Kündigung mit/durch Mobbing und fragwürdige Methoden?

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)
Kündigung mit/durch Mobbing und fragwürdige Methoden?

Hallo liebe Foris,

ich habe seit 2011 einen jetzt unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Sicherheitsfirma.
Seit Mai letzten Jahres erkrankt, dann Reha und ab 16. Mai 2017 war ich wieder gesund und teilte dies auch so mit. Meine beantragte Wiedereingliederung nach Hamburger Modell wurde abgelehnt ohne Nennung von Gründen.
Im April diesen Jahres habe ich meinen Chef angefragt, wo ich denn demnächst eingesetzt werde. Keine Arbeit, kam da.
Ab 16. Mai bis Ende Juni hab ich dann Urlaub genommen, aber ab da gehts natürlich jetzt los.

Gespräch mit dem Chef: Seine Infos an mich, es gibt keine freie Stelle, nur eine ca. 33 km weiter weg. Dort wurde ich schon mal eingesetzt für ein paar Tage(aber auch nur "geparkt", also arbeiten sollte ich da sowieso nicht) das war wenig sinnvoll, da ich morgens um 6 es nicht schaffe, dort zu sein. Ein Auto habe ich nicht, die Öffis, mit denen ich jahrelang problemlos und pünktlich zur Arbeit gekommen bin, fahren in die Richtung aber nicht vor 5 Uhr, umsteigen 3 bis viermal. Zum Bahnhof selbst käme ich vor halb sechs gar nicht(Taxi nur), zurück von der Spätschicht käme ich nicht nach hause (taxi, jeweils einfache Fahrt 14 Euro). fahrzeit 4 Stunden, mein Chef sagte, das halte er insgesamt für nicht sinnvoll und machbar, Arbeitszeiten kann er ja auch nicht verschieben, am Wochenende kämen dann jeweils (und bei Abwesenheit eines Kollegen) 12 Stunden als Dienst infrage (habe ich auch schon früher woanders gemacht, damit hab ich kein problem), jedoch kann ich dann da wohl schlafen, bin ich wenigstens am nächsten Tag zur Ablösung der Nachtschicht pünktlich.

Fazit des Chefs: es gibt keine Arbeit, alles Erreichbare ist besetzt mit genug Kollegen. Außerdem kann er mir im Umkreis von 50 kilometern jederzeit einen Einsatzort zuweisen, steht im Arbeitsvertrag. Stimmt, steht da.

Sein Vorschlag: ich bekomme eine Kündigung, im Gegenzug muß ich ein Papier unterzeichnen, in welchem ich auf alle rechtlichen schritte gegen die Firma nach der Kündigung verzichte.
Natürlich bekomme ich davon keine Kopie, sondern das ist ein internes Papier nur für die Firma und erzählen darf ich diese Regelung sowieso nicht (arbeitsamt).
Dafür is die Firma so nett und gäbe mir eine rechtskräftige Kündigung. Denn einfach so könne mich ja die Firma nicht kündigen, ohne Grund, Arbeit wäre ja genug da.

Ich hab mich geweigert, dieses Papier zu unterzeichnen.

Nun hat er mir Folgendes angekündigt mündlich: er wird mir genau diese Stelle zuweisen, er weiß, das das nicht geht und auch sinnlos ist, aber er wird es tun. Danach das Gleiche noch mal so viermal, alles Orte, die ähnlich unerreichbar liegen und wo er weiß, das ich die Dienste aufgrund obigen problems nicht wahrnehmen kann zu bestimmten Zeiten (6 Uhr).
Nach fünfmal bekomme ich die Kündigung sowieso, weil ich ja nicht arbeite und ab sofort seit Urlaubsende (30. Juni) kein Geld mehr, selbiger Grund. Und dann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auch nicht, weil ich ja nicht arbeiten kann.

Und nun?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Und nun?

