Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe für einen begrenzten Zeitraum eine möblierte Wohnung angemietet. Ich habe Kaution und Miete überwiesen. Bereits bei der Übergabe sind mir ein paar Mängel aufgefallen, die wir schriftlich festgehalten haben. Daraufhin kam noch am selben Tag die Reinigungsfrima, die aber auch nicht alles in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen konnte.
Nach einer weiteren Nacht sind mir noch weitere Mängel in der Wohnung aufgefallen (Waschmaschine weist Schimmel auf - nicht zu benutzen, Spülmaschine total verkalkt, Wasserhahn im Badezimmer lose und Wasser tropft an der Leitung runter, Möbiliar verschmutzt ...).
Aufgrund der diversen Mängel, die sich auch teilweise nicht durch kleine Maßnahmen beseitigen lassen, möchte ich gerne wieder aus der Wohnung ausziehen. Der V möchte mich jedoch nicht gehen lassen, ohne 3 Monate Kündigungsfrist.
Zwei Besonderheiten liegen jedoch noch vor: Bis dato habe ich keinen Mietvertrag
unterschrieben und mein Geld habe ich nicht an dem Vermieter sondern an eine Wohnungsvermittlungsfirma überwiesen.
Welche Rechte und Pflichten habe ich in diesem Fall?
Wäre über eure Antworten sehr dankbar.
Kündigung ohne Mietvertragsunterzeichnung - Kaution gezahlt
16. Januar 2017
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Frage vom 16. Januar 2017 | 21:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Mietvertragsunterzeichnung - Kaution gezahlt
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2017 | 01:02
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatAufgrund der diversen Mängel, die sich auch teilweise nicht durch kleine Maßnahmen beseitigen lassen, möchte ich gerne wieder aus der Wohnung ausziehen. :
Das darf man jederzeit.
ZitatWelche Rechte und Pflichten habe ich in diesem Fall? :
Die Pflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist (3 Monate zum Monatsende = 3. Februar zum 30.April) die Miete zu zahlen und noch bis Ende der Kündigungsfrist in der Wohnung bleiben zu können.
ZitatBis dato habe ich keinen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) unterschrieben und mein Geld habe ich nicht an dem Vermieter sondern an eine Wohnungsvermittlungsfirma überwiesen. :
Egal. Wenn kein Vertrag unterschrieben wurde, gilt der BGB, weil ein mündlicher Mietvertrag besteht (Wohnung wurde bezogen & Miete wurde gezahlt.)
#2
Antwort vom 17. Januar 2017 | 06:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe gelesen, dass ein mündlicher Mietvertrag nicht bei einem befristeten Mietverhältnis gilt stimmt das?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Januar 2017 | 06:27
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatIch habe gelesen, dass ein mündlicher Mietvertrag nicht bei einem befristeten Mietverhältnis gilt stimmt das? :
Ja, damit ist es ein unbefristeter Mietvertrag. Wir haben Vertrags und Formfreiheit, bis auf wenige Ausnahmen, eine Kündigung muss in der Schriftform ausgesprochen werden, Befristung ebenfalls.
Durch Zahlung der Kaution und der Miete entstand ein Mietvertrag, und das BGB sieht drei Monate Kündigungsfrist für den Mieter vor.
#4
Antwort vom 17. Januar 2017 | 10:04
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
ZitatZitat (von Elisabeth02): :
Ich habe gelesen, dass ein mündlicher Mietvertrag nicht bei einem befristeten Mietverhältnis gilt stimmt das?
Ja, damit ist es ein unbefristeter Mietvertrag.
Bei einem normalen Wohnraummietvertag wäre das so. Hier lese ich etwas von einem begrenzten Zeitraum und von einer möblierten Wohnung. Wielange ist der Zeitraum bzw. handelt es sich eventuell um Wohnraum für den vorrübergehenden Gebrauch? § 575 BGB (Zeitmietvertrag) gilt bei Wohnraum zum vorrübergehenden Gebrauch nicht. Wobei das aktuell auch nicht viel helfen würde.
ZitatAufgrund der diversen Mängel, die sich auch teilweise nicht durch kleine Maßnahmen beseitigen lassen, :
Melde alle Mängel und fordere zur Beseitigung auf. Wenn die Mängel den Gebrauch der Mietsache mehr als unerheblich stören, so ist auch eine Mietminderung drin. Für eine fristlose Kündigung müsste die Wohnung unbewohnbar sein. Deine bisherige Darstellung klingt aber nicht danach.
#5
Antwort vom 17. Januar 2017 | 10:41
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatMelde alle Mängel :
Alleine schon, damit man selber bei der Rückgabe der Wohnung nicht diese Mängel untergeschoben bekommt.
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