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Kündigung ohne wirklichen Grund

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Kündigung ohne wirklichen Grund

Hallo zusammen,

ich war bis heute in einer Firma, die Produktvideos macht, tätig.
Ich habe dort alles Mögliche gemacht: Projektorganisation/koordination, Schnitt, Animation oder auch mal das Studio aufgeräumt.
Der Vertrag, der sich bis auf die Urlaubstage ausschließlich an gesetzlichen Vorschriften orientierte, hat meine Berufsbezeichnung "wird eingesetzt im Bereich Videoproduktion" genannt.

Jetzt wurde mir heute gekündigt. Nicht, weil man mit meiner Arbeit und wie ich sie gemacht habe unzufrieden war, oder betriebsbedingt oder weil ich das Tafelsilber hab mitgehen lassen, sondern, weil ich nicht den Einsatz gezeigt habe, den alle anderen zeigen würde. Also, im Endeffekt nicht bereit war, so viele Überstunden zu machen.
Ein zweiter Punkt sei, dass sie nicht glauben, dass ich mit ihnen zusammenpasse, weil ich wohl anscheinend "höhere Ambitionen" hätte.

Davon steht aber nichts im Kündigungsschreiben, sondern nur, dass mir fristgerecht bis zum 30.6. gekündigt wird und ich bis dahin unter Anrechnung meines Resturlaubes freigestellt bin.

Abfindung gibt es nicht.

Der Betrieb bestand bis vor kurzem aus zwei Chefs und mit mir 9 Festangestellten und zwei Praktikanten. Letzte Woche Freitag ist noch einem gekündigt worden und jetzt heute mir. Dafür ist vor ein paar Wochen ein Neuer eingestellt worden, der am 01.06. beginnt.

Hab ich eine reelle Chance mit einer Klage auf Wiedereinstellung bzw. einer Abfindung durchzukommen? Ich habe kein Rechtschutzversicherung.




von Lavarius am 24.05.2012 16:58
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9635 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kündigung ohne wirklichen Grund
Wenn die zwei Chefs und ihr neun Angestellten alles Ganztagskräfte waren/sind, dann ist die Schallgrenze von 10 MA überschritten und es besteht nach 6 Monaten Kündigungsschutz. Siehe Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

Wie lange warst Du in dem Betrieb? Denn danach berechnen sich die Kündigungsfristen und ob Du Klage erheben kannst.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

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von kkiser am 24.05.2012 17:23
Status: Philosoph (721 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Ich habe am 15.7.2011 angefangen.
Das dürfte dann mit Ende 30.06. 11 1/2 Monate sein.
Und es sind alles Ganztagsbeschäftigte, ja.

-- Editiert Lavarius am 24.05.2012 17:25


von Lavarius am 24.05.2012 17:24
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Dann kannst Du Kündigungsschutzklage erheben. Das kannst Du selbst, ein Rechtsanwalt oder Du kannst zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes gehen, wo ein Rechtspfleger Deine Klage kostenlos aufnimmt.

Die Klage muss bis 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung erfolgt sein.

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von kkiser am 24.05.2012 17:29
Status: Philosoph (721 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
quote:
Wenn die zwei Chefs und ihr neun Angestellten alles Ganztagskräfte waren/sind, dann ist die Schallgrenze von 10 MA überschritten und es besteht nach 6 Monaten Kündigungsschutz

Wenn die Chefs die Arbeitgeber sind, dann aus meiner Sicht eher nicht.




von 1000kleinesachen am 24.05.2012 17:30
Status: Unsterblich (3709 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Ich habe heute die Kündigung vorgelegt bekommen und ihren Erhalt mit meiner Unterschrift bestätigt. Ist es überhaupt ratsam, selber Klage einzureichen?
Habe ich Aussicht auf Erfolg mit der Klage? Und wenn die durchkommt, was könnte ich dann davon haben?

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von Lavarius am 24.05.2012 17:32
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Ja, die Chefs sind die beiden Geschäftsführer ihrer eigenen Firma und damit meine Arbeitgeber.

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von Lavarius am 24.05.2012 17:32
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Bei einer Kapitalgesellschaft, wo bei der Angestelltenzahl von auszugehen ist, sind die GF wahrscheinlich auch Angestellte, deshalb glaube ich, dass die 10 MA überschritten sind.

Wenn Du nicht sehr gute Kenntnisse des Arbeitsrechts hast würde ich von einer Selbstvertretung abraten, aber über das Arbeitsgericht geht es ja kostenlos.

Vermutlich wird es auf einen Vergleich hinauslaufen und man wird Dir eine Abfindung anbieten. Hier ist der Richtwert ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

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von kkiser am 24.05.2012 17:38
Status: Philosoph (721 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
es ist eine GmbH

Hab ich das richtig verstanden, dass ich über das Arbeitsgericht eine Rechtsvertretung kostenlos bekomme oder meinst du eher, dass es mich ja nichts kostet, es mal zu versuchen?

Da das Beschäftigungsjahr nicht ganz voll ist, muss ich also mein letztes Nettogehalt durch zwei teilen und das wäre dann ungefähr das, was ich kriege, richtig?

-- Editiert Lavarius am 24.05.2012 17:49


von Lavarius am 24.05.2012 17:43
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht nimmt für Dich die Klage kostenlos auf. Beim Gütetermin, der mit Sicherheit angesetzt wird, da vertrittst Du Dich dann selbst, aber dies ist alles kostenlos.

Und ja, wenn Du Dein jetziges Gehalt durch 2 teilst, dann kommt ungefähr das raus, was man Dir als Abfindung anbieten wird.



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von kkiser am 24.05.2012 17:51
Status: Philosoph (721 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Kündigung ohne wirklichen Grund
Und was heißt dann Gütetermin? Dass man dann klärt, ob kein Grund bestand und ich muss mich dann selbst verteidigen und wenn ich was falsches sage, dann ist das Ganze eh hinfällig?

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von Lavarius am 24.05.2012 17:52
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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