Legen Sie sich ein Klappfahrrad zu. Damit kommen Sie morgens rechtzeitig zum Bahnhof und nach der Spätschicht wieder zurück. Eine Strecke, die mit dem Taxi 14€ kostet, ist locker mit dem Rad zu bewältigen.
Da wird Ihr Chef schön blöd schauen, weil sein Plan nicht aufgeht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Das kann ich machen, es fährt jedoch kein Zug, der zeitig genug abfährt und mit dem ich pünktlich um 6 Uhr auf der Arbeit wäre.N

Der erste führe 5: 13 Uhr, dann noch Weg zur Straßenbahn, 10 Minuten, danach Straßenbahn eine halbe Stunde ca.
Nicht zu machen, mein Chef weiß das ja auch.

Zwischen zwei 12 Stunden Diensten wäre ich um 21 Uhr zuhause und wie nächsten Morgen dahin? Gleiches Problem.

Mein Chef bietet mir da sdoch jetzt auch nur an, damit ich aufgebe, VORHER sagte er ja mehrfach, das ist nicht zumutbar.





-- Editiert von anjahier am 12.07.2017 12:06

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von anjahier):
Kündigung mit/durch Mobbing und fragwürdige Methoden?


Es ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber Mobbing oder fragwürdige Methoden sehe ich in der Schilderung nicht.

Arbeit, die Du leisten kannst, gibt es nach deinem eigenen Vortrag in dir genehmerer Entfernung nicht. Deshalb wird Dir Arbeit in 33 Km Entfernung zugewiesen. Das ist - auch insoweit Dein eigener Vortrag - innerhalb des vertraglichen Rahmens, also zunächt mal nicht zu kritisieren.

Diese Arbeit verweigerst Du gänzlich, oder trittst sie ohne Absprache permanent zu spät an. Dafür kannst Du abgemahnt und gekündigt werden.

Da der Arbeitgeber den Transport zum Einsatzort nicht schuldet, bist Du selbst für den pünklichen Dienstantritt verantwortlich. Sorge dafür, dass erst mal Du Deine Pflichten erfüllst, sodass Du dem AG die Möglichkeit nimmst, Dich wegen Pflichtverletzung zu kündigen (falls es dafür nicht schon zu spät ist).

Der Arbeitgeber kann für Dich auch keine Arbeit in fußläufiger Entfernung aus dem Hut zaubern.

u.U. wäre es anders zu bewerten, wenn es freie Arbeit (die Du erfüllen kannst) zu für Dich besser ereichbaren Bedingungen gäbe. Aber das hast Du selbst nicht erwähnt.

Zitat (von anjahier):
Ich hab mich geweigert, dieses Papier zu unterzeichnen.
Warum. Die Erklärung hätte doch keine Außenwirkung. Ein z.B. Arbeitsgericht würde deshalb keine Klage ablehnen. Andererseits sind Deine Chancen bei einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung oder permanentem zu spät kommen doch auch alles andere als rosig. Und bei einer verhaltensbedingten Kündigung gibt es obendrauf nach m.W. eine Sperrzeit.

Vielleicht doch noch mal überdenken.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von anjahier):
Ein Auto habe ich nicht,

Dann kauf Dir eines.

Wie Du pünktlich zur Arbeit kommst, ist Dein Problem. Und 33 km Anfahrt liegen auch noch im Rahmen.



Zitat (von anjahier):
steht im Arbeitsvertrag.

Da wäre der Wortlaut der Klausel mal interessant, eventuell lässt sich da was draus machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Christof H. Böhmer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

1.
Zunächst einmal ist es Sache des Arbeitgebers Inhalt Ort und Zeit der Arbeitsleistung in den Grenzen des Arbeitsvertrages, der Gesetze, pp zu bestimmen.

Allerdings muss er hierbei "billiges Ermessen" walten lassen (§ 106 GewO ). D.h. er muss die betrieblichen Interessen und Ihre Interessen gegeneinander abwägen. Dies gilt auch für die Frage, ob Sie für eine Versetzung ausgewählt werden oder möglicherweise ein anderer Arbeitnehmer. Hierzu müsste man sich die Lage näher anschauen.

2.
Ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dürfte ohnehin unwirksam sein, wenn Sie nicht im Gegenzug einen Vorteil durch die Vereinbarung haben. "internes Papier" ist natürlich Unfug. Der Arbeitgeber würde den Verzicht notfalls vor Gericht einwenden wollen. Im Übrigen laufen Sie Gefahr, eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur auferlegt zu bekommen wenn diese von dem "Abwicklungsvertrag" Kenntnis erhält (was sehr wahrscheinlich ist, weil Sie im Leistungsantrag und der Arbeitgeber in der Arbeitsbescheinigung danach gefragt werden).

