Hallo,
ich habe einen Vertrag schriftlich unter Angabe meiner Adresse und E-Mail
gekündigt. Der Anbieter schrieb mir nun zurück, das er ohne die Angabe des Benutzernamens die Kündigung nicht durchführen könnte. Der Anbieter hat seinen Sitz in Österreich. Ich halte das Schreiben für eine Nebenkerze. Was sagt das Forum dazu?
MfG
HudsonX
Kündigung nur mit Benutzername
7. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2016 | 09:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nur mit Benutzername
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#1
Antwort vom 7. Januar 2016 | 09:43
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Kündigen Sie z.B. Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe der Vers.-Nr.?
#2
Antwort vom 7. Januar 2016 | 09:50
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ich denke, solange der Account eindeutig identifizierbar ist, sollte die Kündigung wirksam sein.
Ich kenne mich allerdings auch nicht im Ö Recht aus. Frag doch mal in einem Ö Forum nach.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Januar 2016 | 12:25
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Kündigen Sie z.B. Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe der Vers.-Nr.?
Andersherum: wenn du deine Vers-Nr nicht mehr weißt, kommst du lebenslang nicht aus dem Vertrag heraus? :P
Zitat:Ich denke, solange der Account eindeutig identifizierbar ist, sollte die Kündigung wirksam sein.
Ja. Zumindest nach deutschem Recht ist "schärfere Anforderung als die Schriftform" unzulässig, dazu gehört auch, durch irgendwelche Reifen springen zu müssen ("nur über das Kontaktformular auf unserer Homepage", "nur unter korrekter Angabe des 367-stelligen Zugangscodes").
Im Zweifel kann man über "... kündige ich hiermit alle bestehenden Vertragsverhältnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in jedem Fall zum Ziel kommen.
Sicherlich darf die Gegenseite eine entsprechende Identitätsprüfung durchführen, aber sie darf es nicht daran festmachen, ob man irgendwelche geheimen Codes oder Kundennummern kennt.
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