>Kündigung rechtens ?
Das muss im Einzelfall geklärt werden.
Folgende Seite klärt recht umfangreich über die Krankheitsbedingte Kdg. auf:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.htmlBei der doch recht niedrigen Betriebszugehörigkeit ist die Gefahr schon recht groß, dass die Kdg. rechtens ist. Es kommt natürlich auf die Art der
Krankheit und deren Zukunftsprognose an. Hier muss man unbedingt anwältlichen Rat einholen.
Innerhalb von 3 Wochen muss man Klage vor dem ArbG erheben, meist läuft das dann auf einen Auflösung mit Abfindung heraus.
Wichtige Frage wäre auch noch, wieviel Beschäftigte hat der Betrieb?
Urlaub ist nicht verfallen, wird aber evtl. auf eine Freistellung angerechnet (wenn nicht immer noch AU).
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
von MitEtwasErfahrung am 17.03.2010 22:47
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