3.
Gibt es bei Ihnen keinen Betriebsrat? Der müsste doch ggfs. um Zustimmung zur Versetzung gebeten werden. Bis zur Erteilung (oder Ersetzung durch Gerichtsurteil) der Zustimmung kann und darf der Arbeitgeber die Versetzung nicht durchführen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Einen Betriebsrat gibt es nicht.
Zur Entfernung:ich habe in sieben Jahren an verschiedenen Orten gearbeitet,da war vor dem Einsatz aber völlig klar,das ich dort hingelange.(Bin sogar von 5 Uhr morgens bis acht Uhr unterwegs gewesen,um die Kollegin zu vertreten für 7 Stunden,Rückweg gleichlang.)

Ich bin auch nie permanent zu spät gekommen,überhaupt nicht.

Mein Chef hat vier Einsatzorte,wo ich früher tätig war,dort is aber alles belegt.
Meine Firma wußte sehr lange schon,nämlich fast drei Monate,das ich wieder arbeiten komme.
Niemand hat sich gekümmert oder mir auf Nachfrage Infos gegeben.
Nun ist die Situation so und ich bin quasi überflüssig.
Eine Kündigung von mir zu verlangen und ich soll irgendwelche Verzichtserklärungen unterschreiben,damit ich keine Kündigungsschutzklage erheben kann,find ich nicht gut

Ich hab aber auch keinen Plan,wie ich verfahren soll.


-- Editiert von anjahier am 12.07.2017 17:10

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Als Arbeitsort ist meine Heimatstadt im Vertrag festgelegt.
Weiter steht da:es wird vereibart,das der Mitarbeiter im Rahmen der gestzlichen Bestimmungen auf Weisung der Firma an einen anderen Ort und/oder anderer Tätigkeit eingesetzt werden kann,sofern der Ort nicht mehr als 50 Straßenkilometer entfernt ist.
Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten.
Auf die besonderen betrieblichen Notwendigkeiten eines Sicherheitsunternehmens wurde ausdrücklich hingewiesen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Und was spricht nun gegen den Kauf eines Autos? Oder einen Roller? 33km sind auch damit zu bewerkstelligen.

Oder die Bildung einer Fahrgemeinschaft?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Roller oder E-Bike ... beide sind schnell und preiswert im Unterhalt. Letztendlich ist es halt nicht Sache des Arbeitgebers, wie Sie zur Arbeit kommen. Fragen Sie doch mal nach einem Arbeitgeberdarlehen für die Anschaffung, wenn Sie das Geld nicht alles haben. Viele Verkäufer von Neufahrzeugen bieten auch Ratenzahlung an.

-- Editiert von fb367463-2 am 14.07.2017 22:42

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich geb mal eine Rückmeldung zum aktuellen Stand.
Ich bin doch woanders hinbestellt für nöchste Woche,also nicht das,was mein Chef mir erst gesagt hatte.
Am Mittwoch gehts los,für eine Woche erst mal.
7Uhr Beginn

Zum Kauf eines Autos oder Rollers:es gibt auch Menschen ohne Führerschein

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dann E-Bike/Pedelec oder Mofa- bzw Mokickroller (keine Ahnung, ob letztere immer noch so heißen). Für die Roller ist nur ne Prüfbescheinigung notwendig, kein großes Ding. Aber ich habe das Gefühl, dass da auch jetzt wieder Gründe kommen, warum das nicht geht ;) .

Aber egal nun: Man hat mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, derzeit läuft alles nach Wunsch, also alles gut.

Viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Ja,soweit hat mein Chef ja auch nicht darauf bestanden,also auf dem anderen Einsatzort.
Nein,ich würde mich nicht weigern,irgendeinen Ort aufzusuchen zum Arbeiten,das habe ich jahrelang getan
Bei einem Stundenpensum von 230-254 Stunden.
Alles zum Mindestlohn und ohne Überstundenzuschläge,die gibt's nämlich erst ab der 255.Stunde.
Das vielleicht mal zum Verständnis.

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