 Jahre und 10 Monate beschäftigt. Beim Arbeitsantritt war ich 21 Jahre alt. Beim Austritt 25. Ich bin mit Abstand der Jüngste im Unternehmen gewesen. Lediglich 3 Personen sind "nur" 5 Jahre älter, aber alle mindestens 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt.

Im Arbeitsvertrag steht, dass mir eine 6 wöchige Kündigungsfrist zusteht. Ausserdem dass im Falle wenn das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird und das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist ich keinen Anspruch mehr auf das Weihnachtsgeld habe.

Die Firma beschäftigt mehr als 300 Angestellte. Das Arbeitsverhältnis wurde nach Ablauf eines zweijährigen befristeten Arbeitsvertrages in einen Unbefristeten umgewandelt. Nach mir wurden noch insgesamt 7 weitere Personen eingestellt. Zwei davon als 400 Euro Minijob. Die letzten 3 hatten alle eine Vollzeitstelle, allerdings bis zum 31.12.06 befristet. Einer von diesen 3 Angestellten ist männlich, mindestens 3 Jahre älter, verheiratet und besitzt Wohneigentum. Die zweite Person ist männlich, mindestens 15 Jähre älter, ledig und besitz kein Wohneigentum. Die dritte Person ist weiblich und mindestens 20 Jahre älter (Familienstand und Wohneigentum unklar).

Am 17.11.06 wurde mir die fristgemäße(?) und betriebsbedingte Kündigung persönlich mit dem Datum 15.11.06 vom Bereichsleiter übergeben, der diese Kündigung auch als einziger unterschrieben hat. Nicht vom Vorstand.

Nachdem ich die Kündigung unterschrieben habe sagte ich dem Bereichsleiter, dass ich sowieso die Firma verlassen hätte, wenn sich mein Aufgabengebiet nicht geändert hätte.
Er stellte mir in Aussicht evtl. in einem anderen Aufgabenbereich weiterarbeiten zu können. Ich sagte ihm, dass ich dieses Angebot aufjedenfall annehmen würde.
Gegen die Kündigung unternahm ich rechtlich nichts.

An meinem vorletzten Arbeitstag kam er wieder auf mich zu und sagte mir, dass es leider noch nicht möglich wäre den mir in Aussicht gestellten Arbeitsplatz geben zu können.

Vor ein paar Tagen erhielt ich nun die Info, dass einer oder sogar mehrere der drei zuletzt BEFRISTET eingestellten Personen über den 31.12.06 weiterbeschäftigt würden.

Und nun zu meinen Fragen:

Die wichtigsten Fragen zuerst.
Ist dieses Vorgehen rechtens einen Unbefristeten zu kündigen und Befristete weiterarbeiten zu lassen?
Wenn dies nicht rechtens ist, lohnt sich dann eine arbeitsrechtliche Klage mit dem Ziel auf Abfindung?
Kann ich diese auch jetzt noch stellen obwohl die eigentliche 3-Wöchige Widerspruchszeit(?) abgelaufen ist?
Immerhin habe ich ja erst jetzt davon erfahren und davor sahen die Kündigungen rechtens aus.
Hätte ich nicht sagen sollen, dass ich sowieso die Firma später verlassen hätte?
Ich weiß ja nicht, ob sich der Bereichsleiter jetzt auf meiner Aussage berufen wird, wenn er einer der befristeten Angestellten weiterbeschäftigt und ich dagegen Klage.

Nun noch weitere Fragen, die auch wichtig sind.
Wäre meine Kündigung sozial gerecht, wenn die anderen 3 Befristeten nicht wieder eingestellt werden würden?
Hat der Bereichsleiter die Kündigung rechtzeitig ausgesprochen bzw. mir ausgehändigt?
Brauch nur er alleine auf einer Kündigung zu unterschreiben?
Ist es rechtens, dass so eine Klausel wie o.g. den Anspruch auf Weihnachtsgeld verfallen lässt?


Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Es möchten bitte nur diejenigen antworten, die sich in dieser Materie auskennen.

Vielen Dank im Voraus!


PS: Eigentlich wäre ich auch ohne Stress gegangen. Aber die Tatsache, dass ich genauso wie meine Kollegen 12 Monate für das Weihnachtsgeld gearbeitet habe macht mich schon etwas sauer.
Und ausserdem hat die Firma das Geld dafür.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Der Zug ist abgefahren. Die 3-Wochen-Frist ist um.
Ob nur der Bereichsleiter unterschreiben darf, ist ne Frage der Hierarchie und Befugnisse. Das kann dir hier keiner sagen.

Bezüglich Weihnachtsgeld kommts drauf an, was genau vereinbart ist.

Bezüglich Kündigung rechtzeitig: Du schreibst nichts konkretes zur Kündigungsfrist (6 Wochen? zu wann? Monatsende? oder einfach so?). Also keine Ahnung ob deine Kündigung rechtzeitig kam.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wie venotis. ergänzend: auch eine kündigung, die jede menge angriffspunkte hat oder hätte, dass ein AG damit nicht durchkäme, wird wirksam, wenn nicht binnen drei wochen kündigungsschutzklage eingereicht worden ist.

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich würde auch sagen, dass die Messen gesungen sind, sprich zu lage zugewartet wurde. Sie hätte früher aktiv werden sollen.

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#4
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

venotis:
Bezüglich Weihnachtsgeld kommts drauf an, was genau vereinbart ist.

Das war nur eine allgemeine Frage. Nicht speziell bezogen auf explizite Aussage im Arbeitsvertrag. Denn wenn es nach dem exakten Wortlaut geht, ist es richtig, daß ich keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld habe. Mir ging es nur darum, ob so eine Klausel überhaupt in einem Arbeitsvertrag stehen darf.

+++++++++++++++++++++++++++++++

venotis:
Bezüglich Kündigung rechtzeitig: Du schreibst nichts konkretes zur Kündigungsfrist (6 Wochen? zu wann? Monatsende? oder einfach so?). Also keine Ahnung ob deine Kündigung rechtzeitig kam.

6 Wochen zum Quartalsende sind im Arbeitsvertrag angegeben. Sprich 6 Wochen vor dem 31.12.06.

+++++++++++++++++++++++++++++++

blaubär49:
... wie venotis. ergänzend: auch eine kündigung, die jede menge angriffspunkte hat oder hätte, dass ein AG damit nicht durchkäme, wird wirksam, wenn nicht binnen drei wochen kündigungsschutzklage eingereicht worden ist.

Das finde ich aber mehr als krass.
Wenn sich die Situation im Nachhinein noch dermaßen ungerecht verändert, kann es doch nicht sein, dass jedes Rechtsmittel erlischt. Wenn das ernsthaft so sein sollte, dann müsste ja jeder Kündigungsschutzklage einreichen, der gekündigt wird. Wozu das dann?
Damit sich die Gerichte noch mehr mit sowas zu Tode arbeiten, obwohl es nur in einem Bruchteil der Fälle sinnvoll wäre?
Komisches, bürokratisches und hirnloses Rechtssystem haben wir da.

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#5
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

"Das finde ich aber mehr als krass.
Wenn sich die Situation im Nachhinein noch dermaßen ungerecht verändert, kann es doch nicht sein, dass jedes Rechtsmittel erlischt. Wenn das ernsthaft so sein sollte, dann müsste ja jeder Kündigungsschutzklage einreichen, der gekündigt wird. Wozu das dann?"


Um ehrlich zu sein, es ist so, dass viele aus diesem Grunde Kündigungsschutzklage einreichen. Dies ist vielfach sogar notwendig, damit keine Sperrfrist bei den Entgeltersatzleistungen (also Arbeitslosengeld) eintritt.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Komisches, bürokratisches und hirnloses Rechtssystem haben wir da.


Das Rechtssystem kann nichts dafür, dass dich dein AG mit irgendwelchen 'Versprechungen' hinhält und du das glaubst und damit die Frist verstreicht.

quote:
Mir ging es nur darum, ob so eine Klausel überhaupt in einem Arbeitsvertrag stehen darf.


Tja, keiner kennt diese Klausel. Aber es gibt durchaus - legitim - welche, die nun mal einen Stichtag festlegen, zu dem man noch angestellt oder ungekündigt sein muss. Da Weihnachtsgeld eine 'freiwillige' Leistung (im Sinne von nicht gesetzlich vorgeschrieben) ist, kann man die Bedingungen der Zahlung vertraglich/tarifvertraglich regeln.

Die Kündigung dürfte dir am 17.11 noch rechtzeitig zugegangen sein, um die Kündigungfrist einzuhalten. Ob die Unterschrift des Bereichsleiters da reicht oder nicht ist von hier aus nicht zu klären (dazu hast du nichts geschrieben und wir wissen es nicht).

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#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ist nicht mehr relevant, da das Verstreichen der Dreiwochenfrist nach der novelle des KSchG auch mangelnde vertretungsverhältnisse umfaßt.


Na dann ist ja 'der Fisch geputzt'.

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Ausserdem dass im Falle wenn das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird und das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist ich keinen Anspruch mehr auf das Weihnachtsgeld habe'

Diesen Passus sollten Sie zum besseren Verständnis noch einmal wortgenau zitieren.

Ist Ihnen das Geld ausgezahlt worden? Wird es nun zurückgefordert?

Da Sie die Kündigungsschutzklagefrist versäumten sind allenfalls nur noch Ansprüche bezüglich des Weihnachtsgeldes durchsetzbar.

Aber auch hier können Fristen laufen.
Insbesondere Ausschlussfristen durch Tarifvertrag (Bsp. drei Monate) können die gesetzlichen Verjährungsfristen deutlich verkürzen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Bei 300 Mitarbeitern stellt sich die Frage: warum bist du nicht zum Betriebsrat gegangen? Und für die Zukunft: nicht sofort unterschreiben, sondern erst nachdenken und informieren, wenn noch einmal eine Kündigung dich erreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Bei 300 Mitarbeitern stellt sich die Frage: warum bist du nicht zum Betriebsrat gegangen?


Weil vielleicht gar keiner existiert?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Beiträge der anderen.

@ Stefan 5:
Es bringt ja nix mehr hier den wortgenauen Passus wiederzugeben. Die 3 Wochen sind rum. ^^
Das Weihnachtsgeld wurde erst garnicht ausgezahlt.


Eine kleine Anmerkung von mir zum Schluß:

So sehr es mich auch freut, dass sich hier viele zu äußern, finde ich etwas störend, dass ich das Gefühl bekomme hier teilweise wie ein kleines Kind behandelt zu werden.

Ich war mir durchaus bewusst, dass mein AG mit irgendwelchen Versprechen Zeit verstreichen lassen wollte. Zumindest rechnete ich damit. Unterschrieben habe ich auch, weil ich innerlich schon mit der Firma abgeschlossen hatte. Schließlich habe ich ja schon einen neuen Job in Aussicht. Höchstens eine andere Tätigkeit in der alten Firma hätte mich zum bleiben bewegt.

Hätte ich das Weihnachtsgeld bekommen wäre ich völlig zufrieden gegangen ohne jemals auf die Idee zu kommen zu klagen.

Wenn es tatsächlich so ist, daß alles nach 3 Wochen Frist rechtens ist, dann ist die Sache für mich auch gegessen.

Das Einzige was ich nun wieder gewonnen hab sind die Erfahrungen. Die sind auch einiges wert.

Grundsätzlich alles und jeden verklagen ... ob es Sinn macht oder nicht ... Oh, du schönes Deutschland.

In diesem Sinne euch allen noch einen schönen Tag


PS: Wenn, dann bitte nur noch inhaltlich NEUE Erkenntnisse vorbringen, DANKE.

-- Editiert von peti-amur am 04.01.2007 08:23:36

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die drei-Wochenfrist gilt nur für die Kündigung.

Lohnansprüche (also Zahlungsansprüche) unterliegen der gesetzlichen Verjährung (drei Jahre) bzw. tariflichen Ausschlussfristen (Beispiel: drei Monate).

Weihnachtsgeldansprüche (soweit vorhanden) wären daher noch durchsetzbar. Um dies beurteilen zu können wäre der genaue Wortlaut wichtig. Die Regelung kann ja auch gegen AGB-Bestimmungen verstoßen´.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

der genaue Wortlaut:

"... Ferner erhält der Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes, abzurechnen und auszuzahlen jeweils mit der Gehaltsabrechnung für den Monat November. Für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, entfällt der Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld. Tritt der Arbeitnehmer während des Jahres ein, so wird das Weihnachtsgeld entsprechend anteilig gewährt. Dasselbe gilt bei Wechsel von Voll- zu Teilzeit oder umgekehrt. ..."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Abschließend die letzte Frage meinerseits:

Nehmen wir an ich hätte innerhalb der 3 Wochen Klage erhoben. Hätte ich dann jetzt gute Chancen auf Abfindung?

nochmal kurz der Sachverhalt:

ich: UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis - aber jung, ledig, kinderlos und kein Wohneigentum

3 Kollegen: BEFRISTETES Arbeitsverhältnis - aber älter, teilw. verheiratet und Wohneigentum

Also indirekt stellt sich mir die Frage:
Welches Kriterium ist höher gewichtet bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn es um die Wahl der zu kündigenden Personen geht? Die Art des Arbeitsverhältnisses oder die Frage des Sozialplans?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Mit Wohneigentum hat die Sozialauswahl nun mal gar nichts zu tun. Und ob du ne Abfindung bekommst, kann man nicht voraussagen.

Sozialauswahl siehe Kündigungsschutzgesetz § 1.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur ordentlich gekündigt werden, wenn es arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Güte ... ich kriege hier einen Fön. Stelle ich meine Frage dermaßen bescheiden oder was ist los?

Ich versuche schon seit etlichen Beiträgen klar zu machen, dass ich gerne wissen möchte ob mein Chef mich kündigen darf (UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis, aber gekündigt bis zum 31.12.06), OBWOHL ich noch 3 Kollegen habe (alle hatten einen BEFRISTETEN Arbeitsvertrag BIS ZUM 31.12.06, haben aber ab 01.01.2007 anscheinend wieder Anstellung bei meiner alten Firma gefunden). Er hätte doch erst diese 3 "kündigen" bzw. deren Verträge auslaufen lassen müssen, bevor er mich hätte kündigen dürfen.

IST DIESES ANNAHME RICHTIG??

Die SOZIALAUSWAHL und die ABFINDUNG lassen wir jetzt mal GEDANKLICH WEG. Das scheint wohl nur bei der Antwortgebung zu irritieren.

Ich möchte bitte, wenn überhaupt noch eine Antwort kommt keinen Paragraphen sehen oder irgendwelche Verweise auf irgendwelche Tarifbestimmung. Am liebsten wäre mir eine Antwort wie:

Ja, er darf, weil ....

oder

Nein, er darf nicht, weil ...

Sollte niemand diese Frage SO beantworten können, dann möge er für immer schweigen. ;)

PS: Sorry, wenn sich jetzt jemand angegriffen gefühlt hat. Er möge es nicht persönlich nehmen. Vielleicht habe mich auch nur missverständlich ausgedrückt.

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